31. Januar 2025
Die Entbudgetierung kommt!

iStock/AndreyPopov
Im Kern beinhaltet das Gesetz die Entbudgetierung der allgemeinen hausärztlichen Leistungen. Dazu zählen Leistungen nach Kapitel 3 des EBM und Hausbesuche. Durch diese Regelung wird damit gerechnet, dass zusätzlich zwischen 300 und 500 Millionen Euro pro Jahr in die hausärztliche Versorgung fließen. Alle anderen Leistungen bleiben im KV-System budgetiert. Das betrifft beispielsweise Ultraschalluntersuchungen und psychosomatische Grundversorgung.
Das Gesetz enthält darüber hinaus die Einführung einer quartalsübergreifenden Versorgungspauschale für Mono-Chroniker und eine Vorhaltepauschale für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die Gestaltung dieser Pauschalen kostenneutral zu sein hat. Detaillierte Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie hier:
Politisches Update des Bundesverbands
Wie sehr die Budgetierung die Hausarztpraxen im Land belastet, hat Dr. Susanne Fischer, Hausärztin im Pfinztal und Vorstandsmitglied des HÄVBW, auf tagesschau.de berichtet. Für sie ist die Entbudgetierung nicht nur wirtschaftlich notwendig, sondern auch eine Frage der Wertschätzung.
Unterstützen Sie unsere Bundestagspetition
Mit der Petition zur Rettung der hausärztlichen Versorgung stellen wir weitere Forderungen an die Politik. Helfen Sie mit, dass die Petition ein Erfolg wird: Bitten Sie Ihre Patient:innen, die Stärkung der Hausarztpraxen durch ihre Unterschrift zu unterstützen, und senden Sie die Unterschriftenlisten regelmäßig zurück, damit sie kontinuierlich ausgezählt werden können. Die Petition läuft noch bis 17. Februar. Alle Informationen rund um die Petition sowie die Rücksendemöglichkeiten finden Sie auf: