24. Juni 2026
HZV-Patientenansprache – überzeugend und rechtssicher
Tom Weller
Bei der Einschreibung neuer Patient:innen in die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) kommt es im Praxisalltag manchmal zu Unsicherheiten: Was dürfen wir sagen? Welche Vorteile dürfen wir HZV-Patient:innen anbieten? Und wo verläuft die Grenze zwischen Information und unzulässigem Druck? Wir geben einen Überblick, worauf es ankommt.
Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) ist das bessere System – für Hausarztpraxen, für Patient:innen und für das Gesundheitssystem insgesamt. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass verbindliche Einschreibesysteme mit Hausärzt:innen in zentraler Rolle dazu beitragen, hausärztlichen Nachwuchs zu sichern¹ und damit die wohnortnahe regionale Versorgung zu stärken. Völlig zurecht setzen daher immer mehr Praxen auf die HZV – die Teilnahme ist für Praxen wie Patient:innen freiwillig.
Jede Einschreibung stärkt nicht nur die eigene Praxis, sondern auch ein Versorgungssystem, das die Rolle der Hausarztpraxis im Gesundheitswesen nachhaltig festigt und konsequent auf die Primärversorgung ausgerichtet ist. Das liegt im Interesse der Patient:innen: 95,7 % geben an, dass ihnen die Sicherung ihrer hausärztlichen Versorgung wichtig ist.²
Klare Spielregeln: Was immer gilt
Die HZV ist ein freiwilliges Primärarztsystem nach § 73b SGB V. Unabhängig davon, ob jemand eingeschrieben ist oder nicht, gelten einige Grundsätze, die den Rahmen für jede kassenärztliche Praxis setzen:
- Notwendige medizinische Versorgung steht allen Patient:innen zu – unabhängig vom Versicherungsverhältnis.
- Bei einer akuten Behandlungsbedürftigkeit (einschließlich Notfälle) darf eine Behandlung nie abgelehnt werden.
Die HZV aktiv anbieten – so geht es richtig
Das gesamte Praxisteam darf und soll die HZV aktiv anbieten und über ihre Vorteile informieren. Das ist ausdrücklich erwünscht. Konkret heißt das:
- Patient:innen sachlich über die HZV informieren und die offiziellen Informationsunterlagen der Krankenkasse oder des HÄVBW aushändigen.
- Die HZV offen anbieten und die Vorteile positiv hervorheben – mit dem klaren Hinweis: „Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.“
Bewährte Formulierungen für den Praxisalltag
- „Ich biete Ihnen die HZV an, weil wir Sie dadurch besser versorgen können.“
- „Die enge Bindung an unsere Praxis in der HZV sorgt für mehr Behandlungskontinuität und steigert die Qualität Ihrer Versorgung.“ ³˒⁴
- „Wir bieten HZV-Teilnehmer:innen eigene Terminsprechstunden an und können Ihnen somit eine schnellere Terminvergabe anbieten.“
- „Sie profitieren von koordinierter Betreuung: Wir begleiten Sie durch das Gesundheitssystem und koordinieren Ihre Behandlung. Die Teilnahme ist freiwillig.“
- „Hier sind die offiziellen Informationen Ihrer Krankenkasse.“ (mit Aushändigung der Unterlagen)
- „In der HZV können wir Ihnen innovative Versorgungsangebote machen – etwa die Mitversorgung durch akademisierte Gesundheitsberufe in der Teampraxis, was zu kürzeren Wartezeiten beitragen kann.“
Hintergrund: Ergebnisse der HZV-Evaluation mit der AOK Baden-Württemberg
Insbesondere Patient:innen mit chronischen Erkrankungen – etwa Diabetes oder Herzerkrankungen – haben weniger schwere Komplikationen, wenn sie an der HZV teilnehmen.³
Die HZV wirkt sich positiv auf das Gesundheitssystem aus: Bei HZV-Patient:innen sind weniger Krankenhausbehandlungstage und weniger unkoordinierte Facharztüberweisungen zu verzeichnen.³
Weitere Informationen zur HZV-Evaluation: haevbw.de/evaluation
Echte Vorteile bieten – das ist erlaubt und gewollt
Praxen dürfen ihren eingeschriebenen Patient:innen echten Mehrwert bieten. Das ist nicht nur zulässig, sondern ausdrücklich gewollt. Denn die HZV ist ein gesetzlich verankertes Primärarztsystem (§ 73b, § 53 Abs. 3 SGB V). Die vertraglichen Verpflichtungen – koordinierte Versorgung, Steuerung, Terminmanagement – setzen voraus, dass Praxen ihre Zeitkontingente, Abläufe und Ressourcen gezielt zugunsten von HZV-Patient:innen organisieren. Folgende Service- und Organisationsunterschiede sind daher rechtlich legitimiert:
- Eigene Terminsprechstunden und reservierte Slots für HZV-Eingeschriebene und dadurch schnellere Terminvergabe für HZV-Patient:innen.
