HÄPPI

Hausärztliches Primärversorgungszentrum – Patientenversorgung Interprofessionell
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HZV-Vergütung Einsteigerschulung FAQ Teilnahmevoraussetzungen Workbook Pilotierung und Evaluation

Was ist HÄPPI?

HÄPPI (Hausärztliches Primärversorgungszentrum – Patientenversorgung Interprofessionell) macht die hausärztliche Versorgung zukunftssicher. Im Mittelpunkt stehen interprofessionelle Teams, digitale Prozesse und eine konsequente Patientenzentrierung. Ziel ist, die Versorgung effizient, vernetzt und bedarfsgerecht zu gestalten – für mehr Qualität und Zufriedenheit bei Patient:innen und Praxisteams.

Mehr über das HÄPPI-Konzept


HÄPPI-Vergütung – Ihre Vorteile auf einen Blick

Im Rahmen des AOK-HZV-Vertrags bieten wir gemeinsam mit den Vertragspartnern erstmals eine gezielte Vergütung für Praxen, die das HÄPPI-Konzept umsetzen – und setzen damit bundesweit Maßstäbe.

> Zur Pressemitteilung

Vergütung im HZV-Vertrag mit der AOK BW ab dem 1.10.2025
 

  • HÄPPI-Basispauschale: 20,00 € pro eingeschriebenem AOK-HZV-Versicherten und Teilnahmejahr auf die P1
  • Transformationszuschlag: 10,00 € pro Versicherten und Teilnahmejahr auf die P1 (in den ersten vier Quartalen)
  • Zuschlag akademische nichtärztliche Gesundheitsberufe im HÄPPI:

HZV-Anlage Akademische nichtärztliche Gesundheitsberufe

Meldeformular HÄPPI

Sie erfüllen alle Teilnahmevoraussetzungen und haben an der HÄPPI-Einsteigerschulung teilgenommen? Dann reichen Sie die erforderlichen Nachweise über die Selbstauskunft bei der HÄVG ein.

Meldeformular herunterladen

HÄPPI-Einsteigerschulung

Ab Oktober 2025 profitieren Praxen, die die Voraussetzungen erfüllen, im HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg von attraktiven Vergütungen. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an der HÄPPI-Einsteigerschulung, die ab dem 16.09.2025 als e-Learning bereitsteht.

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HÄPPI-Infoveranstaltung

Livestream verpasst? 

Kein Problem! Wir stellen Ihnen die gesamte Aufzeichnung zum Nachschauen zur Verfügung. Die in der Infoveranstaltung gezeigte Präsentation können Sie hier herunterladen:

Zur Präsentation

Fragen aus dem Publikum

Im Rahmen unserer Infoveranstaltung haben wir zahlreiche Publikumsfragen direkt von unseren Gästen beantworten lassen. Unten finden Sie weitere Fragen, die uns von den Teilnehmer:innen erreicht haben.

Die HÄPPI-Basispauschale sowie der Zuschlag für akademische nichtärztliche Gesundheitsberufler:innen sind vertraglich unbefristet geregelt und gelten somit dauerhaft. Lediglich der Transformationszuschlag ist zeitlich befristet und wird bis zum 30.09.2027 vergütet. Sollte während des HÄPPI-Status ein oder eine akademische:r nichtärztliche_r Gesundheitsberufler:in wegfallen (z. B. durch Kündigung), besteht eine Übergangsfrist von drei Jahren zur Nachbesetzung. Während dieser Zeit bleibt die Praxis als HÄPPI anerkannt. Der Zuschlag der akademischen nichtärztlichen Gesundheitsberufler:innen wird jedoch ausgesetzt bis die Voraussetzung wieder erfüllt ist. Insgesamt stimmen sich die HZV-Vertragspartner regelmäßig zur Weiterentwicklung ab.

Der Zuschlag für nichtärztliche akademisierte Gesundheitsberufler:innen wird immer dann ausgelöst, wenn in Ihrer Praxis Mitarbeitende tätig und der HÄVG gemeldet sind, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor oder gleichwertige Qualifikation) in einem Gesundheitsberuf vorweisen können – zum Beispiel als Physician Assistant, Primary Care Manager oder auch als akademisierte Pflegefachperson oder akademisierte Therapeut:in. Entscheidend ist dabei der akademische Abschluss in einem patientennahen Gesundheitsberuf. Eine erste Übersicht zu den Gesundheitsberufen, die allerdings nicht abschließend ist, findet man auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit.

