11. September 2026

DV des HÄV in Berlin

 

Am 11. September 2026 kamen rund 120 Delegierte des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes zur Delegiertenversammlung im Rahmen des 47. Hausärztinnen- und Hausärztetages in Berlin zusammen. Im Mittelpunkt standen die geplante Primärversorgungsreform, die Stärkung der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) und ein deutliches Signal an Politik und Selbstverwaltung: Die hausärztliche Versorgung braucht verlässliche Rahmenbedingungen – und an der HZV darf nicht gerüttelt werden.

 

Bericht zur Lage: „Das Limit ist längst erreicht“

Die Bundesvorsitzenden Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, die auch Landesvorsitzende in Baden-Württemberg ist, und Dr. Markus Blumenthal-Beier warnten davor, den wachsenden Frust in den Hausarztpraxen unbeantwortet zu lassen. „Mit der Hausarztmedizin steht ein zentraler Pfeiler der Gesundheitsversorgung vor existenziellen Herausforderungen“, so die beiden Bundesvorsitzenden. Wenn Politik und Selbstverwaltung ihren Kurs nicht bald korrigierten und die Praxen finanziell wie strukturell stärkten, werde die hausärztliche Versorgung in manchen Regionen ins Rutschen geraten. 
Grundlage war eine nicht repräsentative Mitgliederbefragung des Verbandes mit rund 4.700 Teilnehmenden. 77,7 Prozent gaben an, dass die Attraktivität des hausärztlichen Berufs in den vergangenen fünf Jahren abgenommen hat, knapp 68 Prozent berichten von einer verschlechterten wirtschaftlichen Situation. Knapp 90 Prozent fühlen sich von der Politik nicht ausreichend anerkannt. Das größte wirtschaftliche Potenzial sehen die Praxen in der HZV (knapp 35 Prozent) – der Vergütung im Rahmen der Regelversorgung nach EBM trauen dies nur 8,9 Prozent zu. 
„Die HZV ist der Anker, der die Hausärztinnen und Hausärzte noch in ihren Praxen hält“, betonte Dr. Blumenthal-Beier. Über zehntausend Praxen bauen wirtschaftlich auf die Hausarztverträge, die ihnen finanzielle Stabilität und die strukturellen Voraussetzungen für eine hochwertige Versorgung ermöglichten. Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth wertete die angekündigte Streichung der Fixkostendegression als dringend benötigtes Signal der Entlastung: „Wichtig für unsere Praxen ist nun, dass wir nicht bei Verkündigungen stehen bleiben. Die Fixkostendegression muss wegfallen.“

Primärversorgung hausärztlich ausgestalten

Die Delegierten legten die Leitplanken für das geplante Primärversorgungssystem fest: Der Verband begrüßt ein verbindliches Primärversorgungssystem bei freier Arztwahl, in der HZV wie im Kollektivvertrag. Erste Anlaufstelle und zentrale steuernde Instanz müssen die hausärztlichen Praxen sein. Maßstab sind die vier Kernfunktionen der Primärversorgung: niedrigschwellige erste Anlaufstelle, Versorgungskontinuität, umfassende und in weiten Teilen abschließende Versorgung sowie Koordination der Behandlungsabläufe.
Klar zurückgewiesen wurden Modelle, die den Zugang an den Praxen vorbei organisieren. Andere Gesundheitsberufe, Apotheken und die Fachärzteschaft seien wichtige Partner, könnten die Primärversorgung aber nicht übernehmen. Damit die Praxen diese Aufgabe leisten können, brauchen sie die richtigen Rahmenbedingungen, insbesondere eine verlässliche Finanzierung multiprofessioneller Teams. Auf dieser Grundlage können sich Hausarztpraxen nach dem HÄPPI-Konzept weiterentwickeln, während die medizinische Gesamtverantwortung in der Hausarztpraxis bleibt.
Ein leistungsfähiges Primärversorgungssystem setzt außerdem ausreichend Nachwuchs voraus. Die Delegierten forderten, die Gewinnung von hausärztlichem Nachwuchs zur gesundheitspolitischen Priorität zu machen, den seit 2017 vereinbarten Masterplan Medizinstudium 2020 endlich umzusetzen und attraktive Rahmenbedingungen für Weiterbildung und Niederlassung zu schaffen.

