Hausarztzentrierte Versorgung - HZV
 

Etabliertes Primärarztsystem

Erfahren Sie hier, was die HZV ist und warum sich die HZV für Sie und Ihre Patient:innen lohnt. Die HZV ist die Alternative zur Regelversorgung und wird von und mit Hausärzt:innen kontinuierlich weiterentwickelt. Sie steht für eine hochwertige und zukunftsfähige hausärztliche Versorgung und basiert auf einem einheitlichen Pauschalsystem.

Zur HZV-Teilnahme HZV als Primärarztsystem

Schnellsuche zur HZV

Fester Bestandteil im Gesetz

Gestärkt wird Ihre Position als Hausärzt:in durch den § 73b SGB V, der fordert, dass jede Krankenkasse ihren Versicherten eine gesonderte hausärztliche Versorgung anbietet, die dem besonderen Nutzen hausärztlicher Tätigkeit besser entspricht als die Regelversorgung. Dabei werden die HZV-Verträge von niedergelassenen Hausärzt:innen mit einem besonderen Augenmerk auf die Hausarztpraxis verhandelt. So ist sichergestellt, dass in allen Bereichen die hausärztlichen Bedürfnisse und Anforderungen berücksichtigt werden. 
Die Teilnahme an der HZV ist sowohl für die Hausärzt:innen als auch für Patient:innen freiwillig.

Primärarztsystem - was ist das?

CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass in Deutschland ein verbindliches hausärztliches Primärarztsystem eingeführt werden soll. In einem solchen System ist Ihr Hausarztpraxisteam erste Anlaufstelle für Ihre Patient:innen, begleitet diese in allen Lebensphasen und koordiniert notwendige Facharztbesuche. Dabei laufen alle Patienteninformationen zentral in Ihrer Hausarztpraxis zusammen. Mit der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) existiert bereits ein seit 17 Jahren etabliertes und mehrfach evaluiertes Primärarztsystem, dem inzwischen mehr als 10 Mio. Patient:innen und über 16.000 Ärzt:innen bundesweit vertrauen.

Die HZV einfach im Video erklärt

Ob mit ausführlichen Details oder mit etwas Humor – wir bringen Ihnen die HZV ein Stück näher

Weiße Sprechblase auf gelben Hintergrund mit fünf gelben Sternen. | © iStock/solidcolours

Wissenschaftlich bestätigt

Die Evaluationsberichte der Universität Frankfurt bestätigen eine bessere Versorgungssteuerung und intensivere Betreuung der Patient:innen in der HZV.

  • weniger unnötige Doppeluntersuchungen
  • weniger und kürzere Krankenhausaufenthalte
  • weniger Neben- oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten
  • weniger Komplikationen bei chronischen Erkrankungen durch eine engmaschigere Betreuung

Evaluationsberichte lesen

HZV-Vorteile im Überblick

Die HZV ist das etablierte Primärarztsystem – hier: alle Zahlen und Fakten

Wie funktioniert die Abrechnung in der HZV?

Die HZV basiert neben einzelnen Abrechnungsziffern auf kalkulierbaren Pauschalen, ohne Abstaffelung und mit festen Eurowerten. Das macht Ihr Einkommen planbar und sicher! In allen Verträgen gelten einheitliche Grundpauschalen:

  • Kontaktunabhängige Pauschale P1
  • Kontaktabhängige Pauschale P2
  • Chronikerpauschale P3.

Durchschnittlich erhalten Sie rund 30 % mehr Honorar als im KV-System. Überzeugen Sie sich mit unserem Fallwertrechner selbst von den höheren Behandlungsfallwerten der HZV-Verträge und nutzen Sie unseren Verdienstkalkulator, um Ihr Einkommen inkl. HZV-Patient:innen zu berechnen.

Fallwertrechner Verdienstkalkulator

Zwei Hände halten bunte Puzzleteile mit den drei HZV-Pauschalen in der Hand. | © iStock/AndreyPopov
Praxisteam im Gespräch mit Patientinnen an der Infotheke. | © Tom Weller

Zentraler Ansprechpartner

Für die meisten Patient:innen sind Sie und Ihr Praxisteam der erste Ansprechpartner bei allen Themen rund um ihre Gesundheit. Dieses Vertrauen gibt Ihrer Hausarztpraxis eine ganz zentrale Position im Gesundheitssystem und ist die Basis der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Sie steuern in der HZV die Behandlung Ihrer Patienten:innen ganzheitlich über alle Lebensphasen hinweg und erhalten eine planungssichere und leistungsgerechte Vergütung. 

