06. September 2021
Neues HZV-Tool: Ziffern, Abrechnung & Kontrolle

iStock/everythingpossible
Sie können einen oder mehrere HZV-Verträge auswählen. |
Sie sehen alle Ziffern, die nicht automatisch abgerechnet |
So funktioniert der ZAK
Auf hausarzt-bw.de/hzv-zak können Sie alle Verträge auswählen, für die Sie sich die abrechenbaren Leistungen anzeigen lassen möchten. Diese Ansicht können Sie nach Ihren Wünschen personalisieren und weitere Informationen ein- und ausblenden oder filtern. Falls Sie eine Druckversion Ihrer personalisierten Ansicht benötigen, können Sie diese jederzeit als PDF abspeichern oder für Ihr Praxisteam ausdrucken. In unserem Erklärvideo gehen wir nochmals Schritt für Schritt auf die Funktionsweise des ZAK ein.
In unserem Erklärvideo lernen Sie die Funktionsweise des ZAK kennen.
Tipps für die Hausarztpraxis
Dorothea Moser ist MFA und VERAH in einer Hausarztpraxis in Crailsheim. Sie hat mit ihrem Team den HZV ZAK im Praxisalltag ausprobiert.
Welche Erfahrungen haben Sie mit dem neuen HZV ZAK in der Hausarztpraxis gemacht?
Sehr hilfreich ist für uns die gute Übersicht über die Leistungen der einzelnen Verträge samt ihren Inhalten und den Abrechnungshinweisen. So sieht man auf einen Blick, was wann und wie oft abgerechnet werden kann. Außerdem wird man wieder auf Abrechnungspositionen aufmerksam, die man aus dem Blick verloren hat.
Was sind Ihre drei Tipps zur Anwendung?
1. Jede Praxis kann für jeden Vertrag die für sie wichtigen Abrechnungspositionen auswählen, bei Bedarf ausdrucken und an den entsprechenden Arbeitsplätzen hinterlegen.
2. Änderungen in den einzelnen Verträgen sieht man auf einen Blick in der letzten Spalte. Die entsprechenden Seiten können dann gedruckt und an den Arbeitsplätzen ausgetauscht werden – so ist unsere Übersicht immer auf dem aktuellsten Stand.
3. Bei der Auswahl der Abrechnungspositionen kann die Praxis überlegen, ob bei der Abrechnung in der Vergangenheit Leistungen vergessen wurden oder vielleicht sogar überhaupt nicht bekannt sind.
In der aktuellen PTQZ aktuell finden Mitglieder des Hausärzteverbands Baden-Württemberg den ganzen Artikel auch zum Download (Login notwendig):
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