14. März 2022
Wichtige Informationen zur Impfpflicht in Praxen

iStock/aprott
Ab dem 15. März 2022 müssen Mitarbeitende der Gesundheits- und Pflegeberufe entweder geimpfte oder genesene Personen (im Sinne des § 2 Nr. 2 oder Nr. 4 der COVID-19- Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung) sein.
Was dies konkret in der Praxis bedeutet, hat der Deutsche Hausärzteverband für Sie in einem Übersichtsdokument zusammengefasst.
Eine Handreichung des Bundesgesundheitsministeriums beantwortet darüber hinaus die wichtigsten Fragen rund um die einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Ein Video des Bundesgesundheitsministeriums zeigt Ausschnitte aus der Informationsveranstaltung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
Die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg veröffentlicht eine allgemeine Information zur Impfpflicht in Arztpraxen.