28. September 2026

Quartalsrundschreiben Q4/2026

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Das Quartalsrundschreiben bietet Ihnen einen Überblick über alle wichtigen Neuerungen in den HZV-Verträgen in Baden-Württemberg. Zu jedem Thema finden Sie weiterführende Informationen verlinkt. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, hilft Ihnen das Team Praxisberatung gerne weiter.
 

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist beschlossen – gegen unseren massiven Widerstand. Damit sind Fixkostendegression und Grundlohnratenbindung gesetzlich verankert, und zwar in beiden Systemen, HZV und KV. ABER: Wir kämpfen noch immer gegen die Umsetzung der Fixkostendegression – mit Rückenwind zahlreicher Abgeordneter. Unabhängig davon, ob die Initiative Erfolg hat: Die HZV bietet gegenüber der KV die deutlich bessere Ausgangslage. Jede neue Einschreibung hat nicht nur wirtschaftliches, sondern auch politisches Gewicht – vor allem mit Blick auf das bevorstehende Primärversorgungsgesetz. In der folgenden Übersicht fassen wir die aktuellen Entwicklungen rund um die HZV in Baden-Württemberg zusammen. 

 

Beschlossen: GKV-Spargesetz – beide Systeme betroffen, HZV mit besserer Ausgangslage

Das GKV-Spargesetz sieht eine Fixkostendegression und die Grundlohnratenbindung vor. Was bedeutet das? Die Grundlohnratenbindung koppelt die Vergütungsanpassungen an die jährliche Einnahmenentwicklung der GKV, abzüglich eines Prozentpunkts in den Jahren 2027 bis 2029. Da Praxiskosten, z. B. Personal, Energie und Miete, erfahrungsgemäß stärker steigen als die GKV-Einnahmen, kommt das einer Ertragsminderung gleich. Mit der Fixkostendegression werden zudem Leistungen für neu eingeschriebene HZV-Patient:innen künftig mit einem Abschlag vergütet. Das betrifft ausdrücklich nur die gegenüber dem Vorjahresquartal neu hinzugekommenen HZV-Patient:innen. Wir kämpfen dennoch weiterhin gegen dieses absurde Vorhaben. Das Gesetz in seiner jetzigen Form sieht vor, dass die Vertragspartner die Ausgestaltung der Fixkostendegression bis 31. März 2027 verhandeln – und das in beiden Systemen, HZV und KV. Mit einem entscheidenden Unterschied: In der HZV sitzt mit dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband Ihre Interessenvertretung am Verhandlungstisch. Unser Versprechen ist klar: Sollte die Regelung kommen, werden wir alles tun, um sie im Sinne der Hausarztpraxen zu gestalten.

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Ausstehend: Primärversorgungsgesetz – jetzt politisches Signal senden

Mit dem geplanten Primärversorgungsgesetz steht eine weitere, sehr wesentliche Weichenstellung bevor, die die Struktur der hausärztlichen Versorgung in Deutschland prägen wird. Klar ist: Mit der HZV liegt bereits die Lösung für eine tragfähige, verbindliche Primärversorgung auf dem Tisch. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat ein entsprechendes Positionspapier vorgelegt, das die Anforderungen an eine moderne, hausärztliche Primärversorgung klar definiert. Koordinierte Versorgung, planbarere Honorare, dynamische Verträge – Sie kennen die Vorteile der HZV aus eigener Erfahrung. Jetzt geht es mehr denn je darum, der Politik die Bedeutung der HZV als Primärversorgungssystem unmissverständlich klarzumachen. Und dazu lassen wir am besten Zahlen sprechen. Je mehr Menschen an der HZV teilnehmen, umso unüberhörbarer ist die Botschaft: Verbindliche Primärversorgung funktioniert nur auf Basis der HZV. Daher lautet unser Appell an Sie: Schreiben Sie mehr denn je in die HZV ein!

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HZV-Powermonat Oktober: Einschreiben und fortbilden

Zwischen GKV-Spargesetz und Primärversorgungsgesetz kommt dem HZV-Powermonat besondere Bedeutung zu: Er bündelt, was politisch und praktisch nötig ist. Jede neue Einschreibung stärkt Ihre Praxis und unterstreicht, dass die HZV längst gelebte Primärversorgung ist. Das kostenfreie digitale Fortbildungsprogramm rund um die HZV unterstützt Sie und Ihr Team dabei, Patient:innen gezielt anzusprechen und die HZV im Alltag optimal zu nutzen. Melden Sie sich jetzt zu den Seminaren an und machen Sie den Oktober zum HZV-Powermonat in Ihrer Praxis – gerade auch, um Patient:innen rechtzeitig für Q1/27 einzuschreiben.

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AOK BW: Zwei Rekorde, ein System

Mehr als 3,4 Millionen Menschen in Baden-Württemberg nehmen an der HZV teil. Im HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg werden mehr als 2,1 Millionen Patient:innen versorgt. Zudem nehmen mehr als eine Million Versicherte am angeschlossenen Facharztprogramm teil. Diese Rekorde zeigen: Das hausärztlich gesteuerte Primärversorgungssystem HZV funktioniert – und es wird stetig weiterentwickelt. Die jüngsten Verhandlungserfolge sorgen im HZV-Vertrag mit der AOK BW für eine höhere kontaktabhängige Pauschale P2 (43 Euro seit 1. Juli 2026, 46 Euro ab 1. April 2027), eine einheitliche P7 von 140 Euro pro Quartal in der Palliativversorgung ab 1. Oktober 2026 und weniger Bürokratie. Das sind spürbare Vorteile im Praxisalltag. Verschaffen Sie sich jetzt einen Überblick über die vertraglichen Neuerungen und stellen Sie sicher, dass Sie diese Vorteile in Ihrer Praxis gezielt nutzen.

->Alle Verbesserungen im Überblick


TK kündigt HZV-Verträge – BW ist nicht betroffen

Die TK hat ihre HZV-Verträge in 14 Bundesländern zum Jahresende gekündigt. Hier stehen damit Neuverhandlungen an. Wichtig für Sie: Baden-Württemberg ist davon nicht betroffen. Unser TK-Vertrag mit eigener Honoraranlage läuft unverändert weiter. TK-Versicherte können und sollen daher weiterhin ganz regulär in die HZV eingeschrieben werden.

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Abrechnungsstichtag einhalten und Abrechnung prüfen

Die Frist zur Übermittlung Ihrer HZV-Abrechnung für Q3/26 endet am 5. Oktober 2026. Einen Tag später finden Sie in Ihrem ePostfach im Arztportal die Abrechnungsbestätigung. Bitte prüfen Sie anhand dieser Bestätigung, ob Ihre Daten vollständig bei der HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG eingegangen sind.

-> Abrechnung prüfen 


HZV-Einschreibefrist

Wenn Sie Ihren Patient:innen die HZV-Teilnahme bereits ab Q1/26 ermöglichen möchten, dann senden Sie die entsprechenden Teilnahmeerklärungen bis zum 1. November 2026 digital an die HÄVG.

-> alle Fristen im Blick

 

Fragen zur HZV?

Das Team Praxisberatung ist für Sie da – montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr unter der Rufnummer 0711 21 747-600 oder per Mail an praxisberatung@haevbw.de. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit Ihrer persönlichen HZV-Beraterin bzw. Ihrem HZV-Berater, entweder direkt in Ihrer Praxis oder digital. Ihre regionale Ansprechperson finden Sie unter haevbw.de/praxisberatung.


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