04. Oktober 2023
HZV-Express - Neuerungen in den HZV-Verträgen (Q4/23)
Änderung/Neuerung | Inhalt | Vergütung |
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Zuschlag akademischer nichtärztlicher Heilberufe
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Die Anstellung einer akademisierten VERAH®, eines Physician Assistant oder vergleichbarer (staatlich anerkannter) akademisch qualifizierter nichtärztlicher Heilberufler:innen wird durch den neuen Zuschlag akademischer nichtärztlicher Heilberufler:innen folgend vergütet:
1 Stelle (ab 38 h pro Woche) 10,00 Euro auf P1 0,75 Stelle (ab 28,5 h pro Woche) 7,50 Euro auf P1 0,5 Stelle (19 h pro Woche) 5,00 Euro auf P1
Es gilt die Definition und Auflistung eines Heilberuflers des Bundesministerium für Gesundheit |
Bis zu 10€ / auf jede P1 Zuschlag |
VERAH-Zuschlag
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Erhöhung des VERAH-Zuschlags von 5€ auf 10€ |
10€ / je P3 |
Zuschlag klimaresiliente Versorgung |
Der neue Zuschlag klimaresiliente Versorgung zieht ein! Ziel der Leistung ist die Vermittlung des Zusammenhangs des Klimawandels und der Gesundheit, sowie die Motivation zu Klima- und Gesundheitsschutz. Im Fokus stehen dabei insbesondere chronisch erkrankte Patient:innen mit erhöhter Klimavulnerabilität.
Qualifikationsvoraussetzungen: Besuch einer Fortbildung mit Schwerpunkt „Klima und Gesundheit“ durch den oder die Hausärzt:in + eines Praxisteammitglieds je Praxis (mind. 19h Wochenarbeitszeit) und. Meldung der Qualifikation an die HÄVG |
8€ / Kalenderjahr auf die P3 Zuschlag
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Neuerungen zum 01.07.2023
Änderung/Neuerung | Infos |
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PraCman
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Der PraCman-Informationsbrief wird aufgrund technischer Schwierigkeiten für Q3/23 nicht ausgeliefert. Der PraCman-Informationsbrief Q2/23 darf für die PraCman-Betreuung Q3/23 herangezogen werden. |
Stipendium für akademische Ausbildung |
Zur Förderung von staatlich anerkannten akademischen Ausbildungen zum Physician Assistant, zur akademisierten VERAH bzw. zu gleichartigen Bachelorstudienabschlüssen bieten die Vertragspartner des HZV-Vertrages mit der AOK Baden-Württemberg ein Stipendium zur Unterstützung in Höhe von max. 5.000€ pro StipendiatIn an. Das Stipendium ist auf die ersten 300 Anträge begrenzt.
Voraussetzung: Der/die Studierende ist in einer Praxis tätig, die mindestens eine Teilnahme am HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg (Abrechnung über Anlage 12) vorweisen kann. |
HZV-Vertrag mit der IKK classic
Änderung/Neuerung | Inhalt | Vergütung |
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P1 |
Honorarerhöhung der kontaktunabhängigen Pauschale P1 |
72,00€ |
Versorgungsmodul COPD
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Neue Leistungen zum COPD-Screening (03330A) und zur COPD Weiterbehandlung (03330B) Alle Informationen zur Abrechnung im neuen Anhang 6 zur Anlage 3. |
17,50€, bitte Abrechnungsbedingungen beachten 10,00€ / Quartal, bitte Abrechnungsbedingungen beachten |
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