18. August 2026

ePA-Ziffer 01648 EBM: Abrechnung voraussichtlich weiter möglich

Hausärztin erklärt ihrer Patientin die Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA).

iStock/AJ_Watt

Die EBM-Ziffer 01648 zur Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) kann voraussichtlich weiterhin bis Ende 2026 abgerechnet werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat bestätigt, dass die vorzeitige Streichung der Ziffer zum 30. Juli ein redaktionelles Versehen war.

 

Im Rahmen der Veröffentlichung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes im Bundesgesetzblatt war kommuniziert worden, dass die Vergütung für die Erstbefüllung der ePA zum 30. Juli gestrichen wird. Eigentlich war eine Streichung erst zum 1. Januar 2027 vorgesehen, analog zur Regelung für Vertragszahnärzt:innen. In den Praxen sorgte die Nachricht für erhebliche Verunsicherung.

Bereits seit Wochen kursierten Gerüchte, dass es sich um einen redaktionellen Fehler handeln könnte. Auf Nachfrage des Verbandsmagazins „Hausärztliche Praxis" räumte das BMG ein, dass „die notwendige redaktionelle Anpassung zum Inkrafttreten der Regelung aufgrund von Änderungen im parlamentarischen Verfahren versehentlich unterblieben" sei. Das Ministerium prüfe nun, „in welcher Form eine kurzfristige gesetzliche Korrektur erfolgen kann".

Abrechnungen jetzt prüfen

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband begrüßt die Klarstellung und rät allen Ärzt:innen, ihre Abrechnungen für den Zeitraum Ende Juli bis Mitte August sorgfältig zu prüfen. In allen Fällen, in denen eine Erstbefüllung der ePA stattgefunden hat, sollte die 01648 EBM nachträglich abgerechnet werden. Nur wenn die Ziffer sauber dokumentiert wird, ist sichergestellt, dass Praxen kein Honorar verschenken.

Praxissoftware: Freischaltung abwarten

Vereinzelt berichten Praxisteams, dass die 01648 EBM zuletzt nicht mehr über das Praxisverwaltungssystem (PVS) abrechenbar war. Betroffene Praxen sind darauf angewiesen, dass die Ansetzung der Ziffer in der Software schnellstmöglich wieder freigeschaltet wird. Bei Problemen sollten sich Praxen an ihren Softwareanbieter wenden.

Fragen zur Abrechnung?

Unser Team der Praxisberatung unterstützt Sie gerne: telefonisch unter +49 (0) 711 21 747-600 (9 bis 17 Uhr) oder per E-Mail an praxisberatung@haevbw.de

 

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