26. Juni 2025

AOK HZV-Vertrag: Bundesweit erste HÄPPI-Vergütung

HÄVBW, AOK BW, MEDI

Mit der Einführung der bundesweit ersten Vergütung für das HÄPPI-Konzept (Hausärztliches Primärversorgungszentrum – Patientenversorgung Interprofessionell) setzen der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg, die AOK Baden-Württemberg und MEDI Baden-Württemberg im gemeinsamen HZV-Vertrag einen neuen Standard für die hausärztliche Versorgung der Zukunft. Die neue Vergütungsstruktur unterstützt Hausarztpraxen gezielt bei der Transformation zu multiprofessionellen Versorgungsteams und leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Sicherung einer wohnortnahen, patientenzentrierten Versorgung. Jetzt zur digitalen Info-Veranstaltung anmelden!

 

Attraktive Vergütung für zukunftsfähige Praxen

Erstmals erhalten Praxen, die das HÄPPI-Konzept umsetzen, eine gezielte Vergütung und damit konkrete Anreize, ihre Strukturen ganzheitlich zu transformieren. Im Detail bedeutet dies ab dem 1. Oktober 2025:

  • 20 Euro pro eingeschriebenem AOK-HZV-Versicherten und Teilnahmejahr als HÄPPI-Basispauschale auf die P1 – für die Erfüllung aller Teilnahmevoraussetzungen, regelmäßige Prozessevaluation und Fortbildungen.
  • 10 Euro pro AOK-HZV-Versichertem und Teilnahmejahr als Transformationszuschlag auf die P1 – zur Unterstützung des Aufbaus der HÄPPI-Infrastruktur in den ersten vier Startquartalen. Der Zuschlag ist befristet bis zum 30.09.2027.
  • Zusätzlicher Zuschlag für den Einsatz akademischer nichtärztlicher Gesundheitsberufe (z. B. Primary Care Manager, Physician Assistant), gestaffelt nach Stundenumfang und Anzahl der eingesetzten Fachkräfte (5 bis 15 Euro je Teilnahmejahr). Neu: Wer mehr als 1,5 Vollzeitkräfte beschäftigt, erhält je Gesundheitsberufler:in 15 Euro Zuschlag.

Mit dieser gezielten Förderung werden Praxen dabei unterstützt, den wachsenden Anforderungen an die hausärztliche Versorgung gerecht zu werden und innovative Versorgungsmodelle umzusetzen.
 


Digitale Infoveranstaltung | 22. Juli, 18:30 - 20 Uhr

HÄPPI-Start mit der AOK BW – Gemeinsam die Zukunft der hausärztlichen Versorgung gestalten

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Verpflichtungen und Teilnahmevoraussetzungen

Um die HÄPPI-Vergütung zu erhalten, müssen Praxen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Multiprofessionelle Teams: Mindestens ein akademischer nichtärztlicher Gesundheitsberuf (z. B. Primary Care Manager, Physician Assistant) mit mindestens 0,5 VZK übernimmt hausärztliche und organisatorische Aufgaben.
  • Strukturierte Delegation: Regelmäßige Übernahme verantwortungsvoller Tätigkeiten wie z.B. Beratung, Prävention, Reha-Versorgung und sektorenübergreifendes Case-Management durch diese Fachkräfte.
  • Einsatz digitaler Tools: Online-Terminmanagement, Videosprechstunden, Messenger-System, AMTS-Software sowie Recall-System für Impfungen und Vorsorge – alle DSGVO-konform.
  • Patientenzentrierung: Verpflichtende digitale Patientenbefragungen (z. B. PHQ-9, EQ-5D, SF-36) zur Qualitätssicherung.
  • Kooperationen: Verbindliche Zusammenarbeit mit Pflegeheimen (IVP-Vertrag oder gleichwertige Anforderungen), teilnehmenden Fachärzten (§140a SGB V, AOK FacharztProgramm) und der AOK BW.
  • Weiterbildungsbefugnis für Allgemeinmedizin sowie Qualifikation für Sonographie und kleine Chirurgie in der Praxis.
  • Verlässliche Erreichbarkeit: Persönlich, telefonisch, asynchron (ggf. KI-gestützt) mit Antwortzeiten von max. 24 Stunden an Werktagen, auch außerhalb der KV-Bereitschaftsdienstzeiten.
  • Regelmäßige HÄPPI-Sprechstunden: Mindestens dreimal wöchentlich, barrierearm und mit exklusiven Zeitfenstern für AOK-HZV-Versicherte.
  • Verpflichtende Schulungen: Teilnahme an einer vierstündigen HÄPPI-Einsteigerschulung sowie halbjährliche Fortbildungen.

Alle Details zur den Teilnahmevoraussetzungen finden Sie unter haevbw.de/haeppi.

 

Die Einführung von HÄPPI ist ein Meilenstein in der hausärztlichen Versorgung und unterstreicht die Innovationskraft der HZV. „Mit HÄPPI zeigen wir, wie die Transformation der Primärversorgung als Angebot für alle Praxen gelingen kann – nicht als Modellprojekt, sondern als echte Versorgungsrealität“, betonen Dr. Susanne Bublitz und Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Vorstandsvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Baden-Württemberg. Die Evaluation der Pilotphase durch die Universität Heidelberg belegt: Die strukturierte Delegation und der Einsatz digitaler Tools entlasten die Hausärztinnen und Hausärzte spürbar, ermöglichen die Versorgung von mehr Patientinnen und Patienten und schaffen eine hohe Zufriedenheit im Team. Die enge Kooperation mit Pflegeheimen und Fachärzten sichert zudem die sektorenverbindende Versorgung und stärkt die hausärztliche Praxis als zentrale Steuerungsstelle im Gesundheitssystem.

Unterstützung und Umsetzungshilfen

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg unterstützt teilnehmende Praxen mit einem umfassenden Umsetzungspaket: Auf dem Weg zum HÄPPI begleitet ein praxiserprobtes Workbook mit vielen Beispielen für Delegation und den Einsatz digitaler Tools. Darüber hinaus werden Schulungen und gezielte Beratungen angeboten, für einen erfolgreichen Einstieg und eine nachhaltige Umsetzung.

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-> haevbw.de/haeppi


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