01. Dezember 2025

BKK Voralb und SBK fusionieren

Hausarzt Laptop

iStock/SARINYAPINNGAM

Zum 1. Januar 2026 fusioniert die BKK Voralb HELLER*LEUZE*TRAUB mit der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK). Für Hausarztpraxen mit HZV-Patient:innen der BKK Voralb bedeutet das: Die bisher im BKK LV Süd HZV-Vertrag eingeschriebenen Patient:innen wechseln automatisch in den GWQ-HZV-Vertrag der Siemens SBK – sofern die Praxis daran teilnimmt. Was Praxen jetzt beachten müssen, lesen Sie hier.

 

Je nachdem, ob Ihre Praxis bereits am GWQ-HZV-Vertrag teilnimmt oder nicht, ergeben sich unterschiedliche Schritte für die weitere Versorgung Ihrer BKK Voralb-Patient:innen ab dem 01.01.2026. Folgendes ist zu tun:

Wenn Ihre Praxis bereits am GWQ-HZV-Vertrag teilnimmt:

  • Automatische Übernahme
    Ihre bisher im BKK LV Süd HZV-Vertrag eingeschriebenen BKK Voralb-Patient:innen werden zum 01.01.2026 automatisch in den GWQ-HZV-Vertrag der Siemens SBK übernommen.

  • Aktivierung in der Praxissoftware:
    Sie erhalten nach dem Quartalswechsel eine Liste im „Informationsbrief Patiententeilnahmestatus GWQ“. Die in den GWQ-Vertrag übernommenen Patient:innen müssen wie Neueinschreibungen in Ihrer Praxissoftware aktiviert werden, damit die Versorgung und Abrechnung nahtlos weiterlaufen kann.

  • Keine Neueinschreibung notwendig:
    Für diese Patient:innen ist keine erneute Einschreibung erforderlich.

    Wenn Ihre Praxis noch nicht am GWQ-HZV-Vertrag teilnimmt:

    • Bis spätestens 04.12.2025 Teilnahme beantragen:
      Beantragen Sie Ihre Teilnahme am GWQ-HZV-Vertrag online unter: hausarztservice-online.de

    • Nach Bestätigung:
      Ihre BKK Voralb-Patient:innen werden automatisch in den GWQ-HZV-Vertrag übernommen. Sie erhalten eine Übersicht der übernommenen Patient:innen im „Informationsbrief Patiententeilnahmestatus GWQ“ für das Quartal 1/2026.

    • Keine Teilnahme beantragt oder bestätigt: 
      Die HZV-Teilnahme Ihrer BKK Voralb-Patient:innen endet zum 31.12.2025. Diese Versicherten fallen in die Regelversorgung zurück und müssen neu in den GWQ-HZV-Vertrag eingeschrieben werden.

    Wichtige Hinweise für alle Praxen:

    Falls im "Informationsbrief Patiententeilnahmestatus“ für Quartal 1/2026 andere Endgründe als „Kasse nimmt nicht mehr am HZV-Vertrag teil“ stehen, haben diese nichts mit der Fusion zu tun. Bei Fragen hilft das HÄVBW-Team unter 0711/21747-600 (Mo–Fr, 9–17 Uhr) gerne weiter.

    Die oben genannten Informationen gelten vorbehaltlich der finalen Entscheidungen der Verwaltungsräte zur geplanten Fusion der BKK Voralb mit der SBK. 

      Jetzt am GWQ-Vertrag teilnehmen

      Nehmen Sie bequem online an allen HZV-Verträgen teil.

      -> hausarztservice-online.de

       

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