Besondere Leistungen

Mit der Teilnahme an der HZV haben Sie die Möglichkeit von weiteren Leistungen und Angeboten zu profitieren. Neben unserer elektronischen Arztvernetzung (eAV), welche die Grundlage eines digitalen Austauschs von Patienteninformationen schafft, können Sie als HZV-Hausärzt:in auch die Mobilität durch das Angebot VERAH®mobil und unser pharmafreies HZV-Fortbildungsangebot für das ganze Praxisteam nutzen.

Die Zuschläge „Klimaresiliente Versorgung” und „Akademische nichtärztliche  Gesundheitsberufe” wurden in zahlreichen HZV-Verträgen in Baden-Württemberg aufgenommen. Informieren Sie sich jetzt über die Qualifikationsvoraussetzungen für den Erhalt der Zuschläge.

Die HZV baut in Baden-Württemberg auf einem vereinheitlichen Pauschalensystem auf. Der behandelnde Hausarzt entscheidet dadurch verstärkt nach medizinischen und viel weniger nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten.
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Dr. Thomas Heyer

Hausarzt in Stuttgart und HÄVBW-Vorstandsmitglied

 

 

In Zeiten der Überbürokratisierung hat man mit der HZV einen deutlich geringeren bürokratischen Aufwand. Weiterhin gestaltet sich die HZV-Abrechnung einfach und transparent. Man muss sich nicht so viele Gedanken machen.
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Agnieszka Luszczyk

Hausarztpraxis Agnieszka Luszczyk und Kollegen, Pforzheim

Gemeinsam stark.

Wer macht mit in der HZV Baden-Württemberg?
 

4.000 +

Ärzt:innen nehmen bereits an der HZV teil. Das sind ca. 50% aller niedergelassenen Hausärzt:innen in Baden-Württemberg. Deutschlandweit sind es 17.000.

 

 

8 Verträge

mit (fast) allen Krankenkassen in Baden-Württemberg. Das heißt so gut wie alle Patient:innen können in Baden-Württemberg an der HZV teilnehmen.

-> Alle HZV-Vertragsunterlagen

 

3 Mio. +

Versicherte haben sich in Baden-Württemberg bereits für ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt entschieden.
 

 

Hausärztin untersucht Patientin. | © iStock/Stígur Már Karlsson /Heimsmyndir

Millionenstarke HZV

Wir feiern drei Meilensteine im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) und sind stolz auf unser wachsendes Primärarztsystem, das sich seit über 15 Jahren bei Hausärzt:innen und Patient:innen etabliert hat.

HZV-Meilensteine HZV als Primärarztsystem

HZV - so profitieren Sie als Hausärzt:in
 

Ein einfaches, transparentes und kalkulierbares Honorar, ohne Abstaffelung und mit festen Eurowerten
Synergieeffekte durch ähnliche Abrechnungssystematik zwischen den Verträgen
Honorar für Leistungen, die durch nichtärztliches Personal erbracht werden
Pharmafreie  Fortbildungsmöglichkeiten für das ganze Praxisteam
Hausarzt Patientin Formular | © iStock/AnnaStills

HZV - so profitieren Ihre Patient:innen
 

Eine wissenschaftlich bestätigt bessere Versorgungssteuerung und intensivere Betreuung in einem etablierten Primärarztsystem
Der Hausarzt oder die Hausärztin hat alles im Blick und übernimmt die Lotsenfunktion. Das Hausarztpraxisteam weiß, wann welcher Experte in die Therapie eingebunden werden muss und stellt die passende Überweisung aus.
Erweiterte Sprechstunden und umfassendere Vorsorgeleistungen
Befunde, Arztberichte, Röntgenbilder und Verordnungen laufen bei der Hausarztpraxis zusammen. Für die Patient:innenen behält das Hausarztpraxisteam den Überblick und koordiniert die weitere Behandlung.
Hausarzt Blutdruckmessung | © iStock/demaerre

Jetzt an der HZV teilnehmen

Häufige Fragen zur HZV

Ja. Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) steht für ein etabliertes Primärarztsystem und baut auf Erfahrungen aus über 15 Jahren. Hausärzt:innen sind in diesem Versorgungsmodell der Lotse in der Patientensteuerung und erster Ansprechpartner für ihre Patient:innen.

