Landtagswahl 2026

Starke Hausarztpraxen. Starke Versorgung.

Hausärztliche Forderungen für die Landtagswahl Baden-Württemberg 2026
Plenarsitzung im Landtag Baden-Württemberg. | © Landtag von Baden-Württemberg
„Gerade die hausärztliche Versorgung verdient besonderes politisches Augenmerk, da sie für die Stabilität und Funktionsfähigkeit des gesamten Gesundheitssystems unverzichtbar ist.”

Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Susanne Bublitz

Vorsitzende

Einsatz für die Hausärzt:innen im Land

Die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg steht bevor – und mit ihr die Chance, die hausärztliche Versorgung im Land zukunftsfähig aufzustellen. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg (HÄVBW) hat einen Forderungskatalog für die zentralen Handlungsfelder der neuen Landesregierung aus hausärztlicher Sicht erarbeitet und möchte diesen im Wahlkampf aktiv einbringen.

Unsere 6 Forderungen

Die HZV ist seit 2008 ein Erfolgskonzept: Über drei Millionen Menschen in Baden- Württemberg und bundesweit mehr als zehn Millionen Versicherte nehmen freiwillig teil und wählen ihre Hausarztpraxis als zentrale Anlaufstelle. Die positiven Effekte sind wissenschaftlich belegt: Die HZV steigert Versorgungsqualität und Effizienz. „Während die Bundesregierung ein gesteuertes Primärarztsystem erst plant, leben wir es in Baden-Württemberg bereits erfolgreich“, erklärt Dr. Susanne Bublitz, Vorsitzende des HÄVBW. Die Landesregierung muss diesen Vorsprung gezielt nutzen und sich klar zur HZV als erfolgreiches Primärarztsystem bekennen.

  • Politische Unterstützung und öffentliche Positionierung der HZV:
    Die Landesregierung wird aufgefordert, die HZV als Schlüsselinnovation und Erfolgsgeschichte aus Baden-Württemberg sowohl politisch als auch kommunikativ aktiv zu unterstützen. Es bedarf einer klaren und öffentlichen Positionierung der HZV als etabliertes und skalierbares Primärarztsystem, um ihre Bedeutung für die hausärztliche Versorgung und das Gesundheitssystem insgesamt zu unterstreichen.

  • Förderung der regionalen Versorgungsgestaltung:
    Die HZV in Baden-Württemberg nimmt bundesweit eine herausragende Rolle ein, insbesondere aufgrund der regionalen, partnerschaftlichen Vertragsgestaltung. Als baden-württembergisches Erfolgskonzept ermöglicht die HZV, Versorgungsbedarfe frühzeitig zu erkennen und gemeinsam passgenaue Lösungen in die Versorgung zu bringen. Das ist die Voraussetzung für eine zukunftsfähige Versorgung. Die Landesregierung soll sich daher auf Landes- und Bundesebene für die Stärkung der HZV als bewährtes Primärarztsystem einsetzen und die regionalen Gestaltungsmöglichkeiten sichern, um weitere Versorgungsinnovationen zu ermöglichen.

Gute wohnortnahe Versorgung braucht ein dichtes Netz dezentraler Praxen. Dafür sind konsequente Nachwuchsförderung, attraktive Weiterbildung und gezielte Unterstützung bei der Niederlassung erforderlich. Der HÄVBW fordert hierfür einen umfassenden Förderschirm. „Wir brauchen eine Stärkung der Allgemeinmedizin im Medizinstudium und attraktive Vergütung im Praktischen Jahr. Gerade im ländlichen Raum sind gezielte Förderprogramme für Studierende und Praxen unerlässlich“, so Prof. Dr. Buhlinger- Göpfarth.

  • Konsequente Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020:
    Die Maßnahmen des Masterplans zur Stärkung der Allgemeinmedizin müssen konsequent und zügig realisiert werden. Ziel ist es, Medizinstudierende frühzeitig mit der Hausarztmedizin in Kontakt zu bringen und so dauerhaft mehr Nachwuchs für die hausärztliche Versorgung zu gewinnen.

  • Attraktive Vergütung im Praktischen Jahr:
    Die Vergütung für das Praktische Jahr (PJ) in der Hausarztpraxis muss mit Landesmitteln bezuschusst werden, um die Allgemeinmedizin für Studierende attraktiver zu machen. Auch die tatsächlichen Aufwände in den Praxen müssen angemessen abgebildet werden. Insbesondere im ländlichen Raum sind gezielte Förderprogramme für Studierende und anbietende Praxen erforderlich, da die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen.

