HÄPPI
Was ist HÄPPI?
HÄPPI (Hausärztliches Primärversorgungszentrum – Patientenversorgung Interprofessionell) macht die hausärztliche Versorgung zukunftssicher. Im Mittelpunkt stehen interprofessionelle Teams, digitale Prozesse und eine konsequente Patientenzentrierung. Ziel ist, die Versorgung effizient, vernetzt und bedarfsgerecht zu gestalten – für mehr Qualität und Zufriedenheit bei Patient:innen und Praxisteams.
HÄPPI-Vergütung – Ihre Vorteile auf einen Blick
Im Rahmen des AOK-HZV-Vertrags bieten wir gemeinsam mit den Vertragspartnern erstmals eine gezielte Vergütung für Praxen, die das HÄPPI-Konzept umsetzen – und setzen damit bundesweit Maßstäbe.
Vergütung im HZV-Vertrag mit der AOK BW ab dem 1.10.2025
- HÄPPI-Basispauschale: 20,00 € pro eingeschriebenem AOK-HZV-Versicherten und Teilnahmejahr auf die P1
- Transformationszuschlag: 10,00 € pro Versicherten und Teilnahmejahr auf die P1 (in den ersten vier Quartalen)
- Zuschlag akademische nichtärztliche Gesundheitsberufe im HÄPPI:
Meldeformular HÄPPI
Sie erfüllen alle Teilnahmevoraussetzungen und haben an der HÄPPI-Einsteigerschulung teilgenommen? Dann reichen Sie die erforderlichen Nachweise über die Selbstauskunft bei der HÄVG ein.
HÄPPI-Infoveranstaltung
Livestream verpasst?
Kein Problem! Wir stellen Ihnen die gesamte Aufzeichnung zum Nachschauen zur Verfügung. Die in der Infoveranstaltung gezeigte Präsentation können Sie hier herunterladen:
Fragen aus dem Publikum
Im Rahmen unserer Infoveranstaltung haben wir zahlreiche Publikumsfragen direkt von unseren Gästen beantworten lassen. Unten finden Sie weitere Fragen, die uns von den Teilnehmer:innen erreicht haben.
Der Zuschlag für nichtärztliche akademisierte Gesundheitsberufler:innen wird immer dann ausgelöst, wenn in Ihrer Praxis Mitarbeitende tätig und der HÄVG gemeldet sind, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor oder gleichwertige Qualifikation) in einem Gesundheitsberuf vorweisen können – zum Beispiel als Physician Assistant, Primary Care Manager oder auch als akademisierte Pflegefachperson oder akademisierte Therapeut:in. Entscheidend ist dabei der akademische Abschluss in einem patientennahen Gesundheitsberuf. Eine erste Übersicht zu den Gesundheitsberufen, die allerdings nicht abschließend ist, findet man auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit.
Eine HÄPPI-Praxis mit zwei in Vollzeit angestellten akademischen nichtärztlichen Gesundheitsberufler:innen erhält pro P1 folgende Vergütung:
- 20 € Basispauschale
- 15 € Zuschlag für akademische nichtärztliche Gesundheitsberufler:innen (bei mehr als 1,5 Vollzeitkräften, also 2 VZK: 2 × 15 € = 30 €)
- 10 € Transformationszuschlag in den ersten 4 Quartale ab HÄPPI-Start (befristet bis 30.09.2027)
Das ergibt für eine:n HZV-Patient:in im ersten Jahr insgesamt 60 € (20 € + 30 € + 10 €). Liegt der Stellenumfang der angestellten akademischen nichtärztlichen Gesundheitsberufler:innen insgesamt bei maximal 1,5 Vollzeitkräften, beträgt der Zuschlag für akademische nichtärztliche Gesundheitsberufler:innen 10 € pro P1, also bei 1,5 VZK: 1,5 × 10 € = 15 € pro P1.
Nein. Es muss lediglich ein Arzt/eine Ärztin pro BSNR die HÄPPI-Einsteigerschulung besucht haben.
Nein. Der Fachwirt einer Medizinischen Fachangestellten (MFA) ist nicht akademisch eingestuft und daher für den HÄPPI-Zuschlag nicht zulässig.
Mindestens ein nichtärztlicher akademischer Gesundheitsberuf (z. B. Primary Care Manager, Physician Assistant) mit mindestens 0,5 VZK (Vollzeitkraft) ist fest angestellt. Eine Übersicht der akademischen Weiterbildungsmöglichkeiten finden Sie hier: haevbw.de/mfa-weiterbildung
Diese Fachkräfte übernehmen durch Delegation je nach Qualifikation des akademischen nichtärztlichen Gesundheitsberuflers regelmäßig verantwortungsvolle Tätigkeiten (Beratung, Prävention, Reha, Case-Management) gemäß Vorgaben des HÄPPI-Workbooks und Konzeptpapiers.
Verpflichtende Durchführung standardisierter, digitaler Patientenbefragungen (z. B. PHQ-9, EQ-5D, SF-36) zur Qualitätssicherung.