HZV - das etablierte Primärarztsystem

Hausärzt:innen

  • Ein einfaches, transparentes und kalkulierbares Honorar, ohne Abstaffelung und mit festen Eurowerten
  • Synergieeffekte durch ähnliche Abrechnungssystematik zwischen den Verträgen
  • Honorar für Leistungen, die durch nichtärztliches Personal erbracht werden
  • Pharmafreie Fortbildungsmöglichkeiten für das ganze Praxisteam

Patient:innen

  • Eine wissenschaftlich bestätigt bessere Versorgungssteuerung und intensivere Betreuung in einem etablierten Primärarztsystem
  • Der Hausarzt oder die Hausärztin hat alles im Blick und übernimmt die Lotsenfunktion. Das Hausarztpraxisteam weiß, wann welcher Experte in die Therapie eingebunden werden muss und stellt die passende Überweisung aus.
  • Erweiterte Sprechstunden und umfassendere Vorsorgeleistungen
  • Befunde, Arztberichte, Röntgenbilder und Verordnungen laufen bei der Hausarztpraxis zusammen. Für die Patient:innenen behält das Hausarztpraxisteam den Überblick und koordiniert die weitere Behandlung.

Vertragspartner der Verträge sind:

  • Die jeweilige Kasse
  • Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg
  • Der Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e.V. (MEDI e.V.)  
  • Die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft eG (HÄVG)
  • Die MEDIVERBUND Dienstleistungs GmbH (MEDIVERBUND) 
  • Die teilnehmenden Hausärzt:innen
Ja. Sie als Hausärzt:in können selbst entscheiden, an welchen und wie vielen der HZV-Verträge in Baden-Württemberg Sie teilnehmen möchten. Durch die Ähnlichkeit der Verträge empfehlen wir Ihnen jedoch direkt an allen Verträgen teilzunehmen und jeden Ihrer Patient:innen auf die HZV anzusprechen. Denn mit wenigen Ausnahmen kleiner BKKen und nicht ortsansässigen IKKen können in Baden-Württemberg bei Vertragsteilnahme an allen Verträgen alle Patient:innen an der HZV teilnehmen.

Die Teilnahme ist für Patient:innen völlig kostenlos. Dem Arzt entstehen lediglich Infrastrukturkosten für die Umsetzung der HZV-Verträge.

Die genauen Voraussetzungen zur Vertragsteilnahme finden Sie hier.

Nein, es gibt keinerlei Einschränkungen der Therapiefreiheit. Die Fortbildung, Leitlinien und softwareseitige Unterstützung sind in hausärztlicher Hand und werden in gemeinsamen Gremien mit den Vertragspartnern gestaltet. Diese Regelungen dienen der Abbildung aktueller medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Umsetzung des Wirtschaftlichkeitsgebots in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Therapieentscheidung obliegt ausschließlich dem behandelnden Arzt, der aber durch die HZV endlich alle Informationen, auch ohne Einfluss der Pharmaindustrie, zur Verfügung gestellt bekommt.

Sie als Ärzt:in schreiben die Patient:innen direkt bei sich in der Praxis in die HZV ein. Wir unterstützen Sie mit zahlreichen Materialien, die Sie kostenlos herunterladen oder in unserem HZV-Bestellshop bestellen können.

HZV-Patienteneinschreibung HZV-Bestellshop

In Baden-Württemberg gibt es acht verschiedene HZV-Verträge: mit AOK BW und IVP AOK BW, BKK GWQ, BKK LV Süd, Bosch BKKErsatzkassen (d.h. Barmer, DAK, TK, KHK, hkk, HEK), IKK classic, Knappschaft-Bahn-See (KBS) und mit der SVLFG. Nehmen Sie an allen HZV-Verträgen teil und schreiben Sie alle Ihrer Patient:innen in die HZV ein. Eine Übersicht der aktiven HZV-Verträge und der zugehörigen Krankenkassen finden Sie hier:

Übersicht HZV-Verträge

Ja, bis auf den HZV-Vertrag IVP AOK BW können Sie an allen HZV-Verträgen online teilnehmen.

Zur Online-Vertragsteilnahme

Die Vertragsteilnahme des Hausarztes endet mit sofortiger Wirkung mit Ende der Zulassung des Hausarztes als Vertragsarzt/des MVZ bzw. mit Ende seiner Zulassung in Baden-Württemberg, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung seitens einer der Vertragsparteien bedarf. Die Vertragsteilnahme kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der HÄVG/MEDIVERBUND gekündigt werden.

Ordentliche Kündigung: Der Hausarzt kann seine Vertragsteilnahme mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende durch Erklärung gegenüber der HÄVG/MEDIVERBUND kündigen. Das Recht des Hausarztes zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt für den Hausarzt insbesondere, wenn die in § 19 Abs. 2 geregelten Voraussetzungen eintreten (Sonderkündigungsrecht bei Änderung der bisherigen Vergütungsregelung zum Nachteil des Hausarztes).