  • Förderung der Verbundweiterbildung steigern:
    Die Förderung von Verbundweiterbildungen muss intensiviert werden, um attraktive und flexible Weiterbildungswege für angehende Hausärzt:innen zu schaffen. Gleichzeitig ist es notwendig, hausärztliche Praxen spürbar von administrativen Aufwänden zu entlasten. Für eine praxisnahe Ausgestaltung muss der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg als Interessenvertretung in die konzeptionelle Entwicklung eingebunden und die Umsetzung eng mit dem Kompetenzzentrum Weiterbildung Baden-Württemberg (KWBW) verzahnt werden.

  • Umfassenden Förderschirm für die Niederlassung schaffen:
    Die Landesregierung soll einen umfassenden Förderschirm für Hausärzt:innen einführen, der mit zinsfreien Teilförderungen und Darlehen zur monatlichen Existenzsicherung sowie steuerlichen Entlastungen nach der Gründung die Niederlassung unterstützt. Ziel ist es, finanzielle Unsicherheiten abzufedern, das unternehmerische Risiko zu reduzieren und gleichzeitig die Niederlassung attraktiver zu machen.

  • Quereinsteiger:innen gezielt fördern:
    Ärzt:innen aus anderen Fachgebieten, die in die Allgemeinmedizin wechseln möchten, sollen durch gezielte, landesfinanzierte Stipendienprogramme und Weiterbildungsförderungen in Verbindung mit den Kompetenzzentren, unterstützt werden. Die Möglichkeiten für den Quereinstieg müssen stärker kommuniziert werden.
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern:
    Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf müssen verbessert werden, insbesondere durch ausreichende und verlässlich verfügbare Kinderbetreuungsangebote.

Digitalisierung bietet große Chancen, Hausarztpraxisteams von administrativen Aufgaben zu entlasten. Für eine sektorenverbindende Versorgung sind digitale Schnittstellen zwischen Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen notwendig. Die Landesregierung ist gefordert, ein Förderprogramm aufzulegen, um die Hausarztpraxen unbürokratisch bei der Digitalisierung zu unterstützen. Entscheidend ist, dass die Ausgestaltung praxisnah im Dialog mit den Hausärzt:innen erfolgt – nur so kann Digitalisierung zu mehr Zeit für die Patientenversorgung führen.

  • Aufbau eines Förderprogramms zur Digitalisierung der Hausarztpraxen
    Die Landesregierung soll ein Förderprogramm zur Digitalisierung der Hausarztpraxen auflegen und dafür finanzielle Mittel bereitstellen. Die Ausgestaltung der Programme soll praxisnah im Dialog mit den Praxen und dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband erfolgen, wobei die L-Bank als Partnerin für unkomplizierte und attraktive Fördermöglichkeiten eingebunden werden soll.

  • Optimierung digitaler Schnittstellen:
    Für eine effektive sektorenübergreifende Versorgung sind der Aufbau und die Förderung digitaler Schnittstellen zwischen ambulanten Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen unerlässlich. Die Landesregierung soll hierfür ein eigenes Förderprogramm auflegen oder bestehende Programme gezielt weiterentwickeln. Zusätzlich sind Forschungsprojekte notwendig, die den Austausch und die Nutzung von Forschungsdaten aus den Praxen explizit einbeziehen. Die Förderung der digitalen Vernetzung muss gezielt in die selektivvertragliche Versorgung integriert werden, um Synergien zu schaffen und die Zusammenarbeit aller Beteiligten nachhaltig zu stärken.

Mit dem Versorgungskonzept HÄPPI (Hausärztliches Primärversorgungszentrum – Patientenversorgung Interprofessionell) werden Hausarztpraxen durch Teamarbeit, Delegation, Digitalisierung und Kooperation zukunftsfähig aufgestellt. Im HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg haben die Vertragspartner bereits eine Finanzierung für Praxen geschaffen, die ihre Arbeitsprozesse entsprechend modernisieren. „HÄPPI ist ein wegweisendes Transformationskonzept für eine flächendeckende, patientennahe Versorgung. Die Landesregierung muss diesen Prozess aktiv begleiten und unterstützen, damit möglichst viele Praxen zu HÄPPI-Praxen werden können“, erläutert Buhlinger-Göpfarth.

  • Unterstützende Begleitung des Transformationsprozesses:
    Die Landesregierung wird aufgefordert, den in Baden-Württemberg gestarteten HÄPPI-Prozess aktiv zu begleiten und so die hausärztliche Versorgung zukunftsfähig zu gestalten. HÄPPI soll in weitere HZV-Verträge aufgenommen werden, um den Praxen eine nachhaltige Finanzierung zu sichern. Dafür sind politische Unterstützung und ein klarer politischer Wille erforderlich. Zudem ist die Wirkung der HÄPPI-Transformationen systematisch zu evaluieren. Die Landesregierung soll gemeinsam mit den Vertragspartnern und Hausarztpraxen eine Forschungsinitiative ins Leben rufen, um die Weiterentwicklung der hausärztlichen Versorgung auf Basis des HÄPPI-Konzepts wissenschaftlich zu untersuchen.

