Akademische nichtärztliche Heilberufler / Gesundheitsberufler & Stipendium

Infos über die Vergütung einer Anstellung und die Förderung nichtärztlicher heilberuflicher Strukturen

Neu seit Q4/2024

Leasen Sie auch für akademische nichtärztliche Heilberufler:innen das VERAH®mobil und beantragen Sie den Zuschlag.

-> Mehr über das VERAH®mobil

Hausarztpraxis macht Mittagspause. | © iStock/alvarez

Zuschlag in der HZV

Der Zuschlag für akademische nichtärztliche Heilberufler:innen / Gesundheitsberufler:innen wurde bereits in einigen HZV-Verträgen aufgenommen.
 

Die Anstellung eines Physician Assistant oder vergleichbare (staatlich anerkannte) akademische Qualifikationen nichtärztlicher Heilberufe / Gesundheitsberufe wird in den HZV-Verträgen von AOK, GWQ und IKK classic abhängig vom Stundenumfang entsprechend des Arbeitsvertrages wie folgt vergütet:

  • 1 Stelle (ab 38 h pro Woche)  |  10,00 Euro auf P1
  • 0,75 Stelle (ab 28,5 h pro Woche)  |  7,50 Euro auf P1
  • 0,5 Stelle (19 h pro Woche)  |  5,00 Euro auf P1

Bei BKK VAG und Bosch BKK erfolgt der Zuschlag für die Anstellung eines Physician Assistant, einer Primary Care Managerin (PCM) oder vergleichbarer (staatlich anerkannter) akademischer nichtärztlicher Gesundheitsberufe / Heilberufe in folgender Höhe und Staffelung:

  • 1 Stelle (ab 38 h pro Woche)  |  15,00 Euro auf P1
  • 0,75 Stelle (ab 28,5 h pro Woche)  |  11,25 Euro auf P1
  • 0,5 Stelle (19 h pro Woche)  |  7,50 Euro auf P1

Jede gemeldete Anstellung eines/r akademischen nichtärztlichen Heilberufler:in / Gesundheitsberufler:innen (mind. 19h Wochenarbeitszeit) löst eine Vergütung je P1 aus.

Bei AOK und GWQ gilt zunächst eine Befristung bis zum 31.12.2025.
Bei IKK classic, BKK VAG und Bosch BKK ist der Zuschlag zunächst bis zum 30.06.2026 befristet.

Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschlags

Zu den Heilberufen / Gesundheitsberufen zählen diejenigen Berufe, deren Tätigkeit die Heilung von Krankheiten und die medizinisch-helfende Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten erfasst. Es gilt die Definition und Auflistung von Heilberufler:innen / Gesundheitsberufler:innen des Bundesministeriums für Gesundheit:

Mehr erfahren


Für die rechtmäßige Beantragung des Zuschlags ist eine akademische nichtärztliche Ausbildung des/der Heilberufler:in bzw. des/der Gesundheitsberufler:in und der entsprechende Nachweis dieser erforderlich (z.B. zum Physician Assistant, akademisierte/r VERAH®, akademisierte Pflegefachperson, akademisierte/r Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in, akademisierte Hebamme, akademisierte/r Physiotherapeut:in, akademisierte/r Ergotherapeut:in, akademisierte/r Altenpfleger:in). Bitte legen Sie der Meldung mithilfe unseres Meldeformulars die jeweilige Abschlussurkunde bzw. das -zeugnis bei.

Meldeformular

Junge Frau sitzt an einem Schreibtisch und freut sich über einen Brief. | © iStock/fizkes

Stipendium zur Förderung nichtärztlicher heilberuflicher Strukturen in der HZV

Zur Förderung von staatlich anerkannten akademischen Ausbildungen zum Physician Assistant, zum Primary Care Manager bzw. zu gleichartigen Bachelorstudienabschlüssen vergeben die Vertragspartner des HZV-Vertrags mit der AOK Baden-Württemberg 300 Stipendien mit dem Startzeitpunkt 01.07.2023. Personen, die die Studienkosten der akademischen Ausbildung tragen, erhalten nach erfolgreicher Stipendiumsbeantragung folgende Förderung:

  • 300 Euro pro Quartal für max. 12 Quartale
  • Erfolgszahlung in Höhe von 1.400 Euro bei erfolgreichem Studienabschluss

Das Stipendium ist auf die ersten 300 Anträge, die bewilligt werden, begrenzt. Ausbildungen, die vor dem 31.03.2023 aufgenommen und zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen wurden, sind von dieser Begrenzung ausgenommen. Eine Mehrfachauszahlung des Stipendiums pro Person (bei Finanzierung der Studienkosten mehrerer akademischen Ausbildungen) ist möglich.

Für die Beantragung des Stipendiums senden Sie bitte den Stipendienvertrag sowie die Immatrikulationsbescheinigung des oder der Studierenden per E-Mail an haevgpostfach@haevbw.de.

Stipendienvertrag


Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen lassen wir Ihnen eine Antragsbewilligung per E-Mail zukommen. Alle Stipendiumsverträge, die bis zum 19. des letzten Monats im Quartal eingehen, können (sofern alle Angaben vollständig und korrekt erfolgen) im darauffolgenden Quartal berücksichtigt und i.d.R. in der ersten Woche des neuen Quartals ausgezahlt werden.

Beispiel: Antragsfrist für eine Förderung ab Q4/23 ist der 19.09.2023

Wir beraten Sie gerne!

 

Das Team Praxisberatung steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Bei Fragen rund um den Zuschlag für Heilberufler:innen oder zur Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins hilft Ihnen unser kompetentes Team gerne weiter.

Team Praxisberatung

0711 21 747-600
Zum Kontaktformular