FAQ zur Fusion
Fragen und Antworten zur Fusion der HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG mit der HÄVG Rechenzentrum GmbH
Allgemeine Fragen zur Fusion
Die HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG, bislang das Mutterunternehmen, fusioniert im Rahmen einer internen Unternehmensumstrukturierung mit der HÄVG Rechenzentrum GmbH, diese war bislang ein 100%iges Tochterunternehmen. Dies geschieht, um interne Abläufe zu vereinfachen und effizienter zu gestalten.
Nein, es bleibt bei HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG – oder kurz: die HÄVG.
Der geschlossene Aktionärskreis der HÄVG sind der Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. und dessen Landesverbände. Damit bleibt die HÄVG weiterhin fest in der hausärztlichen Gemeinschaft verankert. Es gibt keine Aktionäre außerhalb der hausärztlichen Gemeinschaft.
Nein, durch die Fusion werden keine Mitarbeitenden entlassen. Ziel der Fusion ist es, die Zusammenarbeit innerhalb der HÄVG zu verbessern und so einen noch besseren Service für die Hausärzt:innen, ihre Praxisteams und ihre Patient:innen zu ermöglichen.
Fragen für Hausärztinnen und Hausärzte und ihre Praxisteams
Für Sie und Ihr Team bleibt vieles wie bisher:
- Einschreibungen: Die Einschreibung von Patient:innen in die HZV erfolgt wie gewohnt. Bitte verwenden Sie ab jetzt die aktuellen Einschreibeunterlagen.
- Abrechnung: Die quartalsweise Abrechnung der HZV-Leistungen bleibt unverändert.
- Zahlungen: Abschlags- und Schlusszahlungen laufen wie gewohnt.
- Ansprechpartner:innen: Ihre bekannten Ansprechpartner:innen bleiben unverändert und unterstützen Sie wie gewohnt.
Nein, der Ablauf bleibt gleich:
- Die Abrechnungsdaten übermitteln Sie wie gewohnt über Ihre Praxissoftware.
- Die HÄVG verarbeitet Ihre Abrechnungsdaten sicher und schnell und erstellt Ihre Abrechnung.
- Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen erfolgen wie gewohnt.
- Ihre Abrechnungsunterlagen erhalten Sie wie immer auf bekannte Weise.
Nein, alle technischen Abläufe und Prozesse bleiben unverändert. Wie immer ist es wichtig, Updates für die Praxissoftware unverzüglich umzusetzen. Nur so bekommen Sie die aktuellen Versicherten-Teilnahmeerklärungen.
Den Aushang haben Sie per Post erhalten. Sie können ihn auch hier noch einmal herunterladen und ausdrucken.
Die Informationspflicht liegt bei Ihnen als HZV-Betreuärztin oder HZV-Betreuarzt. Um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, bitten wir Sie, den Aushang spätestens ab dem 01.07.2025 auszuhängen.
Der Aushang zur Patienteninformation sollte mindestens ein Jahr bis zum 30.06.2026 in Ihrer Praxis gut sichtbar ausgehängt werden.
Ja, alle bestehenden Patiententeilnahmen an der HZV behalten ihre Gültigkeit.
Nein, ein Aushang im Wartezimmer reicht aus, um die Informationspflicht zu erfüllen. Eine individuelle Benachrichtigung ist nicht erforderlich.
Für neue Einschreibungen werden die aktualisierten Versicherten-Teilnahmeerklärungen automatisch über die Vertragssoftware zum Ausdruck bereitgestellt. Mehr müssen Sie bei der Online-Einschreibung nicht beachten.
Ja, bereits ausgefüllte Einschreibeunterlagen behalten ihre Gültigkeit. Die HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG tritt im Rahmen der Fusion als Rechtsnachfolgerin der HÄVG Rechenzentrum GmbH in alle Rechte und Pflichten der übernommenen Gesellschaft ein.
Fragen für Patientinnen und Patienten
Im Rahmen der Abrechnung der hausärztlichen Behandlung im Hausarztprogramm mit Ihrer Krankenkasse war bislang die HÄVG Rechenzentrum GmbH mit der Datenverarbeitung beauftragt. Diese wurde durch interne Unternehmensumstrukturierung mit dem Mutterunternehmen, der HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG, fusioniert, die nun der Abrechnungsdienstleister für das Hausarztprogramm ist. Die Art und Weise, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, bleibt unverändert sicher. Ihre Hausärztin bzw. Ihr Hausarzt ist jedoch verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer Daten bei der HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG zu informieren.
Nein, Sie müssen nichts tun. Ihre Teilnahme am Hausarztprogramm und die Versorgung in der gewählten Praxis läuft wie gewohnt weiter.
Nein, für Patient:innen ändert sich nichts. Sie werden weiterhin von Ihrer gewählten HZV-Praxis betreut und die Versorgung bleibt wie gewohnt bestehen.
Bei Fragen können Sie sich an Ihre Hausarztpraxis wenden. Dort erhalten Sie weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Hausarztprogramm.
Fragen zum Datenschutz
Sie haben das gesetzliche Recht auf Auskunft zu Ihren Daten (Art. 15 Abs. 1 und 2 DSGVO), auf Löschung (Art. 17) und Berichtigung (Art. 16 Satz 1) z.B. falscher Daten und auf Sperrung (Art. 18) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20) und ein Beschwerderecht (Art. 77).
Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt. Für die Teilnahme am Hausarztprogramm erfolgt die weitere Verarbeitung durch den vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband beauftragten Abrechnungsdienstleister:
HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG (HÄVG)
Edmund-Rumpler-Straße 2, 51149 Köln
Tel. 02203 5756-1111
Sie können sich hierzu an den Datenschutzbeauftragten der HÄVG wenden:
Tel. 02203 5756-1111
E-Mail: DSB@hzv.de
Tel. 02203 5756-1111
E-Mail: DSB@hzv.de
Beschwerden über die HÄVG richten Sie an die Datenschutzaufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211 38424-0
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211 38424-0
Ihre Daten werden nach Ihrem Ausscheiden aus dem Hausarztprogramm, spätestens aber nach 4 Jahren, gesperrt und bei Ihrer Krankenkasse nach spätestens 10 Jahren gelöscht. Für steuergesetzliche Zwecke bewahrt Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt Ihre Daten bis zu 12 Jahre auf, bevor sie endgültig gelöscht werden.
Kontakt
Unsere Praxisberatung steht Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.
Sie erreichen uns telefonisch unter 0711 217 47-600.