IT-Infrastruktur

Für den Start in die HZV stehen verschiedene sichere Softwarelösungen zur Verfügung, um die HZV in Ihrer Praxis umzusetzen.

Alles rund um die Vertragssoftware

Was versteht man unter einer zugelassenen Vertragssoftware?

Voraussetzung zur Umsetzung der HZV-Verträge ist eine zugelassene Vertragssoftware, da diese die effiziente Teilnahme und die Abrechnung der HZV-Verträge ermöglicht. Es handelt sich dabei um ein Programm, das in Ihrer Praxis dazu dient, den Vertrag zu verwalten und die Abrechnung online zu übermitteln, daher enthält eine zugelassene Vertragssoftware u.a. Module zur Patienteneinschreibung, zur Administration sowie zur Abrechnung, die Ihnen durch zahlreiche Hilfestellungen den Praxisalltag erleichtern. So können Sie mittels der Vertragssoftware etwa prüfen, ob ein Patient bereits in die HZV oder die Facharztebene eingeschrieben ist und Sie werden bei der Abrechnung unterstützt, indem Sie beispielsweise bei unvollständigen Angaben Fehlermeldungen erhalten. 

Bei welchen Anbietern ist eine zugelassene Vertragssoftware erhältlich?

Inzwischen bieten alle großen Praxisverwaltungssystemhersteller vollintegrierte Umsetzungen der notwendigen Vertragssoftware an, so dass Sie im gleichen Workflow und mit der gleichen Oberfläche sowohl die Regelversorgung als auch die alternative Regelversorgung abrechnen und verwalten können. Einige Hersteller bieten sogar sehr attraktive Gesamtlizenzpakete an, so dass es keinen preislichen Unterschied macht, ob Sie an einem oder an allen Verträgen teilnehmen - im Gegenteil, Sie profitieren sofort von den höheren Fallwerten ohne Sprungkosten! Eine Liste der zugelassenen Softwareprogramme und der Anbieter ist auf der Internetseite des Deutschen Hausärzteverbands einsehbar. Diese Liste wird bei Neuzulassungen fortlaufend ergänzt.

Software-Übersicht

Informationen zur IT-Sicherheit finden Sie in unserem Info-Dokument
Hier informieren 
     

Alles rund um den HZV-Online Key

Zur Übermittlung Ihrer Abrechnungsdaten an die HÄVG Rechenzentrum GmbH haben Sie die Möglichkeit einer gesicherten Online-Anbindung an das Rechenzentrum durch den HZV-Online Key.

Der HZV-Online Key stellt eine Hardware-gestützte und kostenfreie Lösung zur Datenübermittlung dar. Hierfür benötigen Sie einen speziellen USB-Stick, den Sie bei der HÄVG Rechenzentrum GmbH beantragen können und der Ihnen eine sichere und verschlüsselte Übermittlung Ihrer Abrechnungsdaten ermöglicht.

Hinweis

Bitte installieren Sie vor dem HZV-Online Key Ihre Vertagssoftware.

  • 1

    HZV-Online Key beantragen

    Formular zur Beantragung

  • 2

    HZV-Online Key installieren

    Installationsanleitung

  • 3

    Inbetriebnahme melden

    Meldeformular
  • Fertig!

    Der HZV-Online Key ist nun eingerichtet. Bei Fragen hilft Ihnen unsere Praxisberatung gerne weiter!

    Kontakt Praxisberatung

eAV (Elektronische Arztvernetzung)

Hausarzt nutzt mit seinem Tablet die elektronische Arztvernetzung. | © iStock/Chinnapong

Mit der elektronische Arztvernetzung können Selektivvertragsärzte in Baden-Württemberg digital Daten und Dokumente über eine Infrastruktur austauschen. Ab dem 01.07.2019 startete die Vernetzung mit den Fachanwendungen der eAU und dem eArztbrief.

Wir erklären Ihnen, wie Sie in nur drei Schritten an der eAV teilnehmen können und geben Ihnen die Möglichkeit mit unserem eAV-Rechner Ihre eAV-Vergütung zu berechnen.

Mehr Informationen zur eAV

Online-Service im Arztportal: Patiententeilnahmeverzeichnis

Das Patiententeilnahmeverzeichnis ist eine in Zusammenarbeit mit den Softwareherstellern entwickelte Funktion, durch die Sie im Praxisalltag nicht nur Zeit sparen, sondern auch Fehler vermeiden können, da die manuelle Bearbeitung der HZV-Teilnahmeinformationen Ihrer Patienten dadurch entfällt. Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, die Patiententeilnahmeinformationen automatisiert in Ihrer Praxissoftware zu aktualisieren bzw. zu importieren


Voraussetzung und Teilnahme

Für die Nutzung dieser neuen Software-Funktion ist eine aktive Nutzung des Online-Services im Arztportal (www.arztportal.net) notwendig. Das heißt, wenn Sie Ihre vertraulichen Dokumente wie den e-Infobrief und den e-Abrechnungsnachweis online im Arztportal abrufen, können Sie die neue Software-Funktion nutzen.

Wir beraten Sie gerne!

 

Das Team Praxisberatung steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Bei Fragen rund um die HZV oder zur Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins hilft Ihnen unser kompetentes Team gerne weiter

Team Praxisberatung

0711 21 747-600
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