25. Juni 2025

Fusion der HÄVG AG und HÄVG Rechenzentrum GmbH

Bunte Stofffäden laufen zusammen und bilden eine Einheit.

iStock/baona

Zum 1. Juli 2025 wird die Fusion der HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG mit ihrer Tochtergesellschaft, der HÄVG Rechenzentrum GmbH, offiziell vollzogen. Künftig firmieren beide Unternehmen unter dem gemeinsamen Namen HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG (HÄVG). Wichtig: Praxen sind verpflichtet, ihre Patient:innen über diese Neuerung per Aushang zu informieren.
 

Die HÄVG übernimmt als Rechtsnachfolgerin alle Rechte und Pflichten der bisherigen HÄVG Rechenzentrum GmbH. Für die hausärztlichen Praxen in Baden-Württemberg bleibt der gewohnte Service rund um die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) unverändert.

Ziele der Fusion

Mit der Fusion verfolgt die HÄVG das Ziel, Abläufe zu vereinfachen, Ressourcen effizienter zu nutzen und die Unterstützung der Praxisteams weiter zu verbessern. Abrechnungsdienstleister im Rahmen der HZV ist künftig die HÄVG.

Das ändert sich für Praxen ab 1. Juli 2025

  • Informationspflicht gegenüber HZV-Patient:innen:
    Praxen sind verpflichtet, ihre HZV-Patient:innen mit einem Aushang über die neue verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung zu informieren. Dieser Aushang muss ein Jahr lang gut sichtbar in der Praxis ausgehängt werden. -> Download
  • Neue Einschreibeunterlagen:
    Ab sofort sind ausschließlich die neuen Unterlagen gültig. Die aktualisierte „Teilnahmeerklärung Versicherter“ ist im HZV-Modul der Praxissoftware verfügbar.

Der Aushang wurde bereits an alle HZV-Praxen in Baden-Württemberg per Post verschickt. Sollten Sie bislang keinen Brief erhalten haben, können Sie sich den Aushang hier zum Ausdrucken herunterladen. Oder wenden Sie sich an unsere Praxisberatung, dann senden wir Ihnen die Unterlagen gerne erneut zu.

Weitere Informationen 

Antworten auf häufig gestellte Fragen und den Aushang zum Download finden Sie unter

-> haevbw.de/fusion

 

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