25. März 2026
Digitale HZV-Einschreibung ab Q3: So machen Sie Ihre Praxis fit
iStock/SOMKID THONGDEE
Die HZV-Einschreibung wird ab dem dritten Quartal erstmals digital möglich. Praxen profitieren von einem schnellen, papierlosen Verfahren, das Abläufe deutlich vereinfacht und Bürokratie abbaut. Wir informieren, wie Sie sich vorbereiten und welche Vorteile die digitale HZV-Einschreibung Ihnen und Ihren Patient:innen bringt.
Die Digitalisierung und Entbürokratisierung des Gesundheitswesens ist für uns nicht nur ein politisches Ziel, sondern gelebte Praxis. Einen großen Schritt zur Vereinfachung von Abläufen im Praxisalltag gehen wir als Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg mit der digitalen HZV-Patienteneinschreibung.
Vorteile für Praxen und Patient:innen
Mit der digitalen Einverständnis- und Teilnahmeerklärung (DETE) Ihrer Patient:innen zur HZV wird die Einschreibung so einfach wie nie zuvor:
- Papierlose Prozesse: Das Erstellen, Ausfüllen und Unterschreiben der Teilnahmeerklärung erfolgt komplett digital.
- Digitale Archivierung und Versand: Alle Dokumente werden sicher digital gespeichert und direkt übermittelt – kein lästiges Ablegen oder Verschicken von Papier mehr.
- Option für Papier bleibt: Sie können auch weiterhin die klassische, papiergebundene Teilnahmeerklärung verwenden. Entscheiden Sie je nach Ihrem Bedarf flexibel zwischen Papier und digitalem Prozess.
Wer macht mit – und ab wann?
Zum Start werden ab dem dritten Quartal 2026 die AOK Baden-Württemberg und die GWQ für ihre HZV-Verträge die digitale Einschreibung anbieten. Damit wird ein besonders häufig genutzter Prozess in der hausärztlichen Versorgung digitalisiert und für alle Beteiligten vereinfacht.
So funktioniert die Umsetzung in der Praxis
Die Einführung der digitalen Teilnahmeerklärung ist einfach, erfordert jedoch technische Voraussetzungen:
- Formularsoftware: Sie benötigen eine von der HÄVG zugelassene Formularsoftware, die das digitale Unterschriftenverfahren abbildet.
- PVS-Anbindung: Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) muss die DETE-Schnittstelle unterstützen.
Ab dem dritten Quartal 2026 sind die PVS-Hersteller verpflichtet, die DETE-Schnittstelle bereitzustellen. Davor können die Hersteller freiwillig teilnehmen, sodass Praxen schrittweise umsteigen können. Falls Sie unsicher sind, ob Ihr PVS-Hersteller bereits an einer Schnittstelle für die digitale Einschreibung arbeitet, nehmen Sie am besten direkt Kontakt auf und fragen Sie nach.
Jetzt informieren
Haben Sie Fragen zur digitalen HZV-Einschreibung? Unser Team der Praxisberatung unterstützt Sie gerne: telefonisch unter 0711 21 747-600 (9 bis 17 Uhr) oder per E-Mail an praxisberatung@haevbw.de.