Strukturierte Qualitätszirkel zur Arzneimitteltherapie (PTQZ)
PTQZ - Was ist das und warum gibt es sie?
Der Gesetzgeber hat in § 73b SGB V festgelegt, dass Hausärzt:innen, die an der HZV teilnehmen, zu den grundsätzlichen Fortbildungsanforderungen zusätzliche Fortbildungen nachweisen müssen. Dies ist u.a. die Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie unter Leitung entsprechend geschulter Moderator:innen.
Die Vertragspartner haben festgelegt, dass je Kalenderjahr an vier Hausärztlichen Qualitätszirkelsitzungen zur Arzneimitteltherapie teilgenommen werden muss. Diese beinhalten indikationsbezogene Pharmakotherapie-Module (PTQZ). Beginnt die Vertragsteilnahme unterjährig, so besteht die Verpflichtung pro vollendetes Quartal einen PTQZ zu besuchen.
Häufige Fragen zu den PTQZ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, rund um die Teilnahme an einem Pharmakotherapie-Qualitätszirkel (PTQZ).
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