Mehr Infos zum PCM- und PA-Studium

Eine HÄPPI-Praxis mit zwei in Vollzeit angestellten akademischen nichtärztlichen Gesundheitsberufler:innen erhält pro P1 folgende Vergütung:

  • 20 € Basispauschale
  • 15 € Zuschlag für akademische nichtärztliche Gesundheitsberufler:innen (bei mehr als 1,5 Vollzeitkräften, also 2 VZK: 2 × 15 € = 30 €)
  • 10 € Transformationszuschlag in den ersten 4 Quartale ab HÄPPI-Start (befristet bis 30.09.2027)

Das ergibt für eine:n HZV-Patient:in im ersten Jahr insgesamt 60 € (20 € + 30 € + 10 €). Liegt der Stellenumfang der angestellten akademischen nichtärztlichen Gesundheitsberufler:innen insgesamt bei maximal 1,5 Vollzeitkräften, beträgt der Zuschlag für akademische nichtärztliche Gesundheitsberufler:innen 10 € pro P1, also bei 1,5 VZK: 1,5 × 10 € = 15 € pro P1.

Der Zuschlag gilt nur für abgeschlossene akademische nichtärztliche Gesundheitsberufler:innen. Studierende können unterstützend tätig sein, aber der Zuschlag wird erst nach Abschluss des Studiums gezahlt. Es gibt jedoch Übergangsregelungen, falls eine Nachbesetzung der akademischen nichtärztlichen Gesundheitsberufler:in notwendig ist.
Für die HÄPPI-Vergütung ist kein festes zahlenmäßiges Verhältnis zwischen Hausärzt:innen und akademischen nichtärztlichen Gesundheitsberufler:innen vorgeschrieben. Es reicht aus, wenn im gesamten Team der Praxis oder des MVZ mindestens ein:e akademische:r nichtärztliche:r Gesundheitsberufler:in mit mindestens 0,5 Vollzeitkraft (VZK) beschäftigt ist.
Sowohl der hausärztliche Direktor, sprich der Hausarzt bzw. die Hausärztin, als auch mindestens ein:e akademische:r nichtärztliche:r Gesundheitsberufler:in müssen die 4- stündige HÄPPI-Einsteigerschulung vor dem Start absolvieren.
Im HÄPPI-Modell ist die Zusammenarbeit mit Fachärzt:innen, die am AOK-Facharztprogramm teilnehmen, ein zentraler Bestandteil. Die Hausarztpraxis stimmt sich eng mit den beteiligten Facharztpraxen ab – zum Beispiel durch gemeinsame Kommunikationswege und klar definierte Behandlungspfade. Anlage 17 zum HZV-Vertag („Unterstützung von Facharztverträgen“) gilt entsprechend.
Aktuell ist die HÄPPI-Vergütung auf die AOK Baden-Württemberg beschränkt. Eine Ausweitung auf weitere Krankenkassen wird angestrebt.
In einer HÄPPI-Praxis werden Patientenbefragungen (wie PRO/PREM) digital und datenschutzkonform direkt in der Praxis durchgeführt und ausgewertet. Ein Versand oder die Übermittlung der ausgefüllten Fragebögen an die HÄVG bzw. die HZV-Vertragspartner ist zum Schutz der Patientendaten ausdrücklich nicht gestattet und strengstens untersagt.
Ja. Es reicht, wenn in der Teampraxis eine Weiterbildungsbefugnis im Gebiet Allgemeinmedizin vorliegt.
Für die HÄPPI-Sprechstunde gibt es keine festen Uhrzeiten oder starren Zeitfenster. Entscheidend ist, dass die Sprechstunde regelmäßig – mindestens dreimal pro Woche – angeboten wird, barrierearm zugänglich ist und exklusiv für AOK-HZV-Versicherte reserviert wird. Die Praxis kann sowohl die zeitliche als auch die inhaltliche Ausgestaltung der HÄPPI-Sprechstunde flexibel an die Bedürfnisse der Patient:innen sowie der Praxis anpassen. So bleibt die Versorgung individuell und praxisnah gestaltbar.

Nein. Es muss lediglich ein Arzt/eine Ärztin pro BSNR die HÄPPI-Einsteigerschulung besucht haben.

Nein. Der Fachwirt einer Medizinischen Fachangestellten (MFA) ist nicht akademisch eingestuft und daher für den HÄPPI-Zuschlag nicht zulässig.


HÄPPI werden: Teilnahmevoraussetzungen

Mindestens ein nichtärztlicher akademischer Gesundheitsberuf (z. B. Primary Care Manager, Physician Assistant) mit mindestens 0,5 VZK (Vollzeitkraft) ist fest angestellt. Eine Übersicht der akademischen Weiterbildungsmöglichkeiten finden Sie hier: haevbw.de/mfa-weiterbildung

Diese Fachkräfte übernehmen durch Delegation je nach Qualifikation des akademischen nichtärztlichen Gesundheitsberuflers regelmäßig verantwortungsvolle Tätigkeiten (Beratung, Prävention, Reha, Case-Management) gemäß Vorgaben des HÄPPI-Workbooks und Konzeptpapiers.

Verpflichtende Durchführung standardisierter, digitaler Patientenbefragungen (z. B. PHQ-9, EQ-5D, SF-36) zur Qualitätssicherung.

