HÄPPI

Hausärztliches Primärversorgungszentrum – Patientenversorgung Interprofessionell

HÄPPI macht die hausärztliche Versorgung zukunftssicher. Im Mittelpunkt stehen interprofessionelle Teams, digitale Prozesse und eine konsequente Patientenzentrierung. Ziel ist, die Versorgung effizient, vernetzt und bedarfsgerecht zu gestalten – für mehr Qualität und Zufriedenheit bei Patient:innen und Praxisteams.

Mehr über das HÄPPI-Konzept

Was ist HÄPPI? Ihre Vorteile Vergütung So funktioniert's Teilnahmevoraussetzungen HÄPPI-Workbook FAQ

Was ist HÄPPI?

 

Mehr Zeit. Mehr Team. Bessere Versorgung.

HÄPPI steht für Hausärztliches Primärversorgungszentrum – Patientenversorgung Interprofessionell. Dahinter steckt ein innovatives Versorgungskonzept, das Praxen stärker, effizienter und attraktiver macht. Kern ist die enge Zusammenarbeit von Ärzt:innen, MFAs und Gesundheitsberufen auf akademischem Niveau – unterstützt durch digitale Prozesse und klare Rollenverteilung.

 

Die vier HÄPPI-Kernprinzipien

  • Interprofessionelle Teams arbeiten Hand in Hand.
  • Digitale Strukturen entlasten und schaffen Zeit für Medizin.
  • Verbindliche Kooperationen mit externen Gesundheitsakteuren sorgen für eine ganzheitliche Patientenbetreuung.
  • Nachhaltige, patientenzentrierte Versorgung als Leitbild.

Mehr über das Konzept Zur HÄPPI-Infoveranstaltung Präsentation der Infoveranstaltung

Drei Hausärztinnen und eine MFA legen glücklich ihre Hände aufeinander. | © Tom Weller

Vorteile für Ihre Praxis

Von HÄPPI profitieren – auf allen Ebenen

Mehr Struktur
Klare Aufgabenverteilung, weniger Abstimmungsaufwand.

Mehr Motivation
Neue Karrierechancen für MFA und akademische Gesundheitsberufe.

Mehr Vergütung
Attraktive HZV-Zuschläge für teilnehmende Praxen seit Oktober 2025.

Mehr Zukunft
Mitgestalten statt abwarten – Teil einer modernen Primärversorgung werden.


 

HÄPPI-Vergütung auf einen Blick

Im Rahmen des AOK-HZV-Vertrags bieten wir gemeinsam mit den Vertragspartnern erstmals eine gezielte Vergütung für Praxen, die das HÄPPI-Konzept umsetzen – und setzen damit bundesweit Maßstäbe.

 

Vergütung im HZV-Vertrag mit der AOK BW seit dem 01.10.2025

 

20€

HÄPPI-Basispauschale
pro eingeschriebenem AOK-HZV-Versicherten und Teilnahmejahr auf die P1

10€

Transformationszuschlag
pro Versicherten und Teilnahmejahr auf die P1 (in den ersten vier Quartalen)

bis zu 15€

Zuschlag für akademische nichtärztliche Gesundheitsberufe
auf die P1 (abhängig von Stellenumfang)

 

    HZV-Anlage mit allen Vergütungen Liste akademischer nichtärztlicher Gesundheitsberufe

    In drei SChritten zu Ihrer HÄPPI-Praxis

    HÄPPI werden – so funktioniert's

     

    • 1

      HÄPPI Einsteigerschulung

       

      Die Teilnahme an der Einsteigerschulung ist Voraussetzung für die HÄPPI-Zuschläge.

      Die Schulung vermittelt praxisnah, was es heißt, HÄPPI zu sein – mit Fokus auf Entlastung durch Digitalisierung und den Einsatz nichtärztlicher Gesundheitsberufe.