  • Finanzielle Förderung zukunftsstarker Strukturen:
    Viele Transformationsprozesse sind mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Da Kleinkredite für Banken häufig nicht attraktiv sind, haben viele Praxen Schwierigkeiten, diese zu finanzieren. Es braucht daher alternative Finanzierungen (denkbar wäre eine Umsetzung über die L-Bank), um Hausarztpraxen den Umstieg auf zukunftsfähige Strukturen zu erleichtern. Die Landesregierung sollte hierfür geeignete und praxisnahe Finanzierungswege schaffen.

Ein zentraler Aspekt von HÄPPI ist die Versorgung im Team. Durch den Einsatz nichtärztlicher, akademischer Gesundheitsberufe können Praxisteams mehr Patient:innen betreuen, während sich neue Karriereperspektiven für medizinische Fachangestellte eröffnen, etwa durch die Bachelor-Studiengänge Physician Assistance (PA) und Primary Care Management (PCM). „Wir fordern gezielte Stipendienprogramme für nichtärztliche Fachkräfte in Hausarztpraxen, die sich akademisch weiterbilden möchten,“ betont Dr. Susanne Bublitz. „Gleichzeitig braucht es ein deutlich größeres Studienangebot mit einem ärztlich gestalteten Curriculum, um Personal gezielt für die Arbeit in Hausarztpraxen zu qualifizieren.“

  • Förderung von Weiterbildung und Qualifikation:
    Derzeit übernehmen die Praxen oder Studierenden die Studienkosten selbst. Stipendien gibt es bisher ausschließlich im HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg. Die Landesregierung wird aufgefordert, gezielte Stipendienprogramme für nichtärztliche Fachkräfte zu etablieren, die sich akademisch weiterbilden möchten. Gleichzeitig müssen diese Berufsbilder stärker bekannt gemacht und in der öffentlichen Wahrnehmung verankert werden.

  • Ausbau von Studienangeboten:
    Das Bachelor-Studium der Physician Assistance ist derzeit nur an drei staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg möglich. Es braucht deutlich mehr staatliche Studienplätze und passgenaue Studienangebote. Um nichtärztliches Personal gezielt für die Arbeit in hausärztlichen Praxen zu qualifizieren und die Teamarbeit zu stärken, ist ein hausärztlich gestaltetes Curriculum unerlässlich. Dieses Curriculum muss staatlich anerkannt sein, um die Eignung der Ausbildung für die hausärztliche Versorgung sicherzustellen.

Die Versorgung von Menschen in Pflegeeinrichtungen hat innerhalb der hausärztlichen Versorgung einen besonderen Stellenwert. Sie gewährleistet, dass Patient:innen auch bei steigendem Pflegebedarf wohnortnah und kontinuierlich medizinisch betreut werden. „Um diese Versorgung auch in Zukunft zu gewährleisten, sind klare Zuständigkeiten und eine gestärkte Eigenverantwortung der Pflegeeinrichtungen unerlässlich,“ sagt Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth. „Damit eine digitale Vernetzung mit den Pflegeeinrichtungen möglich ist, brauchen diese die notwendige technische Ausstattung und einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur.“

  • Digitale Infrastruktur in Pflegeeinrichtungen ausbauen:
    Pflegeeinrichtungen müssen flächendeckend mit WLAN, moderner Geräteausstattung (z. B. Tablets, Telemedizin- Equipment) und einer funktionalen Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ausgestattet werden, um digitale Anwendungen, Telemedizin und eine sichere Kommunikation zwischen allen Beteiligten zu ermöglichen.

  • IT-Kompetenz im Pflegepersonal stärken:
    Das Personal in Pflegeeinrichtungen muss gezielt im Umgang mit digitalen Anwendungen und Geräten geschult werden, damit digitale Prozesse und Telemedizin im Alltag sicher und effizient genutzt werden können.

  • Kooperationsstrukturen fördern:
    Die Landesregierung muss Rahmenbedingungen schaffen, die die multiprofessionelle und sektorenübergreifende Zusammenarbeit – wie sie im HÄPPI-Konzept angelegt ist – stärken und weiterentwickeln.

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Hausarzt tippt am Laptop in seinem Kalender. | © iStock/AndreyPopov

Die nächsten Schritte

Die Vorbereitungen für die Landtagswahl am 8. März 2026 laufen bereits auf Hochtouren. Hier die wichtigsten Etappen im Überblick:

9. Januar 2026: Die Kreiswahlausschüsse entscheiden über die Zulassung der Kandidat:innen für die Landtagswahl.
Januar bis März 2026: Hochphase des Wahlkampfs.
6. März 2026: HÄVBW-Wahlarena im Rahmen des 24. Baden-Württembergischen Hausärztinnen- und Hausärztetags.
8. März 2026: Wahltag.