HZV stärken, Freiberuflichkeit sichern

Die HZV wurde erneut als tragende Säule eines künftigen Primärversorgungssystems bestätigt. Die Delegierten forderten den uneingeschränkten Erhalt des Kontrahierungszwangs nach § 73b SGB V, die Stärkung der Vertragsautonomie und die Weiterentwicklung innovativer Konzepte wie HÄPPI. Vorgesehene Abschläge in der HZV-Vergütung aufgrund vermeintlicher Fixkostendegressionseffekte dürfen nicht eingeführt werden. Alle hausärztlichen Leistungen sind vollständig zu vergüten, in der HZV wie im EBM.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Freiberuflichkeit: Zunehmende Eingriffs- und Steuerungsrechte der Krankenkassen, etwa bei Ersteinschätzung, Terminsteuerung und ärztlicher Tätigkeit, sollen rechtlich geprüft werden. Fachliche Unabhängigkeit und eigenverantwortliche ärztliche Tätigkeit müssen auch unter neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen erhalten bleiben. Bei der Notfallreform lehnten die Delegierten die geplanten 24/7-Angebote parallel zu den regulären Praxisöffnungszeiten ab, also eine durchgehende Videosprechstunde und einen zusätzlichen aufsuchenden Notdienst. Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll dauerhaft erhalten bleiben, eine Nachweispflicht ab dem ersten Krankheitstag lehnten sie ab.

Schweigepflicht und Klimaresilienz

Auf Initiative aus Baden-Württemberg forderte die Versammlung, die ärztliche Schweigepflicht und das Arzt-Patienten-Verhältnis in der Reform des Nachrichtendienstrechts uneingeschränkt zu schützen. Ärztinnen und Ärzte sollen den absolut geschützten Berufsgeheimnisträgern gleichgestellt und Arztpraxen von Überwachungsmaßnahmen ausgenommen werden. Ebenfalls beschlossen die Delegierten, Hausarztpraxen besser auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten. Als erste Anlaufstelle gehören sie zur sensiblen Infrastruktur des Gesundheitswesens und müssen auch bei Hitze, Starkregen oder Hochwasser funktionsfähig bleiben. Förderprogramme zur Klimaanpassung sollen für Hausarztpraxen geöffnet werden, praxisnah, unbürokratisch und auch für kleinere, inhabergeführte Praxen zugänglich. Zugleich forderten sie einen verbindlichen Hitzeschutz unter Einbindung der hausärztlichen Versorgung.

Digitalisierung mit Nutzen statt Selbstzweck

Digitalisierung müsse die Versorgung unterstützen, nicht ersetzen. Die Delegierten forderten deutlich strengere Anforderungen an digitale Gesundheitsanwendungen, insbesondere nachvollziehbare Nutzennachweise auf dem Niveau anderer GKV-Leistungen, eine wirksame Preisregulierung und eine stärkere Einbindung hausärztlicher Expertise bei Zulassung und Weiterentwicklung. Kommerzielle Rezept- und Verordnungsservices, die außerhalb eines Behandlungszusammenhangs agieren, gehören nach Auffassung der Delegierten nicht in die gesetzliche Krankenversicherung. Auch beim geplanten Digitalgesetz mahnten sie, die Datenzugriffs- und Steuerungsmöglichkeiten der Krankenkassen zu begrenzen.

Klare Haltung und starke Gemeinschaft

Breiten Raum nahm eine offene Aussprache über gesellschaftliche Verantwortung ein. Mehrere Delegierte schilderten sehr persönlich, warum eine klare Haltung gegen Rechtsextremismus, gegen Ausgrenzung und für Menschenwürde zur DNA der Hausarztmedizin gehört. Hausarztpraxen versorgen Menschen unabhängig von Herkunft, sozialer Lage oder politischer Überzeugung. Zugleich wurde betont, wie wichtig das Gespräch bleibt, in der Praxis, in der Öffentlichkeit und dort, wo wissenschaftliche Fakten in Frage gestellt werden.
Als Stärke des Verbandes hoben die Delegierten hervor, nicht nur Probleme zu benennen, sondern eigene Konzepte vorzulegen und umzusetzen. Wie dieser Anspruch im direkten Austausch mit der Politik eingelöst wird, zeigte im Rahmen des Hausärztinnen- und Hausärztetages auch das Format „Politik im Dialog“.

 

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