25. März 2026

GWQ-Vertrag: Höhere Pauschalen, neue Zuschläge

iStock/Deagreez

Ein starker Verhandlungserfolg im HZV-Vertrag mit der GWQ, der sich direkt in der Praxis bemerkbar macht: Rückwirkend treten Honorarerhöhungen in Kraft. Neben höheren Pauschalen werden digitale Anwendungen sowie AMTS (Arzneimitteltherapiesicherheit) künftig zusätzlich vergütet. Auch Präventionsleistungen und Kinder- bzw. Jugendvorsorgen werden neu geregelt und damit aufgewertet.
 

Die Änderungen greifen zu mehreren Stichtagen. Rückwirkend zum 01.01.2026 werden zunächst die Pauschalen P1 und P2 angehoben: Die kontaktunabhängige Pauschale P1 steigt von 66 € auf 72 €, die kontaktabhängige Pauschale P2 von 45 € auf 48 € je eingeschriebenem Versicherten. Gleichzeitig wird der bislang befristete Zuschlag für den Einsatz akademischer nichtärztlicher Gesundheitsberufe entfristet. Praxen, die entsprechend qualifiziertes Personal beschäftigen – zum Beispiel Physician Assistants (PA) oder Primary Care Manager:innen (PCM) – können diesen Zuschlag damit unbefristet in Anspruch nehmen. 

Zum 01.04.2026 folgt der nächste Schritt: Auf die kontaktunabhängige Pauschale P1 kommen neue Zuschläge, die digitale Anwendungen in der Praxis zusätzlich honorieren. Konkret umfasst das:

  • Digitales Impfmanagement: bisher 2, jetzt 4 € auf die P1 (neu: Providermeldung erforderlich)
  • Online-Terminbuchung (neu): + 2 € auf die P1 (Providermeldung erforderlich) 
  • AMTS – Arzneimitteltherapiesicherheit (neu): + 4 € (Providermeldung erforderlich)
  • Arriba (neu): + 2 € auf die P1 (keine Providermeldung erforderlich) 

Ebenfalls zum 01.04.2026 wird die Vergütung vereinfacht: Die P4 geht in der P3 auf. Das bedeutet, die P4 entfällt vollständig und die bisherigen Inhalte werden auf die P3 umgelegt. Durch diese Einbettung der P4-Vergütung in die P3 erhöht sich die P3 auf 28 €. Die P4 kann dementsprechend nicht mehr abgerechnet werden.

Zusätzlich werden Präventionsleistungen ab dem 01.04.2026 „additiv“ vergütet. Das heißt: Für jede einzeln erbrachte Präventionsleistung können Praxen künftig 20 € abrechnen. In den folgenden Monaten wird der GWQ-Vertrag dann erneut an mehreren Stellen aufgewertet:

  • Die Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen U1 bis J2 werden ab dem 01.07.2026 mit 50 € je Untersuchung vergütet. Sie sind ausschließlich durch den betreuenden Arzt abrechenbar.
  • Das PSA-Screening wird ebenfalls zum 01.07.2026 als eigenständige Präventionsleistung eingeführt und mit 20 € je Abrechnung vergütet. Mehr zum PSA-Screening hier.
  • Im kommenden Jahr geht es dann direkt weiter: Zum 01.01.2027 steigt die P1 erneut – von 72 € auf 74 € je eingeschriebenem Versicherten.

Jetzt profitieren
Falls Sie noch nicht am HZV-Vertrag mit der GWQ teilnehmen, lohnt es sich, das jetzt zu ändern. Vertragsteilnahme online abschließen.

 


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