      Sie erfahren, wie Zusammenarbeit auf Augenhöhe gelingt und erhalten einen Überblick über die HZV-Vertragsinhalte mit der AOK. 

      Für HÄPPI Schulung registrieren

      Bereits registriert? Hier anmelden

    • 2

      Meldeformular ausfüllen

       

      Sie erfüllen alle Teilnahmevoraussetzungen und haben an der HÄPPI Einsteigerschulung teilgenommen?

      Dann reichen Sie die erforderlichen Nachweise über die Selbstauskunft bei der HÄVG ein.

      Zum Meldeformular

    • 3

      HÄPPI sein

       

      Sie gestalten nun eine moderne Primärversorgung mit und setzen bundesweit Maßstäbe.

      Dabei profitieren Sie von neuer Struktur, klarer Aufgabenverteilung und der HZV-Vergütung.  

      Erfahrungsberichte

    HÄPPI werden: Teilnahmevoraussetzungen

    Damit Ihre Praxis am HÄPPI-Programm teilnehmen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    Mindestens ein nichtärztlicher akademischer Gesundheitsberuf (z. B. Primary Care Manager, Physician Assistant) mit mindestens 0,5 VZK (Vollzeitkraft) ist fest angestellt. Eine Übersicht der akademischen Weiterbildungsmöglichkeiten finden Sie hier: haevbw.de/mfa-weiterbildung

    Diese Fachkräfte übernehmen durch Delegation je nach Qualifikation des akademischen nichtärztlichen Gesundheitsberuflers regelmäßig verantwortungsvolle Tätigkeiten (Beratung, Prävention, Reha, Case-Management). Vorgaben finden sich beispielhaft im HÄPPI-Workbook und Konzeptpapier.

    Verpflichtende Durchführung standardisierter, digitaler Patientenbefragungen (z. B. PHQ-9, EQ-5D, SF-36) zur Qualitätssicherung.

    • Online-Terminmanagement (mit verschlüsseltem Datenaustausch, Terminbestätigung/-löschung per SMS/E-Mail)
    • Videosprechstunde (zertifiziert durch KBV/GKV-Spitzenverband, nach Anlage 31b BMV-Ä)
    • Patienten-Messenger (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, EU-Rechenzentrum, zertifiziert)
    • AMTS-Software (automatisierte Prüfung auf Interaktionen, Doppelmedikation, PIM, individuelle Risiken)
    • Recallsystem für Impfungen/Vorsorge (automatisierte Statusprüfung, Erinnerung, sichere Datenverbindung, STIKO-/GBA-konform)
    • Kooperation mit Pflegeheimen (Teilnahme am IVP-Vertrag oder Erfüllung aller IVP-Anforderungen: Erreichbarkeit, feste Ansprechpartner, regelmäßige Visiten)
    • Zusammenarbeit mit teilnehmenden Fachärzten (§140a SGB V, AOK FacharztProgramm)
    • Zusammenarbeit mit Sozialem Dienst und Präventionsberatern der AOK BW

    Die Teampraxis verfügt über eine Weiterbildungsbefugnis für Allgemeinmedizin.

    Vorhandensein der Qualifikation für Sonographie und kleine Chirurgie in der Teampraxis.

    Verlässliche Erreichbarkeit (persönlich, telefonisch, asynchron, ggf. KI-gestützt) auch außerhalb der KV-Bereitschaftsdienstzeiten, mit Antwortzeiten von max. 24 Stunden an Werktagen.

    Mindestens 3x pro Woche barrierearme, klar gekennzeichnete HÄPPI-Sprechstunde mit exklusiven Zeitfenstern und ausreichender Kapazität für AOK-HZV-Versicherte.

