FAQ rund um die PTQZ
Wir haben häufige Fragen und Antworten zur Teilnahme und zur Moderation eines Pharmakotherapie-Qualitätszirkels (PTQZ) zusammengefasst.
FAQ für PTQZ-Moderator:innen
Sie sind PTQZ-Moderator:in und suchen einen Termin zu einem unserer Moderatorentreffen? In unserem internen Moderatorenbereich können Sie sich direkt anmelden.
Es wird nicht mehr das Moderatorentreffen, sondern die Durchführung des PTQZ abgerechnet. Die Teilnahme am Moderatorentreffen ist aber die Voraussetzung dafür, dass Sie Ihren PTQZ abrechnen können. Bitte nutzen Sie das Abrechnungsformular, das Sie im internen Moderatorenbereich vorfinden und füllen Sie es digital aus. Sie können uns das Abrechnungsformular per E-Mail an veranstaltungen@haevbw.de zurückschicken.
Melden Sie sich im Portal der Landesärztekammer Baden-Württemberg an, um die Fortbildungspunkte für Ihren PTQZ zu beantragen. Unter dem Punkt „Beantragung Ärztlicher Fortbildungsveranstaltung“ können Sie eine neue Fortbildung anmelden und werden Schritt für Schritt durch den Prozess geleitet. Weitere Hilfestellungen finden Sie auch im internen Moderatorenbereich.
Öffnen Sie im Arztportal den Bereich "Fortbildungen" und navigieren Sie zu "Meine Veranstaltungen bearbeiten". Vergessen Sie nicht Ihren PTQZ zu modifizieren, z. B. Q1 = 01.01.2999.
Wenn Sie Ihren PTQZ verschieben oder den Veranstaltungsort ändern müssen, den PTQZ aber bereits im Arztportal eingetragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0711 21747-600 oder per Mail veranstaltungen@haevbw.de an uns.
Ihre Teilnehmer:innen werden mind. 4-6 Wochen vor dem Termin per Mail zum PTQZ eingeladen. Vorausgesetzt Sie haben Ihren Termin rechtzeitig im Arztportal modifiziert.
Der eigeladene Teilnehmerkreis entspricht den Personen auf Ihrer Teilnehmerliste. Sollte diese nicht korrekt sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung: Telefonisch unter 0711 21747-600 oder per Mail an veranstaltungen@haevbw.de.
Zur Übermittlung der Teilnehmerdaten können Sie unsere kostenfreie "HÄV-Scanner App" nutzen. Diese finden Sie im Apple App Store und im Google Play Store. Hier finden Sie unser kurzes Handbuch zur Scanner App.
Ja, sofern die Angaben (VRN, TAN, Kategorie und Punkte) im Arztportal von Ihnen hinterlegt wurden. Wenn dies der Fall ist, werden alle Teilnehmer:innen, deren EFN uns vorliegen, nach ca. vier Wochen an die Ärztekammer automatisch weitergeleitet.
Wenn Sie dem Datenaustausch zwischen der KVBW und dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg zugestimmt haben, ist es nicht notwendig, ein Protokoll anzufertigen.
FAQ für PTQZ-Teilnehmer:innen
Unter folgendem Link finden Sie das Anmeldeformular für unsere PTQZ: haevbw.de/hausaerztliche-qz. Dieses Anmeldeformular schicken Sie bitte per Fax (0711 21 747-699) oder per E-Mail (veranstaltungen@haevbw.de) zurück an die HÄVG.
Die Teilnahme an einem PTQZ findet in Absprache mit unseren jeweiligen Moderator:innen statt. Wenden Sie sich bitte mit dem Anmeldeformular an die HÄVG.
Alle festen Teilnehmer:innen eines PTQZ erhalten mind. 4-6 Wochen vor dem PTQZ eine E-Mail von der HÄVG an die von ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Ihre absolvierten PTQZ können Sie im Arztportal einsehen. Ein Zertifikat für die einzelnen PTQZ können Sie dort ebenso herunterladen.
Ca. vier Wochen nach dem PTQZ-Termin werden Ihre PTQZ-Teilnahme und CME-Punkte bei der Ärztekammer verbucht, vorausgesetzt wir haben Ihre Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN). Sie können im Arztportal prüfen, ob Sie uns Ihre EFN bereits mitgeteilt haben.
Das Meldeformular für die Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) finden Sie im Arztportal unter Fortbildungen -> FB-Konto.
Melden Sie sich bitte rechtzeitig bei der HÄVG (veranstaltungen@haevbw.de), wir versuchen einen entsprechenden PTQZ-Ersatztermin für Sie zu finden.
Die Teilnahme an mindestens vier PTQZ pro Kalenderjahr ist verpflichtend. Bei unterjährigem Beginn der Vertragsteilnahme muss je vollendetem Quartal ein PTQZ besucht werden. (vgl.§ 5 Abs. 3a). Falls Sie dieser Pflicht nicht nachkommen können, tritt der Maßnahmenkatalog zur Qualitätssicherung in Kraft.
Alle an der HZV teilnehmenden Vertragsärzt:innen erhalten die PTQZ aktuell bereits im Vorquartal (zwei Wochen vor Quartalsende) per Post an ihre Praxisadresse. Auf die digitale Ausgabe der PTQZ aktuell können Mitglieder des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Baden-Württemberg über folgenden Link bereits eine Woche vor Erscheinungstermin zugreifen: haevbw.de/ptqz.
Diese Informationen finden Sie im Arztportal in der Rubrik "Fortbildung". Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter 0711 21747-600 oder veranstaltungen@haevbw.de zur Verfügung.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung (veranstaltungen@haevbw.de). Wir können Sie jedoch nur unterstützen, sofern es sich hierbei um eine Veranstaltung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Baden-Württemberg handelt.
Bitte setzen Sie sich mit unserem Mitgliederservice (mitgliederservice@haevbw.de) in Verbindung. Die Kolleg:innen senden Ihnen zeitnah Ihren persönlichen Fortbildungsausweis zu.
Wir unterstützen Sie gerne für einen reibungslosen Start als PTQZ-Moderator:in. Wenn Sie wünschen, stellen wir Ihnen erfahrene PTQZ-Moderator:innen zur Seite, die Ihnen in der Anfangsphase hilfreiche Tipps geben. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten können Sie hier nachlesen: haevbw.de/ausbildung-zum-moderator.
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie weiterhin an Ihrem PTQZ teilnehmen werden oder wir Sie von der Teilnehmerliste streichen dürfen. Melden Sie sich gerne telefonisch unter 0711 21747-600 oder per E-Mail an veranstaltungen@haevbw.de.
Mehr über unsere PTQZ
Informieren Sie sich hier über die Strukturierten Qualitätszirkel zur Arzneimitteltherapie (PTQZ), die Anmeldung oder auch zur PTQZ-Moderatorentätigkeit.
Noch offene Fragen?
Das Team Praxisberatung steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Bei Fragen rund um Ihren PTQZ oder zur Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins hilft Ihnen unser kompetentes Team gerne weiter.