24. Juni 2025
AOK: Höheres Honorar und Aufwertung der Pflegeheimversorgung

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Honorarsteigerungen gibt es im HZV-Vertrag mit der AOK BW gleich an mehreren Stellen und das rückwirkend zum 1. April 2025:
Besonders erfreulich ist die Erhöhung der kontaktunabhängigen Grundpauschale P1, also der Pauschale, die Sie für das Vorhalten Ihrer Praxisinfrastruktur erhalten und für jeden HZV-Patienten und jede HZV-Patientin automatisch vergütet bekommen. Dieser wichtige Baustein der HZV-Vergütungsstruktur steigt um 5 € und beträgt für Patient:innen mit Teilnahme am Facharztprogramm somit 105 € und für Patient:innen ohne Facharztprogrammteilnahme 92 €. Zudem wurde die Versorgung chronisch kranker Patient:innen finanziell aufgewertet und die P3 um 5 € auf 30 € angehoben.
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung trägt der AOK-HZV-Vertrag einer weiteren Tatsache Rechnung: Die hausärztliche Versorgung von HZV-Patient:innen in Einrichtungen mit Pflegepersonal, insbesondere Pflege- und Altenheime, aber auch Beschützende Wohnheime, ist mit Mehraufwand verbunden. Diesem Aufwand wird mit einer Verdopplung der Pflegeheimpauschale P5 entsprochen – sie steigt von 25 € auf 50 €. Eine zusätzliche Abrechnung der P5 neben den IVP-Leistungen PP1, PP2, PP3 innerhalb eines Abrechnungsquartals ist ab dem 01.07.2025 dann nicht mehr möglich.
Ebenfalls zu Q2/2025 aufgewertet, wird die palliativmedizinische Betreuung durch Vertretungsärzt:innen. Im Zuge dieser Erhöhungen werden die Einstellungs- und Aufwandspauschale bei dauerhafter Vitamin-K-Antagonisten-Therapie zum 01.10.2025 beendet.
Hier alle zu Q2/25 erhöhten Leistungen im Überblick:
Sie sehen: Die HZV steht für dynamische Weiterentwicklung – aber auch für Stabilität und Verlässlichkeit, indem sie Honorar- und damit Planungssicherheit bietet. Im Vertrag mit der AOK BW wird das Thema Planungssicherheit ebenfalls großgeschrieben, das beweist ein weiterer schöner Verhandlungserfolg: Die Befristung des Zuschlags für akademische nichtärztliche Heilberufe bzw. Gesundheitsberufe wurde frühzeitig bis zum 31.12.2026 verlängert und im HÄPPI wird der Zuschlag sogar dauerhaft und unbefristet ausbezahlt.
Weitere Informationen
Die Unterlagen zu sämtlichen HZV-Verträgen finden Sie unter: haevbw.de/vertragsunterlagen
Sollten Sie Fragen zu den HZV-Verträgen haben, steht Ihnen das Team der Praxisberatung telefonisch unter +49 (0) 711 21 747-600 oder per Mail an praxisberatung@haevbw.de gerne zur Verfügung.