  • Online-Terminmanagement (mit verschlüsseltem Datenaustausch, Terminbestätigung/-löschung per SMS/E-Mail)
  • Videosprechstunde (zertifiziert durch KBV/GKV-Spitzenverband, nach Anlage 31b BMV-Ä)
  • Patienten-Messenger (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, EU-Rechenzentrum, zertifiziert)
  • AMTS-Software (automatisierte Prüfung auf Interaktionen, Doppelmedikation, PIM, individuelle Risiken)
  • Recallsystem für Impfungen/Vorsorge (automatisierte Statusprüfung, Erinnerung, sichere Datenverbindung, STIKO-/GBA-konform)
  • Kooperation mit Pflegeheimen (Teilnahme am IVP-Vertrag oder Erfüllung aller IVP-Anforderungen: Erreichbarkeit, feste Ansprechpartner, regelmäßige Visiten)
  • Zusammenarbeit mit teilnehmenden Fachärzten (§140a SGB V, AOK FacharztProgramm)
  • Zusammenarbeit mit Sozialem Dienst und Präventionsberatern der AOK BW

Die Teampraxis verfügt über eine Weiterbildungsbefugnis für Allgemeinmedizin.

Vorhandensein der Qualifikation für Sonographie und kleine Chirurgie in der Teampraxis.

Verlässliche Erreichbarkeit (persönlich, telefonisch, asynchron, ggf. KI-gestützt) auch außerhalb der KV-Bereitschaftsdienstzeiten, mit Antwortzeiten von max. 24 Stunden an Werktagen.

Mindestens 3x pro Woche barrierearme, klar gekennzeichnete HÄPPI-Sprechstunde mit exklusiven Zeitfenstern und ausreichender Kapazität für AOK-HZV-Versicherte.

  • Teilnahme des hausärztlichen Direktors und eines nicht-ärztlichen akademischen Gesundheitsberufs an einer 4-stündigen HÄPPI-Einsteigerschulung zu Team- und Fehlerkultur, Teamarbeit, Führung und Organisationsentwicklung.
  • Die HÄPPI-Einsteigerschulung wird aktuell erarbeitet. Nutzen Sie unseren goHÄPPI-Service der Praxisberatung, die Sie strukturiert auf dem Weg zur HÄPPI-Praxis begleitet und Sie proaktiv benachrichtigt, sobald die Schulung bereitsteht. -> Kontaktformular
  • Der Wegfall ist unverzüglich der HÄVG AG zu melden.
  • Nachbesserungsfrist: 6 Monate (bzw. 3 Jahre bei nichtärztlichen akademisierten Gesundheitsfachberufen).
  • Bei Nicht-Nachbesserung: Aussetzung der Vergütung/Zuschläge bis zur Wiederherstellung; Einzelfallentscheidungen per Stellungnahmeverfahren möglich.

 

goHÄPPI! Jetzt registrieren

Ab dem 16. September können Sie mit Ihrer HÄPPI-Einsteigerschulung als eLearning beginnen. Zeitlich unabhängig und ortsungebunden eignen Sie sich Ihr HÄPPI-Wissen an.
Nach einem kurzen Wissenstest erhalten Sie Ihr persönliches Zertifikat.

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Mit HÄPPI zeigen wir, wie die Transformation der Primärversorgung als Angebot für alle Praxen gelingen kann – nicht als Modellprojekt, sondern als echte Versorgungsrealität.

Dr. Susanne Bublitz und Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth

Vorstandsvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Baden-Württember

HÄPPI-Workbook

Nach der erfolgreich abgeschlossenen Pilotierung und Evaluation möchten wir Sie und Ihr Hausarztpraxisteam auf Ihrem Weg zum HÄPPI unterstützen und haben dafür ein umfangeiches Workbook erstellt. Mit diesem Workbook wollen wir Ihnen nicht nur zeigen, wie Sie mit Ihrem Praxisteam ein HÄPPI werden, sondern Ihnen auch einen praktischen Leitfaden an die Hand geben, der Sie auf Ihrem Weg zu einer interprofessionelle Teampraxis unterstützt.

Workbook als PDF herunterladen

Zielsetzung der vergangenen Pilotphase

Das Versorgungskonzept des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands wurde bundesweit erstmalig vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg und den Vertragspartnern im HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg ab dem 1. Juli 2024 pilotiert. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg fördert das Projekt im Rahmen des Kabinettsausschusses Ländlicher Raum. Ziel der Pilotierung war, Chancen und Hürden bei der Umsetzung zum HÄPPI zu identifizieren und Erkenntnisse für nachfolgende HÄPPI-Generationen zu sammeln und zur Verfügung zu stellen.

Mehr über die HÄPPI-Pilotierung
 


Evaluation der Pilotphase

Im Rahmen des Hausärztinnen- und Hausärztetages 2025 haben wir auf die Pilotierung zurückgeblickt und erstmals die Ergebnisse aus der wissenschaftlichen Begleitung der zehn Pilotpraxen durch die Universität Heidelberg präsentiert. 

Evaluationsergebnisse einsehen


 

Förderung und Vertragspartner