- Unterstützung bei der Organisation von Facharztterminen für HZV-Patient:innen, auch wenn diese nicht dringend erforderlich sind.
- Mehr Zeit pro Patient:in
- Strukturierte Betreuung als HZV-Patient:in
Diese Serviceunterschiede sind die konsequente Umsetzung einer besseren Versorgungsform – und ein gutes Argument im Gespräch mit Patient:innen.
Anbieten ja, Zwang nein – wo die Grenze liegt
Die HZV lebt von Überzeugung. Eine hausärztlich gesteuerte Primärversorgung funktioniert am besten, wenn Patient:innen verstehen, warum die Hausarztpraxis ihre erste Anlaufstelle sein sollte. Die HZV-Teilnahme muss daher immer eine freiwillige Entscheidung sein. Folgende Vorgehensweisen sind nicht zulässig:
- Patient:innen durch Druck, Falschinformationen oder irreführende Aussagen zur Einschreibung bewegen.
- Eine Behandlung an die HZV-Teilnahme knüpfen.
- Formulierungen wie „Wir nehmen nur noch HZV-Patient:innen" verwenden.
- Überlastung als Grund für die Ablehnung von Patient:innen anführen, während gleichzeitig HZV- oder Privatpatient:innen aufgenommen werden.
Formulierungen, die nicht verwendet werden dürfen
- „Wenn Sie nicht unterschreiben, behandle ich Sie nicht mehr."
- „Ohne HZV bekommen Sie bei uns keine Termine."
- „Sie müssen bei uns an der HZV teilnehmen."
Gut zu wissen: Behandlungsablehnung nach BMV-Ä
Nach § 13 Abs. 7 des Bundesmantelvertrags Ärzte (BMV-Ä) darf eine Behandlung nur in klar definierten Ausnahmefällen abgelehnt werden:
- Vertrauensstörung zwischen Ärzt:in und Patient:in
- Fehlende fachliche Kompetenz für das vorliegende Krankheitsbild
- Objektive Überlastung der Praxis
- Sprachbarriere bei fehlendem Dolmetscher
- Fehlende Krankenversicherungskarte
Wichtig: Die Nichtteilnahme an der HZV ist kein zulässiger Ablehnungsgrund – und kann auch nicht als Überlastung geltend gemacht werden.
Unsere Materialien für Ihre Praxis
Für die Ansprache von Patient:innen stehen im HZV-Bestellshop erprobte Praxismaterialien zur Verfügung. Sie sind so gestaltet, dass sie die HZV verständlich und einladend erklären, ohne Missverständnisse zu riskieren. Nutzen Sie dieses Angebot – es erleichtert die tägliche Kommunikation erheblich.
Achten Sie darauf, keine verkürzten oder missverständlichen Praxisaushänge zu verwenden, die dem vielschichtigen und erklärungsbedürftigen Sachverhalt der Aufnahme von neuen Patient:innen innerhalb und außerhalb der HZV nicht vollständig gerecht werden.
Fazit: Überzeugen statt überreden
Die HZV ist ein starkes Versorgungssystem mit echten Vorteilen für alle Beteiligten. Wer die Spielregeln kennt, kann die HZV selbstbewusst kommunizieren – mit professioneller Ansprache und guten Argumenten statt Druck.
Die Regel ist einfach: HZV anbieten: erlaubt. Vorteile bieten: ausdrücklich gewünscht. Erzwingen: rechtswidrig.
Sie haben Fragen?
Ihre persönliche Praxisberater:in hilft Ihnen gerne weiter und berät Sie zur Umsetzung der HZV in Ihrer Praxis.: haevbw.de/praxisberatung
Dieser Artikel richtet sich an Mitglieder des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Baden-Württemberg (HÄVBW) und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
Literatur