Akademische nichtärztliche Gesundheitsberufler & Stipendium

Infos über die Vergütung einer Anstellung und die Förderung nichtärztlicher Strukturen

 

Vergütung Voraussetzungen Zuschlag VERAH®mobil Stipendium

Hausarztpraxis macht Mittagspause. | © iStock/alvarez

Vergütung akademischer nichtärztlicher Gesundheitsberufe

Die folgende Tabelle zeigt die Vergütung für die Anstellung eines Physician Assistant, einer Primary Care Managerin (PCM) oder vergleichbarer, staatlich anerkannter akademischer nichtärztliche Gesundheitsberufe. Die Vergütung erfolgt abhängig vom Stundenumfang gemäß Arbeitsvertrag und ist in den HZV-Verträgen wie folgt geregelt:

HZV-Vertrag 1,0 Stelle (≥ 38 h/Woche) 0,75 Stelle (≥ 28,5 h/Woche) 0,5 Stelle (≥ 19 h/Woche)
AOK, GWQ, IKK Classic, SVLFG, EK TK 10,00 € auf P1 7,50 € auf P1 5,00 € auf P1
BKK LV Süd, Bosch BKK 15,00 € auf P1 11,25 € auf P1 7,50 € auf P1

Vergütung im HÄPPI

HZV-Vertrag Vollzeitkraft (VZK) 1,0 Stelle (≥ 38 h/Woche) 0,75 Stelle (≥ 28,5 h/Woche) 0,5 Stelle (≥ 19 h/Woche)
AOK Bis zu 1,5 VZK 10,00 € auf P1 7,50 € auf P1 5,00 € auf P1
Mehr als 1,5 VZK 15,00 € auf P1 11,25 € auf P1 7,50 € auf P1

Jede gemeldete Anstellung von akademischen nichtärztlichen Gesundheitsberufler:innen (mind. 19h Wochenarbeitszeit) löst eine Vergütung je P1 aus.

  • Bei AOK ist der Zuschlag zunächst bis zum 31.12.2026 bei allen Nicht-HÄPPI Praxen befristet. Für HÄPPI-Praxen ist der Zuschlag unbefristet.
  • Bei GWQ ist der Zuschlag zunächst bis zum 30.06.2026 befristet.
  • Bei IKK classic ist der Zuschlag zunächst bis zum 30.06.2026 befristet.
  • Bei BKK LV Süd und Bosch BKK ist der Zuschlag zunächst bis zum 30.12.2026 befristet.
  • Bei SVLFG ist der Zuschlag zunächst bis zum 31.12.2027 befristet.

Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschlags

Für die rechtmäßige Beantragung des Zuschlags ist eine akademische nichtärztliche Ausbildung des/der Gesundheitsberufler:in und der entsprechende Nachweis dieser erforderlich. Bitte legen Sie der Meldung mithilfe unseres Meldeformulars die jeweilige Abschlussurkunde bzw. das -zeugnis bei.

Meldeformular

 

Welche Gesundheitsberufe sind für den Zuschlag anerkannt?

Zu den Gesundheitsberufen zählen diejenigen Berufe, deren Tätigkeit die Heilung von Krankheiten und die medizinisch-helfende Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten erfasst. Es gilt die Definition und Auflistung von Gesundheitsberufler:innen des Bundesministeriums für Gesundheit. Bereits anerkannte Berufe haben wir für Sie in der folgenden Übersicht aufgelistet.

 

Übersicht anerkannter Gesundheitsberufe

  • Primary Care Management (PCM)
  • B.Sc. Physician Assistant (PA) / Arztassistent
  • Diplom Pflegefachfrau
  • Diplom Ökotrophologin
  • B.Sc. Ernährungswissenschaften
  • B.Sc. Angewandte Gesundheits- und Pflegewissenschaften (mit vorangegangener Ausbildung in Gesundheitsberuf)
  • B.Sc. Physiotherapie
  • Pharmazie
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
  • Psychologische Psychotherapeutin
  • M.Sc. Psychologische Psychotherapeutin
  • B.A. Medizinalfachberufe (mit vorangegangener Ausbildung in Gesundheitsberuf)
  • M.Sc. Palliativpflege (mit vorangegangenem Studium/Ausbildung in Gesundheitsberuf)

Neu seit Q4/2024

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Akademisierte MFA in der Hausarztpraxis. | © iStock/Creative Credit

Studium für MFA und VERAH®

Wie wäre es mit einem Studium für Ihre MFA oder VERAH? Egal ob berufsbegleitend, in Teilzeit oder in Vollzeit. Wir stellen mit Primary Care Management (PCM) und Physician Assistant (PA) alle aktuellen akademischen Weiterbildungsmöglichkeiten für MFA und VERAH® vor und wie Sie sich zusätzlich ein Stipendium sichern können.

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Junge Frau sitzt an einem Schreibtisch und freut sich über einen Brief. | © iStock/fizkes

Stipendium zur Förderung nichtärztlicher Strukturen in der HZV

Zur Förderung von staatlich anerkannten akademischen Ausbildungen zum Physician Assistant, zum Primary Care Manager bzw. zu gleichartigen Bachelorstudienabschlüssen vergeben die Vertragspartner des HZV-Vertrags mit der AOK Baden-Württemberg 300 Stipendien mit dem Startzeitpunkt 01.07.2023. Personen, die die Studienkosten der akademischen Ausbildung tragen, erhalten nach erfolgreicher Stipendiumsbeantragung folgende Förderung:

  • 300 Euro pro Quartal für max. 12 Quartale
  • Erfolgszahlung in Höhe von 1.400 Euro bei erfolgreichem Studienabschluss

Es stehen noch wenige Stipendien zur Verfügung

Das Stipendium ist auf die ersten 300 Anträge, die bewilligt werden, begrenzt. Ausbildungen, die vor dem 31.03.2023 aufgenommen und zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen wurden, sind von dieser Begrenzung ausgenommen. Eine Mehrfachauszahlung des Stipendiums pro Person (bei Finanzierung der Studienkosten mehrerer akademischen Ausbildungen) ist möglich.

Für die Beantragung des Stipendiums senden Sie bitte den Stipendienvertrag sowie die Immatrikulationsbescheinigung des oder der Studierenden per E-Mail an haevgpostfach@haevbw.de.

Stipendienvertrag


Wie geht es nach meiner Beantragung weiter?

Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen lassen wir Ihnen eine Antragsbewilligung per E-Mail zukommen. Alle Stipendiumsverträge, die bis zum 19. des letzten Monats im Quartal eingehen, können (sofern alle Angaben vollständig und korrekt erfolgen) im darauffolgenden Quartal berücksichtigt und i.d.R. in der ersten Woche des neuen Quartals ausgezahlt werden.

Beispiel: Antragsfrist für eine Förderung ab Q4/25 ist der 19.09.2025

Wir beraten Sie gerne!

 

Das Team Praxisberatung steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Bei Fragen rund um den Zuschlag für Gesundheitsberufler:innen oder zur Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins hilft Ihnen unser kompetentes Team gerne weiter.

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