21. Juli 2022
Steuerfreier Corona-Bonus bis 4.500 € für MFA möglich
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Der Deutsche Bundestag hat am 19.05. beschlossen, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ihren Praxisteams steuerfreie Corona-Boni bis 4.500 € zahlen dürfen.
Die neue Regelung rund um Corona-Boni ist nur eine kleine Anerkennung für die aussergewöhnliche Leistung der medizinischen Fachangestellten während der gesamten Corona-Pandemie. Die Hausarztpraxen haben mit den niedergelassenen Praxen 80% der Pandemieversorgung übernommen und den Hauptteil der Impfkampagne gestemmt. Gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Hausarztpraxen haben hierzu maßgeblich beigetragen. Trotzdem hat sich der Gesetzgeber dagegen entschieden, den staatlichen Corona-Bonus, den Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bekommen, auch an MFA zu zahlen.
Dass zumindest eine steuerfreie Bonuszahlung in Höhe von 4.500 € möglich ist, ist ein wichtiges Signal der Fairness, damit die verdienten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht gleich wieder einen bedeutenden Teil ihres Bonus an den Staat zahlen müssen. Die Steuerfreiheit für die Bonus-Zahlungen gilt bereits für den Zeitraum vom 18. November 2021 bis zum 31. Dezember 2022 und ist erstmalig bereits für den Veranlagungszeitraum 2021 anwendbar. Das heißt, dass auch Boni, die bereits in diesem Zeitraum gezahlt wurden, rückwirkend steuerfrei gestellt werden.
Weitere Informationen:
-> UPDATE: FAQ „MFA-Bonus“ bzw. Corona-Sonderzahlungen für Praxispersonal
-> FAQ-Katalog des BMF