Um Sie bei Ihrer nächsten HZV-Abrechnung bestmöglich zu unterstützen, bieten wir einige digitale HZV-Tools an. Bei weiteren Fragen steht Ihnen unsere Praxisberatung mit Rat und Tat zur Seite. Um auch langfristig das Maximum aus Ihrer HZV-Abrechnung herauszuholen, bietet unser HonorarCheck einen exklusiven Beratungsservice an.

HZV-Tools Praxisberatung HonorarCheck

Sie können als HZV-Arzt jederzeit Ihre HZV-Abrechnung einreichen. Hierbei greift immer der nächste Stichtag. Beachten Sie bitte, dass immer nur eine Abrechnung pro Quartal ausbezahlt wird.

Alle Stichtage im Überblick

Ja, Ihre Abrechnung können Sie auch nach dem jeweiligen Stichtag noch einreichen. Je nach Zeitpunkt kann es sein, dass Ihre Abrechnung erst im nächsten Quartal ausbezahlt wird. Wir können leider keine konkrete Zeitüberschreitung nennen.

Verwenden Sie zur einfacheren Abrechnung gerne unser HZV-Tool ZAK oder unser (G)ZK-Tool. Alle HZV-Tools finden Sie hier.

Die entsprechende Ziffer wurde in die Vergütung der Pauschalen hineinverhandelt. Sie müssen nicht mehr separat abrechnen und Ihre Praxis profitiert von einer höheren Grundvergütung. Das vereinfacht Ihre Abrechnung und sorgt für eine faire Vergütung Ihrer Leistungen.

Im HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg sind die Impfziffern bereits in der P1 inkludiert, sodass für Sie kein zusätzlicher Abrechnungsaufwand entsteht. Bei allen anderen Krankenkassen erfolgt die Abrechnung wie gewohnt über die KV. So ist sichergestellt, dass die Vergütung der Impfung reibungslos und transparent abläuft.

Im HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg ist die ePA-Erstbefüllung bereits in der P1 inkludiert – Sie müssen also nichts weiter tun. Bei allen anderen Krankenkassen erfolgt die Abrechnung über die KV mit der GOP 01648. So wird Ihre Leistung zuverlässig und transparent vergütet.

Abgerechnet wird die PP1 (automatisch), die PP2 (1x täglich) und die PP3 (mehrfach pro Tag). Mehr Infos dazu finden Sie auch bei unserem HZV-Took ZAK. Das Versorgungsmodul Altenpflege gilt bei den HZV-Verträgen BKK LV Süd, Bosch BKK, IKK und SVLFG.

Der HOK kann „kaputt“ gehen, hier hilft oft ein Aus- und wieder Einstecken des HOKs. Beim vHOK sollte diese Probleme nicht auftreten. Fordern Sie diesen bitte nur bei einem Wechsel Ihrer BSNR oder ggf. bei einem Systemwechsel an. Bitte kontaktieren Sie hierzu unsere Praxisberatung.

Die digitalen Anwendungen (Provider und KIM-Adresse) für den Erhalt des TK-Zuschlags können Sie über das Arztportal im Bereich Verträge/Zusatzqualifikationen übermitteln.

Das Formular muss zusätzlich ausgefüllt werden, da der/die Praxisinhaber:in hiermit bestätigt, dass eine seiner Mitarbeiter:innen die Fortbildung besucht hat. Die Qualifikation muss bei dem/der Ärzt:in und bei den Mitarbeiter:innen hinterlegt sein (aufgrund der Schulungsteilnahme). Zusätzlich muss mittels Meldeformular bestätigt werden, dass der oder die Mitarbeiter:in mindestens 19 Wochenstunden in der Praxis beschäftigt ist.

Meldeformular herunterladen

Wir bekommen keine automatische Info über die KV, wenn sich Ihre BSNR geändert hat. Daher bitten wir Sie uns Ihre neue BSNR aktiv über unser Meldeformular mitzuteilen. Dies ist erforderlich, da mit Ihrer BSNR auch der HZV Online-Key, Dermatoskop, VERAH und die Klimaresiliente Versorgung verknüpft ist.

Meldeformular herunterladen

Grundsätzlich können Sie im Arztportal nicht sehen, welche IK-Nummer von Ihnen gemeldet ist. Bei einer HZV-Teilnahme am IVP-Vertrag wurde Ihre IK-Nummer von uns direkt im Vertrag hinterlegt. Nehmen Sie beim Versorgungsmodul Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen teil, so haben Sie Ihre IK-Nummer auf dem Meldeformular angegeben. 

Meldeformular herunterladen

Wir beraten Sie gerne!

 

Das Team Praxisberatung steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Bei Fragen rund um die HZV oder zur Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins hilft Ihnen unser kompetentes Team gerne weiter.

Team Praxisberatung

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