07. Oktober 2026
HZV-Fixkostendegression: Bundestag berät über Abschaffung
©DBT / Thomas Köhler / photothek
Gute Nachrichten aus Berlin: Ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD sieht vor, den Fixkostendegressionsabschlag in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) wieder abzuschaffen. Der Abschlag war mit dem GKV-Spargesetz gesetzlich verankert worden. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg (HÄVBW) begrüßt die geplante Korrektur ausdrücklich.
Bei der heutigen Anhörung zum Änderungsantrag im Gesundheitsausschuss des Bundestages hat Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes und Landesvorsitzende des HÄVBW, die Perspektive der Hausärzt:innen vertreten.
„Die HZV ist bereits heute ein etabliertes Primärversorgungssystem. Sie braucht Spielräume für ihre Weiterentwicklung und keine Abschläge, die ihr Wachstum bremsen. Die geplante Streichung ist deshalb ein wichtiges und folgerichtiges Signal für die hausärztlich koordinierte Versorgung", so Buhlinger-Göpfarth.
Mehr Versorgung darf nicht bestraft werden
Seit Monaten drängen wir in Berlin auf die Rücknahme der Fixkostendegression. Gemeinsam mit unseren Mitgliedern und den Praxen haben wir in einer großen Protestkampagne gegen den Abschlag mobilisiert. Auch nach der Verabschiedung der Regelung haben wir uns in politischen Gesprächen weiter für ihre Rücknahme eingesetzt.
Dabei haben wir immer wieder deutlich gemacht: Die Regelung hätte ganz konkrete negative Auswirkungen auf die Neuaufnahme von Patient:innen. Zugleich würde sie dem politischen Ziel eines gesteuerten Primärversorgungssystems entgegenstehen – insbesondere der Stärkung und Weiterentwicklung der HZV.
Der Hintergrund unserer Kritik: Eine wachsende Teilnahme an der HZV würde durch den Abschlag zu einer geringeren Vergütung je eingeschriebener Person führen. Unsere Position ist klar: Wer mehr Patient:innen versorgt, darf dafür nicht finanziell bestraft werden.
Nun greifen die Regierungsfraktionen unsere Kritik auf und wollen den Fehler korrigieren. Aus unserer Sicht ist das ein wichtiger Schritt.
Auch die Entbudgetierung soll geschützt werden
Der Änderungsantrag sieht außerdem vor, den Fixkostendegressionsabschlag für entbudgetierte Leistungen in der hausärztlichen sowie kinder- und jugendmedizinischen KV-Vergütung zu streichen. Damit würde verhindert, dass die Entbudgetierung durch Abschläge auf zusätzlich erbrachte Leistungen teilweise wieder zurückgenommen wird.
Noch steht die abschließende Entscheidung des Bundestages in zweiter und dritter Lesung aus. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Hintergründe zur Fixkostendegression
Erfahren Sie mehr über die Hintergründe des Fixkostendegressionsabschlags und die Protestkampagne des HÄVBW: haevbw.de/spargesetz