Kammerwahlen 2026

Im November werden die Bezirksvertreterversammlungen der Landesärztekammer neu gewählt. Die Landesärztekammer ist die Organisation, in der alle rund 74.000 Ärzt:innen in Baden-Württemberg vertreten sind. Sie befasst sich zum Beispiel mit der Organisation der Fort- und Weiterbildungen oder der berufsständigen Gerichtsbarkeit.

Drei Männer und eine Frau sitzen in einem Geschäftsmeeting an einem brauen Tisch. | © iStock/SeventyFour

Was machen die Bezirksvertreterversammlungen?

Die Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern Nordwürttemberg, Nordbaden, Südwürttemberg und Südbaden sind die "Ärzteparlamente" in ihren Bezirken und damit die obersten Organe der Landesärztekammer (LÄK) Baden-Württemberg. Sie treffen grundsätzliche Entscheidungen für alle Ärzt:innen und legen die Besetzung von Ausschüssen und Expertengremien fest. Die Ausschüsse beraten den Vorstand. Sie beschäftigen sich mit verschiedenen ärztlichen und gesundheitspolitischen Themen und geben der Selbstverwaltung damit wichtige Impulse.


 

Dafür setzen wir uns ein

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Dr. Susanne Bublitz

Co-Vorsitzende HÄVBW

Wir stehen mit unseren Praxisteams im Zentrum der Versorgung. Wir gehören auch ins Zentrum der Entscheidungen.

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Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth

Co-Vorsitzende HÄVBW

Wir können Berufspolitik. Das beweisen wir auf Bundes- und Landesebene. Diese Kompetenz darf in keinem ärztlichen Gremium fehlen.

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Dr. Jürgen de Laporte

Bezirksvorsitzender Nordwürttemberg

In unseren Praxen begleiten wir über 90 Prozent aller Patient:innen, in die Kammer muss die hausärztliche Vielfalt noch stärker einziehen.

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Dr. Reto Schwenke

Bezirksvorsitzender Nordbaden

Unsere vielfältigen Erfahrungen aus dem hausärztlichen Praxisalltag machen uns zu wichtigen Impulsgebern und Ideentreibern.

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Dr. Dirk Kölblin

Bezirksvorsitzender Südbaden

Hausärzt:innen sind die Lotsen im Gesundheitssystem. Deshalb müssen wir den Kurs auch in den Gremien maßgeblich mitbestimmen.

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Dr. Lutz Weber

Bezirksvorsitzender Südwürttemberg

Ärztliche Selbstverwaltung beginnt mit einer erfolgreichen Wahl – wir sind bereit, Verantwortung zu übernehmen.

Wichtige Termine 2026
 

  • 1

    1. April 2026

    Stichtag zur Feststellung der Wahlberechtigten

  • 2

    31. Mai 2026

    Aufstellung der Wählerlisten für jeden Wahlkreis

  • 3

    1. Oktober 2026

    Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen

  • 4

    Anfang November 2026

    Versand der HÄVBW-Wahlbroschüre durch den Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg an alle Mitglieder

  • 5

    12. November 2026

    Versand der Wahlunterlagen durch die Bezirksärztekammern

  • 6

    27. November 2026

    Letzter Wahltag

  • 7

    Dezember 2026

    Feststellung und Veröffentlichung der Wahlergebnisse

  • 8

    Frühjahr 2027

    Konstituierende Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern

  • 9

    Frühjahr 2027

    Konstituierende Vertreterversammlung der Landesärztekammer

FAQ - Fragen rund um die Kammerwahlen

Allgemeine Informationen

Die Landesärztekammer ist die Organisation, in der alle rund 74.000 Ärzt:innen in Baden-Württemberg vertreten sind. Sie befasst sich zum Beispiel mit der Organisation von Fort- und Weiterbildungen oder mit der Überwachung der Berufspflichten ihrer Mitglieder sowie der Berufsgerichtsbarkeit.

Unser Ziel ist es, dass möglichst viele Hausärzt:innen in den Bezirksvertreterversammlungen in den kommenden vier Jahre mitwirken, damit wir gemeinsam die Weichen für eine erfolgreiche Berufspolitik stellen und uns in allen wichtigen, die hausärztlichen Interessen betreffenden Fragestellungen mit unseren Ideen und Konzepten einbringen können.

Ärzt:innen in Baden-Württemberg wählen bei den Kammerwahlen die Delegierten der Vertreterversammlungen der vier Bezirksärztekammern Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg. Die Delegierten werden für eine Wahlperiode von insgesamt vier Jahren gewählt. Die gewählten Bezirksvertreter:innen kommen erstmals im Frühjahr 2027 zu ihren konstituierenden Sitzungen zusammen.

Bei den Kreis- und Bezirkswahllisten haben Sie so viele Stimmen wie Vertreter in den Kreisen bzw. in den Bezirken zu wählen sind. Wie viele Stimmen zu vergeben sind, können Sie den jeweiligen Stimmzetteln für den Wahlkreis bzw. den Wahlbezirk entnehmen.

Wahlberechtigung und Kandidatur

Wahlberechtigt sind alle Ärzt:innen, die in den jeweiligen Wählerverzeichnissen der Bezirksärztekammern eingetragen sind.

In unserer HÄVBW-Wahlbroschüre werden wir Ihnen Anfang November 2026 alle Kandidat:innen unserer Liste vorstellen.

Gewählte Delegierte nehmen ein- bis zweimal pro Jahr an den Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern teil:

  • NB: 2x/Jahr
  • SB: 2x/Jahr
  • NW: 1x/ Jahr
  • SW: 1x/Jahr

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, in verschiedenen Ausschüssender BÄK mitzuarbeiten.

Ablauf der Wahl

Spätestens am 12. November werden die Wahlunterlagen von den Bezirksärztekammern versendet. Alle wahlberechtigten Ärzt:innen haben bis zum 27. November um 24 Uhr Zeit per Briefwahl zu wählen.

Alle wahlberechtigten Ärzt:innen geben per Briefwahl ihre Stimme ab.

Wer als Wahlberechtigte beziehungsweise Wahlberechtigter noch keine Wahlunterlagen erhalten hat, sollte sich umgehend bei seiner Bezirksärztekammer (Wahlbüro) melden. Die Bezirksärztekammer wird dann alles Nötige veranlassen.

-> Nordwürttemberg
-> Nordbaden
-> Südwürttemberg
-> Südbaden

Die Bekanntgabe der Wahlergebnisse erfolgt im Ärzteblatt BW, voraussichtlich im Dezember-Heft 2026. Sobald die Wahlergebnisse veröffentlicht wurden, informieren wir unsere Mitglieder.

Sonstiges

Bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg (LÄK) finden Sie weitere Informationen zu den Kammerwahlen 2026.