Zuschlag für digitale Anwendungen im HZV-Vertrag mit den Ersatzkassen (TK)
Neu ab Q3/2025
Der Zuschlag für digitale Anwendungen wurde im Zuge unserer Verhandlungen mit der TK überarbeitet und soll weiterhin Hausarztpraxen stärken und finanzielle Unterstützung für die Implementierung moderner und digitaler Technologien bieten. Welche Änderungen sich ab Q3 2025 ergeben und worauf Sie achten müssen, haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengefasst.
Was ändert sich?
Wenn Sie den Zuschlag für digitale Anwendungen erhalten wollen, müssen Sie ab Q3 2025 angeben, welche Anwendungen (Merkmale) in Ihrer Praxis im Einsatz sind und über welchen Anbieter (Provider) diese bezogen werden.
Diese digitalen Anwendungen werden gefördert im HZV-Vertrag mit der EK (TK)
Info: Jedes gemeldete Merkmal wird weiterhin mit 2,00 € auf jede P2 vergütet.
Bereitstellung online buchbarer Termine
Einsatz eines Impfmanagement-Systems (PVS-Modul)
Anwendung eines AMTS-Moduls in PVS
VorsorgePlaner + elektr. Kommunikation per KIM
Bitte beachten Sie: Der Vorsorgeplaner mit Angabe der KIM-Adresse ist noch nicht meldbar. Wir informieren Sie, sobald das möglich ist.
Shared-Decision-Making (arriba)
FAQ - häufige Fragen
Der Provider ist der Dienstleister, der Ihnen in der Praxissoftware spezielle technische Lösungen anbietet, wie z.B. die Online-Buchung von Terminen.
KIM steht für "Kommunikation im Medizinwesen" und ist der einheitliche Standard für die elektronische Übermittlung medizinischer Dokumente im PVS. Ihre Mail-Adresse endet mit "@ KIM – anbieter (kv.dox, cgm, arvato, telekom, usw.) .telematik".
Im Arztportal müssen Sie jedes Merkmal einzeln mit Angabe des Providers bzw. beim VorsorgePlaner die KIM-Adresse melden.
Wichtige Info
Die gängigsten Provider sind in unseren Listen bereits hinterlegt. Sollte Ihr Provider (Anbieter) nicht gelistet sein, notieren Sie ihn bitte im Freitextfeld. Bitte achten Sie darauf, die Angaben der Merkmale vollständig und leserlich zu übermitteln. Eine Berücksichtigung der Vergütung kann erst ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Meldung erfolgen.
Unser Praxisberatungsteam steht Ihnen telefonisch unter 0711 21 747-600 oder per Mail an praxisberatung@haevbw.de jederzeit zur Verfügung.