15. Juli 2024

Gekommen, um zu bleiben: Auch in Q1 geht die Budgetierung weiter

iStock/Pogonici

Wer bisher gehofft hat, die Budgetierung sei nur ein vorübergehendes Ärgernis, wird enttäuscht: Auch in Q1/2024 wird es Honorarkürzungen im KV-System geben – und das in noch größerem Umfang als in Q4/2023.
 

Insgesamt ca. 20 Millionen Euro fehlen für das erste Quartal 2024 im Geldtopf der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Zur Erinnerung: Im vierten Quartal 2023 betrug die Finanzierungslücke 18 Millionen Euro. Zu diesem Zeitpunkt war bereits die Mehrheit der Hausärzt:innen in Baden-Württemberg betroffen und das teils massiv. Dass sich die Situation nun weiter zugespitzt hat, legt nahe, dass Honorarkürzungen im KV-System kein vorübergehendes Phänomen sind: Die Budgetierung ist gekommen, um zu bleiben.

Warum kommt es zur Budgetierung?

Die Budgetierung greift, wenn die abgerechneten hausärztlichen Leistungen das Gesamthonorarvolumen übersteigen, das der KVBW zur Deckung dieser Leistungen zur Verfügung steht. In Q4/2023 war das nach zehn Jahren erstmals wieder der Fall. Infolge einer solchen Finanzierungslücke werden bereits erbrachte Leistungen im KV-System nicht voll vergütet – es kommt zu Honorarkürzungen.

 
Macht es Sinn, auf die Entbudgetierung zu warten?

Nein. Auch wenn die Entbudgetierung das Gesetzgebungsverfahren passiert und im Laufe des nächsten Jahres greift, sind davon lediglich das Kapitel 3 des EBM und die Hausbesuche betroffen. Alle anderen hausärztlichen Leistungen bleiben budgetiert. Dieser weiterhin budgetierte Bereich umfasst unter anderem Sonografie, Psychosomatik und die Unzeiten – also Leistungen, die in der hausärztlichen Versorgung hochrelevant sind und damit erheblichen Anteil am Abrechnungsvolumen haben. Hausärzt:innen, die weiterhin im KV-System arbeiten, müssen also auch nach der Entbudgetierung mit Honorarkürzungen rechnen.

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Wenn Sie sich von Honorarkürzungen im KV-System unabhängig machen möchten, gibt es nur eine Lösung: Steigen Sie vollumfänglich auf die Hausarztzentrierte Versorgung um und entscheiden Sie sich damit für die bessere Regelversorgung. Die HZV arbeitet, seitdem sie vor mehr als 15 Jahren in Baden-Württemberg initiiert wurde, ohne Budgets, ohne Abstaffelungen, mit festen Euro-Werten und transparenten Pauschalen. Jede Patientin und jeder Patient in der HZV schützt langfristig vor KV-Honorarkürzungen und trägt zu einem planbaren Honorar bei, das in voller Höhe ausgezahlt wird. 

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