    • Teilnahme des hausärztlichen Direktors und eines nicht-ärztlichen akademischen Gesundheitsberufs an einer 4-stündigen HÄPPI-Einsteigerschulung zu Team- und Fehlerkultur, Teamarbeit, Führung und Organisationsentwicklung.
    • Ab dem 16. September können Sie mit Ihrer HÄPPI-Einsteigerschulung als eLearning beginnen. Zeitlich unabhängig und ortsungebunden eignen Sie sich Ihr HÄPPI-Wissen an. Nach einem kurzen Wissenstest erhalten Sie Ihr persönliches Zertifikat.

    Jetzt registrieren Bereits registriert? Hier anmelden

    • Der Wegfall ist unverzüglich der HÄVG AG zu melden.
    • Nachbesserungsfrist: 6 Monate (bzw. 3 Jahre bei nichtärztlichen akademisierten Gesundheitsfachberufen).
    • Bei Nicht-Nachbesserung: Aussetzung der Vergütung/Zuschläge bis zur Wiederherstellung; Einzelfallentscheidungen per Stellungnahmeverfahren möglich.

    HÄPPI werden

    Materialien für Sie und Ihr Team.

    Das HÄPPI Workbook

    Nach der erfolgreich abgeschlossenen Pilotierung und Evaluation möchten wir Sie und Ihr Hausarztpraxisteam auf Ihrem Weg zum HÄPPI unterstützen und haben dafür ein umfangeiches Workbook erstellt. Mit diesem Workbook wollen wir Ihnen nicht nur zeigen, wie Sie mit Ihrem Praxisteam ein HÄPPI werden, sondern Ihnen auch einen praktischen Leitfaden an die Hand geben, der Sie auf Ihrem Weg zu einer interprofessionelle Teampraxis unterstützt.

    Zum HÄPPI Workbook

    FAQ - Die meistgestellten Fragen zu HÄPPI

    Die HÄPPI-Basispauschale sowie der Zuschlag für akademische nichtärztliche Gesundheitsberufler:innen sind vertraglich unbefristet geregelt und gelten somit dauerhaft. Lediglich der Transformationszuschlag ist zeitlich befristet und wird bis zum 30.09.2027 vergütet. Sollte während des HÄPPI-Status ein oder eine akademische:r nichtärztliche:r Gesundheitsberufler:in wegfallen (z. B. durch Kündigung), besteht eine Übergangsfrist von drei Jahren zur Nachbesetzung. Während dieser Zeit bleibt die Praxis als HÄPPI anerkannt. Der Zuschlag der akademischen nichtärztlichen Gesundheitsberufler:innen wird jedoch ausgesetzt bis die Voraussetzung wieder erfüllt ist. Insgesamt stimmen sich die HZV-Vertragspartner regelmäßig zur Weiterentwicklung ab.

    Der Zuschlag für nichtärztliche akademisierte Gesundheitsberufler:innen wird immer dann ausgelöst, wenn in Ihrer Praxis Mitarbeitende tätig und der HÄVG gemeldet sind, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor oder gleichwertige Qualifikation) in einem Gesundheitsberuf vorweisen können – zum Beispiel als Physician Assistant, Primary Care Manager oder auch als akademisierte Pflegefachperson oder akademisierte Therapeut:in. Entscheidend ist dabei der akademische Abschluss in einem patientennahen Gesundheitsberuf. Eine erste Übersicht zu den Gesundheitsberufen, die allerdings nicht abschließend ist, findet man auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit.

    Weitere Infos zum Zuschlag für nichtärztliche akademisierte Gesundheitsberufler:innen

    Eine HÄPPI-Praxis mit zwei in Vollzeit angestellten akademischen nichtärztlichen Gesundheitsberufler:innen erhält pro P1 folgende Vergütung:

    • 20 € Basispauschale
    • 15 € Zuschlag für akademische nichtärztliche Gesundheitsberufler:innen (bei mehr als 1,5 Vollzeitkräften, also 2 VZK: 2 × 15 € = 30 €)
    • 10 € Transformationszuschlag in den ersten 4 Quartale ab HÄPPI-Start (befristet bis 30.09.2027)

    Das ergibt für eine:n HZV-Patient:in im ersten Jahr insgesamt 60 € (20 € + 30 € + 10 €). Liegt der Stellenumfang der angestellten akademischen nichtärztlichen Gesundheitsberufler:innen insgesamt bei maximal 1,5 Vollzeitkräften, beträgt der Zuschlag für akademische nichtärztliche Gesundheitsberufler:innen 10 € pro P1, also bei 1,5 VZK: 1,5 × 10 € = 15 € pro P1.

