18. September 2025
ePTV: Vollimport jetzt möglich
iStock/SARINYAPINNGAM
Mit dem aktuellen Update der HZV-Vertragssoftware bieten immer mehr Anbieter eine alternative Methode zum Import der Patiententeilnahmen an: den sogenannten Vollimport. Ab dem vierten Quartal 2025 werden voraussichtlich alle relevanten Vertragssoftwarehersteller diese Funktion bereitstellen.
Was ändert sich?
Bisher konnten HZV-Patiententeilnahmen nur inkrementell importiert werden. Das bedeutet, dass jeweils nur die seit dem letzten Import neu hinzugekommenen oder geänderten Patiententeilnahmen aus dem ePTV in die Praxissoftware übernommen wurden. Diese Art des Imports ist besonders ressourcenschonend und sorgt dafür, dass immer nur die aktuellen Änderungen eingespielt werden. In Einzelfällen kann es durch diesen schrittweisen Import allerdings zu Abweichungen zwischen den Praxisdaten und den Patientenverzeichnissen kommen, beispielsweise in Form von:
- Versichertendoubletten: Eine eGK-Nummer taucht mehrfach in der Praxissoftware auf. Der Import kann dann nicht automatisch zuordnen, welche Patiententeilnahme zu welchem Eintrag gehört.
- Abweichenden eGK-Nummern: Wird einem Patienten eine neue eGK-Nummer zugeteilt, kann es passieren, dass entweder die Praxissoftware oder das ePTV die aktuellere Information enthält.
Mit der neuen Möglichkeit des Vollimports wird dieses Konfliktpotenzial reduziert und die Problembehebung deutlich erleichtert.
Vorteile der neuen Funktion
Mit der neuen Funktion ist nun auch ein vollständiger Import der Patiententeilnahmen möglich – je Vertrag und Vertragspartner. Dabei werden sämtliche erfassten Teilnahmen unabhängig von Veränderungen in das System geladen. Das Konfliktpotenzial durch mögliche Abweichungen wird dadurch reduziert. Gleichzeitig wird mit der neuen Funktion die Problembehandlung deutlich erleichtert: Konflikte werden beim neuen Vollimport nämlich erkannt, protokolliert und in der Praxissoftware zur manuellen Bearbeitung bereitgestellt. Das Praxisteam kann die betroffenen Fälle somit gezielt prüfen und anpassen.
Bisheriges Verfahren bleibt erhalten
Der bisherige „schrittweise“ Import der Änderungen (inkrementeller Import) steht weiterhin zur Verfügung. Praxen können je nach Bedarf auf die gewohnte Methode zurückgreifen und müssen nicht sofort auf den Vollimport umstellen.
Rückmeldungen erwünscht
Um die Abläufe weiter zu optimieren, freut sich der HÄVBW über Rückmeldungen aus den Praxen zu den neuen und bestehenden Importfunktionen, gerne per Mail an: info@haevbw.de
Elektronisches Patiententeilnahmeverzeichnis (ePTV)
Das ePTV dient dazu, die Teilnahme von Patient:innen an HZV-Verträgen softwaregestützt abzubilden und für die weitere Bearbeitung im Praxisverwaltungssystem bereitzustellen. Über den Import werden die Teilnahmedaten in die Praxissoftware übernommen und stehen dort für die Abrechnung und weitere Prozesse zur Verfügung. Die Erweiterung um den Vollimport ermöglicht es, den gesamten Datenbestand in einem Schritt zu aktualisieren und Konflikte transparenter zu lösen.-> Mehr zur HZV-Einschreibung