- Online-Terminmanagement (mit verschlüsseltem Datenaustausch, Terminbestätigung/-löschung per SMS/E-Mail)
- Videosprechstunde (zertifiziert durch KBV/GKV-Spitzenverband, nach Anlage 31b BMV-Ä)
- Patienten-Messenger (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, EU-Rechenzentrum, zertifiziert)
- AMTS-Software (automatisierte Prüfung auf Interaktionen, Doppelmedikation, PIM, individuelle Risiken)
- Recallsystem für Impfungen/Vorsorge (automatisierte Statusprüfung, Erinnerung, sichere Datenverbindung, STIKO-/GBA-konform)
- Kooperation mit Pflegeheimen (Teilnahme am IVP-Vertrag oder Erfüllung aller IVP-Anforderungen: Erreichbarkeit, feste Ansprechpartner, regelmäßige Visiten)
- Zusammenarbeit mit teilnehmenden Fachärzten (§140a SGB V, AOK FacharztProgramm)
- Zusammenarbeit mit Sozialem Dienst und Präventionsberatern der AOK BW
Die Teampraxis verfügt über eine Weiterbildungsbefugnis für Allgemeinmedizin.
Vorhandensein der Qualifikation für Sonographie und kleine Chirurgie in der Teampraxis.
Verlässliche Erreichbarkeit (persönlich, telefonisch, asynchron, ggf. KI-gestützt) auch außerhalb der KV-Bereitschaftsdienstzeiten, mit Antwortzeiten von max. 24 Stunden an Werktagen.
Mindestens 3x pro Woche barrierearme, klar gekennzeichnete HÄPPI-Sprechstunde mit exklusiven Zeitfenstern und ausreichender Kapazität für AOK-HZV-Versicherte.
- Teilnahme des hausärztlichen Direktors und eines nicht-ärztlichen akademischen Gesundheitsberufs an einer 4-stündigen HÄPPI-Einsteigerschulung zu Team- und Fehlerkultur, Teamarbeit, Führung und Organisationsentwicklung.
- Die HÄPPI-Einsteigerschulung wird aktuell erarbeitet. Nutzen Sie unseren goHÄPPI-Service der Praxisberatung, die Sie strukturiert auf dem Weg zur HÄPPI-Praxis begleitet und Sie proaktiv benachrichtigt, sobald die Schulung bereitsteht. -> Kontaktformular
- Der Wegfall ist unverzüglich der HÄVG AG zu melden.
- Nachbesserungsfrist: 6 Monate (bzw. 3 Jahre bei nichtärztlichen akademisierten Gesundheitsfachberufen).
- Bei Nicht-Nachbesserung: Aussetzung der Vergütung/Zuschläge bis zur Wiederherstellung; Einzelfallentscheidungen per Stellungnahmeverfahren möglich.
goHÄPPI! Jetzt registrieren
Ab dem 16. September können Sie mit Ihrer HÄPPI-Einsteigerschulung als eLearning beginnen. Zeitlich unabhängig und ortsungebunden eignen Sie sich Ihr HÄPPI-Wissen an.
Nach einem kurzen Wissenstest erhalten Sie Ihr persönliches Zertifikat.
Mit HÄPPI zeigen wir, wie die Transformation der Primärversorgung als Angebot für alle Praxen gelingen kann – nicht als Modellprojekt, sondern als echte Versorgungsrealität.
Dr. Susanne Bublitz und Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth
Vorstandsvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Baden-Württember
HÄPPI-Workbook
Nach der erfolgreich abgeschlossenen Pilotierung und Evaluation möchten wir Sie und Ihr Hausarztpraxisteam auf Ihrem Weg zum HÄPPI unterstützen und haben dafür ein umfangeiches Workbook erstellt. Mit diesem Workbook wollen wir Ihnen nicht nur zeigen, wie Sie mit Ihrem Praxisteam ein HÄPPI werden, sondern Ihnen auch einen praktischen Leitfaden an die Hand geben, der Sie auf Ihrem Weg zu einer interprofessionelle Teampraxis unterstützt.
Zielsetzung der vergangenen Pilotphase
Das Versorgungskonzept des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands wurde bundesweit erstmalig vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg und den Vertragspartnern im HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg ab dem 1. Juli 2024 pilotiert. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg fördert das Projekt im Rahmen des Kabinettsausschusses Ländlicher Raum. Ziel der Pilotierung war, Chancen und Hürden bei der Umsetzung zum HÄPPI zu identifizieren und Erkenntnisse für nachfolgende HÄPPI-Generationen zu sammeln und zur Verfügung zu stellen.
Mehr über die HÄPPI-Pilotierung
Evaluation der Pilotphase
Im Rahmen des Hausärztinnen- und Hausärztetages 2025 haben wir auf die Pilotierung zurückgeblickt und erstmals die Ergebnisse aus der wissenschaftlichen Begleitung der zehn Pilotpraxen durch die Universität Heidelberg präsentiert.