    Der Zuschlag gilt nur für abgeschlossene akademische nichtärztliche Gesundheitsberufler:innen. Studierende können unterstützend tätig sein, aber der Zuschlag wird erst nach Abschluss des Studiums gezahlt. Es gibt jedoch Übergangsregelungen, falls eine Nachbesetzung der akademischen nichtärztlichen Gesundheitsberufler:in notwendig ist.
    Für die HÄPPI-Vergütung ist kein festes zahlenmäßiges Verhältnis zwischen Hausärzt:innen und akademischen nichtärztlichen Gesundheitsberufler:innen vorgeschrieben. Es reicht aus, wenn im gesamten Team der Praxis oder des MVZ mindestens ein:e akademische:r nichtärztliche:r Gesundheitsberufler:in mit mindestens 0,5 Vollzeitkraft (VZK) beschäftigt ist.

    Sowohl der hausärztliche Direktor, sprich der Hausarzt bzw. die Hausärztin, als auch mindestens ein:e akademische:r nichtärztliche:r Gesundheitsberufler:in müssen die 4-stündige HÄPPI-Einsteigerschulung vor dem Start absolvieren.

    Im HÄPPI-Modell ist die Zusammenarbeit mit Fachärzt:innen, die am AOK-Facharztprogramm teilnehmen, ein zentraler Bestandteil. Die Hausarztpraxis stimmt sich eng mit den beteiligten Facharztpraxen ab – zum Beispiel durch gemeinsame Kommunikationswege und klar definierte Behandlungspfade. Anlage 17 zum HZV-Vertag („Unterstützung von Facharztverträgen“) gilt entsprechend.
    Aktuell ist die HÄPPI-Vergütung auf die AOK Baden-Württemberg beschränkt. Eine Ausweitung auf weitere Krankenkassen wird angestrebt.
    In einer HÄPPI-Praxis werden Patientenbefragungen (wie PRO/PREM) digital und datenschutzkonform direkt in der Praxis durchgeführt und ausgewertet. Ein Versand oder die Übermittlung der ausgefüllten Fragebögen an die HÄVG bzw. die HZV-Vertragspartner ist zum Schutz der Patientendaten ausdrücklich nicht gestattet und strengstens untersagt.
    Ja. Es reicht, wenn in der Teampraxis eine Weiterbildungsbefugnis im Gebiet Allgemeinmedizin vorliegt.
    Für die HÄPPI-Sprechstunde gibt es keine festen Uhrzeiten oder starren Zeitfenster. Entscheidend ist, dass die Sprechstunde regelmäßig – mindestens dreimal pro Woche – angeboten wird, barrierearm zugänglich ist und exklusiv für AOK-HZV-Versicherte reserviert wird. Die Praxis kann sowohl die zeitliche als auch die inhaltliche Ausgestaltung der HÄPPI-Sprechstunde flexibel an die Bedürfnisse der Patient:innen sowie der Praxis anpassen. So bleibt die Versorgung individuell und praxisnah gestaltbar.

    Nein. Es muss lediglich ein Arzt/eine Ärztin pro BSNR die HÄPPI-Einsteigerschulung besucht haben.

    Förderung und Vertragspartner

    Wir beraten Sie gerne!

     

    Das Team Praxisberatung steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

    Bei Fragen rund um die HZV oder zur Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins hilft Ihnen unser kompetentes Team gerne weiter.