GKV-Spargesetz
Unsere Kritik
Die Bundesregierung will mit dem GKV-Spargesetz die Ausgabendynamik der GKV dämpfen – ein nachvollziehbares Ziel.
Doch die konkreten Maßnahmen greifen an der falschen Stelle: in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV), die nachweislich für eine bessere und koordiniertere Versorgung sorgt. Damit konterkariert das Gesetz genau das, was die Bundesregierung im Koalitionsvertrag verbindlich angekündigt hat – und fügt der hausärztlichen Versorgung langfristigen Schaden zu.
-> Stellungnahme des HÄV zum Gesetz
Das Gesetz spart am falschen Ende
Wissenschaftliche Evaluationen belegen: Die HZV erzielt pro Versichertem 169 Euro Einsparungen pro Jahr – durch weniger Krankenhausaufenthalte, gezieltere Arzneimittelverordnungen und koordinierte Versorgung. Die HZV ist kein Kostentreiber, sondern Teil der Lösung.
Fixkostendegression in der HZV
Praxen sollen für neu in die HZV eingeschriebene Versicherte nicht mehr die volle Vergütung erhalten – eine Versorgungsbremse mit Ansage. Sie bestraft ausgerechnet die Praxen, die heute schon koordinierter versorgen. Der Abschlag ist systemfremd, bürokratisch aufwendig und in seiner Sparwirkung kaum bezifferbar – der versorgungspolitische Schaden hingegen schon.
Diese Maßnahme war keine Empfehlung der Finanzkommission Gesundheit.
Grundlohnratenbindung in der HZV
Vergütungsanpassungen in der HZV sollen erstmals an die Grundlohnrate gekoppelt werden. Da Praxiskosten – Personal, Miete, Energie – strukturell schneller steigen, bedeutet das eine reale Ertragsminderung bei wachsendem Kostendruck. Wer ein modernes Primärversorgungssystem will, kann nicht gleichzeitig Investitionen in Personal und Digitalisierung deckeln.
Hintergrund zum GKV-Spargesetz
Einordnung des Gesetzes durch die HÄVBW-Vorsitzenden
Einordnung
Zur ersten Lesung im Bundestag
„Es ist politisch widersprüchlich, im Koalitionsvertrag ein starkes Primärversorgungssystem zu versprechen – und im GKV-Spargesetz genau die Hausarztpraxen zu schwächen, die es tragen sollen."
Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth & Dr. Susanne Bublitz
Vorsitzende des HÄVBW
Aktueller Stand des Verfahrens
- 12. Juni 2026: 1. Lesung im Bundestag – der Bundesrat fordert parallel die Streichung der Fixkostendegression in der HZV.
- 22. Juni 2026: Anhörung im Gesundheitsausschuss – der Hausärztinnen- und Hausärzteverband bringt seine Position direkt ein. -> Zur Stellungnahme
- Aktuell: Die Abgeordneten im Gesundheitsausschuss erarbeiten die Änderungsanträge.
- 10. Juli 2026: 2. und 3. Lesung im Bundestag sowie 2. Durchgang im Bundesrat.
Beschluss im Bundestag
Zur dritten Lesung im Bundestag
Unser Protest
Als Hausärztinnen- und Hausärzteverband haben wir uns auf allen Ebenen für die Streichung der HZV-Versorgungsbremse eingesetzt.
Den Auftakt machten wir mit einer landesweiten Protestwoche vom 8. bis 12. Juni – der Protest lief bis zur finalen Gesetzgebung am 10. Juli weiter. Dreh- und Angelpunkt der bundesweiten Kampagne ist die Website: