Anpassung der Mitgliederbeiträge zum 1. Juli 2026
So ändern sich die Beiträge
Die Delegiertenversammlung des HÄVBW hat die Anpassung der Mitgliedsbeiträge zum 1. Juli 2026 beschlossen – damit der Verband seine Arbeit für die hausärztliche Versorgung in Baden-Württemberg auch künftig auf einer tragfähigen Grundlage leisten kann. Weiterhin gilt: Ob niedergelassen, angestellt, in Weiterbildung oder im Ruhestand – wir bieten Ihnen Beitragsmodelle, die zu Ihrer Beschäftigungsart und Ihrem Arbeitsumfang passen. Wie sich Ihr persönlicher Beitrag verändert, sehen Sie in der folgenden Übersicht; die häufigsten Fragen rund um die Anpassung beantworten wir direkt im Anschluss in unserem FAQ.
| Beitragsgruppe | bisheriger Monatsbeitrag | neuer Monatsbeitrag | neu zu überweisender Halbjahresbeitrag * |
|---|---|---|---|
| Vollzahler | 32,50 € | 45,00 € | 270,00 € |
| Ermäßigt | 7,70 € | 10,75 € | 64,50 € |
| Ärzt:innen in Weiterbildung | 7,70 € | 10,75 € | 64,50 € |
| Niederlassung unter 50% | 25,00 € | 35,00 € | 210,00 € |
| Angestellte 30–40 h / halber Auftrag | 25,00 € | 35,00 € | 210,00 € |
| Angestellte 10–29 h | 15,00 € | 20,75 € | 124,50 € |
| Angestellte <10 h | 10,00 € | 13,75 € | 82,50 € |
| Rentner (nur Verwaltungskosten) | 2,00 € | 2,00 € | 12,00 € |
*Hinweis
Bei Lastschrifteinzug müssen Sie nichts veranlassen. Bei manueller Überweisung beachten Sie bitte die ab 01.07.2026 gültigen Beträge.
Ihre Mitgliedschaft rechnet sich
Mit Ihrem Beitrag ermöglichen Sie eine starke hausärztliche Stimme in Baden-Württemberg – und profitieren selbst ganz konkret:
- Interessenvertretung gegenüber Politik, Krankenkassen und weiteren Akteuren im Gesundheitswesen – aktuell etwa beim GKV-Spargesetz oder wie mit unserer erfolgreichen Kampagne zur Landtagswahl.
- Versorgungsgestaltung: Als Vertragspartner in der HZV gestalten wir das hausärztliche Primärversorgungssystem aktiv für Sie mit.
- Direkte finanzielle Ersparnis: Mitglieder profitieren in der HZV von einer reduzierten Verwaltungskostenpauschale: 3 % statt 5 %, was Ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag meist um ein Vielfaches übersteigt.
- Exklusive Vergünstigungen rund um den Praxisalltag und bei ausgewählten Kooperationspartnern.
- Beratung und Unterstützung auf Ihrem Karriereweg durch bedarfsgerechte Angebote und Services wie z.B. der First Five Academy, NiederlassungsBegleitung oder Praxisabgabe- und Übernahme
- Netzwerk und Austausch bei Veranstaltungen und Fortbildungen sowie in unseren Foren.
Mitgliedervorteile im Überblick
Informieren Sie ich über alle Vorteile als Mitglied im Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg:
FAQ zur Beitragserhöhung
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg (HÄVBW) erhöht seine Mitgliedsbeiträge zum 01.07.2026. Der Einzug des Mitgliedsbeitrags erfolgt weiterhin halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli.
Wenn Ihr Mitgliedsbeitrag per Lastschriftverfahren eingezogen wird, müssen Sie nichts umstellen. Sofern Sie Ihren Beitrag manuell überweisen, beachten Sie bitte die Beitragssummen, die ab dem 01.07.2026 gelten und ändern Sie Ihren Dauerauftrag.
Nein, die angebotenen Beitragsmodelle ändern sich nicht. Wir bieten nach wie vor folgende Beitragsmodelle an:
- Niedergelassene(r) Ärztin/Arzt
- Niedergelassene(r) Ärztin/Arzt bis 50% Versorgungsauftrag
- Ärztin/Arzt in Anstellung (30-40 h/Woche)
- Ärztin/Arzt in Anstellung (10-29 h/Woche)
- Ärztin/Arzt in Anstellung (unter 10 h/Woche)
- Ärztin/Arzt in Elternzeit
- Ärztin/Arzt in Weiterbildung
- Studentin/Student der Humanmedizin
- Ärztin/Arzt im Ruhestand
Bei einem Wechsel des Beitragsmodells wenden Sie sich bitte an unseren Mitgliederservice: mitgliederservice@haevbw.de
Sobald Ihre Probemitgliedschaft abläuft, geht diese in die reguläre Mitgliedschaft über. Der fällige Halbjahresbeitrag wird dann ab dem Monat nach Ende der Probemitgliedschaft fällig.
Beispiel
- Ihre Probemitgliedschaft endet am 31. Mai 2026: Die Probemitgliedschaft geht zum 01.06.2027 in die reguläre Mitgliedschaft über. Anteilig für den Monat Juni 2026 bezahlen Sie den aktuell gültigen Beitragssatz. Ab Juli 2026 wird der Halbjahresbeitrag für das zweite Halbjahr 2026 fällig - hier gelten die beschlossenen erhöhten Mitgliederbeiträge.
- Ihre Probemitgliedschaft endet am 30. Juni 2026: Die Probemitgliedschaft geht zum 01.07.2027 in die reguläre Mitgliedschaft über. Ab Juli 2026 wird der Halbjahresbeitrag für das zweite Halbjahr 2026 fällig - hier gelten die beschlossenen erhöhten Mitgliederbeiträge.
- Viele Jahre ohne Erhöhung: Seit der letzten Anpassung 2017 sind die allgemeinen Verbraucherpreise in Deutschland um rund 26 % gestiegen (Quelle: Statistisches Bundesamt). Die Kosten für Personal, Mieten, Energie, IT und Dienstleistungen haben sich entsprechend erhöht – die Beiträge blieben in dieser Zeit unverändert.
- Bundesverband: Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat seine Beiträge erhöht. Diese Mehrkosten müssen aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert werden.
- Handlungsfähigkeit: Gesundheitspolitik wird schneller und komplexer – eine aktive Interessenvertretung ist wichtiger denn je. Das braucht stabile Strukturen und Kapazitäten.
Die letzten Anpassungen der Beiträge erfolgte 2017, also vor 9 Jahren. Der Verband hat in dieser Zeitspanne sorgfältig gewirtschaftet und Kostensteigerungen so lange wie möglich aus eigener Kraft getragen. Die jetzt beschlossene Anpassung ist das Ergebnis einer gründlichen Prüfung – sie stellt sicher, dass der HÄVBW auch in den kommenden Jahren verlässlich für die hausärztlichen Interessen eintreten kann.
Die Delegierten des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Baden-Württemberg haben auf der Delegiertenversammlung 2026 über die Beitragserhöhung abgestimmt und diese ab dem dem 01.07.2026 beschlossen. Die geltenden Mitgliederbeiträge sind Bestandteil der gültigen Beitragsordnung.
Die ab 01.07.2026 geltende Beitrags- und Gebührenordnung werden wir hier veröffentlichen: haevbw.de/satzung
Kontakt
Bei Rückfragen zur Beitragserhöhung können Sie sich jederzeit an unsere Praxisberatung wenden:
- Telefon: 0711 21 747-600
- E-Mail: praxisberatung@haevbw.de
- Website: haevbw.de/praxisberatung