Zuschlag für digitale Anwendungen im HZV-Vertrag mit den Ersatzkassen (TK)

Wir informieren über Änderungen zu Q3 2025

Neu ab Q3/2025

Der Zuschlag für digitale Anwendungen wurde im Zuge unserer Verhandlungen mit der TK überarbeitet und soll weiterhin Hausarztpraxen stärken und finanzielle Unterstützung für die Implementierung moderner und digitaler Technologien bieten. Welche Änderungen sich ab Q3 2025 ergeben und worauf Sie achten müssen, haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengefasst.
 

Was ändert sich?

Wenn Sie den Zuschlag für digitale Anwendungen erhalten wollen, müssen Sie ab Q3 2025 angeben, welche Anwendungen (Merkmale) in Ihrer Praxis im Einsatz sind und über welchen Anbieter (Provider) diese bezogen werden.

Diese digitalen Anwendungen werden gefördert im HZV-Vertrag mit der EK (TK)

Info: Jedes gemeldete Merkmal wird weiterhin mit 2,00 € auf jede P2 vergütet.

 

Bereitstellung online buchbarer Termine
 

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Einsatz eines Impfmanagement-Systems (PVS-Modul)
 

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Anwendung eines AMTS-Moduls in PVS
 

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VorsorgePlaner + elektr. Kommunikation per KIM

Bitte beachten Sie: Der Vorsorgeplaner mit Angabe der KIM-Adresse ist noch nicht meldbar. Wir informieren Sie, sobald das möglich ist.
 

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Shared-Decision-Making (arriba)
 

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Merkmale im Arztportal melden

Über Ihren persönlichen Arztportal-Zugang können Sie Ihre Merkmale bequem melden. Sie haben noch keinen Zugang? Hier können Sie sich registrieren. Weitere Infos zum Arztportal finden Sie hier.

Zum Arztportal


 

FAQ - häufige Fragen

Jedes gemeldete Merkmal wird im HZV-Vertrag mit der EK (TK) mit 2,00 € auf jede P2 vergütet. Sie erhalten den Zuschlag ab dem Quartal, in dem Sie die Merkmale gemeldet haben. Ausnahme: Der VorsorgePlaner wird erst ab dem Folgequartal nach Übermittlung der korrekten KIM-Adresse an uns vergütet. Nur der Betreuarzt oder die Betreuärztin eines HZV-Patienten bzw. einer HZV-Patientin erhält den Zuschlag.

Der Provider ist der Dienstleister, der Ihnen in der Praxissoftware spezielle technische Lösungen anbietet, wie z.B. die Online-Buchung von Terminen.

KIM steht für "Kommunikation im Medizinwesen" und ist der einheitliche Standard für die elektronische Übermittlung medizinischer Dokumente im PVS. Ihre Mail-Adresse endet mit "@ KIM – anbieter (kv.dox, cgm, arvato, telekom, usw.) .telematik".

Im Arztportal müssen Sie jedes Merkmal einzeln mit Angabe des Providers bzw. beim VorsorgePlaner die KIM-Adresse melden.

Login Arztportal


Wichtige Info

Die gängigsten Provider sind in unseren Listen bereits hinterlegt. Sollte Ihr Provider (Anbieter) nicht gelistet sein, notieren Sie ihn bitte im FreitextfeldBitte achten Sie darauf, die Angaben der Merkmale vollständig und leserlich zu übermitteln. Eine Berücksichtigung der Vergütung kann erst ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Meldung erfolgen.

Unser Praxisberatungsteam steht Ihnen telefonisch unter 0711 21 747-600 oder per Mail an praxisberatung@haevbw.de jederzeit zur Verfügung.