10. Juli 2023

Nachweis zur Berufshaftpflicht

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Wurden Sie schon aufgefordert, den Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen? Noch bis spätestens 20. Juli 2023 erhalten alle Vertragsärzt:innen Post von den Zulassungsausschüssen ihrer jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung. Mit dem Schreiben werden sie aufgefordert, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Versicherungsbescheinigung muss innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Schreibens bei den Zulassungsausschüssen eingereicht werden.  
 
Nicht versäumen: Frist zum Nachweis der Berufshaftpflicht

Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben, da die vertragsärztliche Tätigkeit dann nicht mehr ausgeübt werden darf. Es ist daher wichtig, die Versicherungsbescheinigung rechtzeitig beim Haftpflichtversicherer anzufordern und zu prüfen, ob die Versicherungskonditionen den aktuellen Anforderungen entsprechen. Ein Vertrag muss beispielsweise nachjustiert werden, wenn eine Behandler:in zur Praxis hinzustößt, weil sich dadurch üblicherweise der notwendige Versicherungsschutz ändert.

Für den Versicherungsnachweis können die vom Zulassungsausschuss erstellten Formulare verwendet werden oder Bescheinigungen, die von den Versicherungen selbst ausgestellt werden, solange diese mit den Angaben in den Formularen des Zulassungsausschusses übereinstimmen. Die Versicherungsbescheinigung sollte per Post, per Fax oder per E-Mail an die Geschäftsstelle des für Sie zuständigen Zulassungsausschusses geschickt werden.

Weitere Informationen:
-> Nachweisformular und Kontaktdaten Zulassungsausschüsse
 

 

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