08. August 2024
BKK VAG und Bosch BKK: Höhere Vergütung, neue Leistungen
iStock/jacoblund
Großartige Neuigkeiten für alle Ärzt:innen, die bereits an den HZV-Verträgen mit der Bosch BKK und der BKK VAG teilnehmen oder künftig teilnehmen möchten: Nach erfolgreichen Verhandlungen sind die Verträge nun noch attraktiver. Rückwirkend zum 01.07.2024 werden bestehende Vergütungspositionen erhöht, neue Leistungen honoriert und mehrere Einzelleistungen im Sinne einer einfachen Abrechnung in Pauschalen überführt. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die erfreulichen Neuerungen:
Erhöhungen bei bestehenden Leistungen
- Die kontaktunabhängige Pauschale P1 erhöht sich um 6,00 € auf 72,00 €.
- Die kontaktabhängige Pauschale P2 erhöht sich um 3,00 € auf 46,00 €.
- Der Zuschlag für die Behandlung chronisch kranker Patient:innen P3 steigt um 2,00 € auf 27,00 €.
- Der VERAH-Zuschlag erhöht sich um 2,00 € auf 10,00 €.
- Der Präventionszuschlag in Höhe von 20,00 € wird nun je Präventionsleistung vergütet:
-> Hautkrebsvorsorge (GOP 01745 oder 01746)
-> Erweiterte Gesundheitsuntersuchung (GOP 01732)
-> Krebsfrüherkennung Mann (GOP 01731)
- Im Sinne einer einfachen Abrechnung werden folgende Ziffern in die o. g. Pauschalen überführt und müssen daher nicht mehr als Einzelleistung abgerechnet werden:
-> Unzeit 1 (GOP 01100)
-> Unzeit 2 (GOP 01101)
-> Belastungs-EKG (GOP 03321)
-> Verordnung von medizinischer Rehabilitation (GOP 01611)
Integration neuer Leistungen
Aufnahme eines Zuschlags für das digitale Impfmanagementsystem
Für den Einsatz eines digitalen Impfmanagementsystems erhalten Sie einen automatischen Zuschlag in Höhe von 4,00 € auf jede vergütete P2.
Aufnahme eines Zuschlags für die Online-Terminvereinbarung
Für die Bereitstellung online buchbarer Termine erhalten Sie ebenso einen automatischen Zuschlag in Höhe von 4,00 € auf jede vergütete P2.
Für den Erhalt des Zuschlags ist die Meldung über unser allgemeines Meldeformular (haevbw.de/hzv-formulare) nötig. Falls Sie uns Ihre digitalen Merkmale bereits gemeldet haben, benötigen wir keine erneute Bestätigung.
Aufnahme des Zuschlags für die klimaresiliente Versorgung
Die klimaresiliente Versorgung zieht, analog zu den HZV-Verträgen mit der AOK BW und GWQ, mit einem Zuschlag i. H. von 8,00 € pro Kalenderjahr auf die P3 auch in die HZV-Verträge mit der BKK VAG und der Bosch BKK ein. Voraussetzung für den Erhalt des Zuschlags ist, dass die entsprechende Fortbildungsqualifikation erlangt und nachgewiesen wird.
Haben Sie die Fortbildungsqualifikation bereits erworben und gemeldet, gilt diese auch für die HZV-Verträge mit der BKK VAG und der Bosch BKK.
Weitere Informationen zu den Qualifikationsvoraussetzungen erhalten Sie auf: haevbw.de/klima-versorgung
Aufnahme des Zuschlags für nichtärztliche akademisierte Gesundheitsberufe
Die Anstellung einer Primary Care Managerin (PCM), eines Physician Assistant (PA) oder vergleichbarer (staatlich anerkannter) akademischer nichtärztlicher Gesundheitsberufe / Heilberufe wird nun auch in den HZV-Verträgen mit der BKK VAG und der Bosch BKK, rückwirkend ab dem 01.07.2024 und zunächst befristet bis zum 30.06.2026, wie folgt vergütet:
- 1 Stelle (ab 38 h pro Woche): 15,00 Euro auf P1
- 0,75 Stelle (ab 28,5 h pro Woche: 11,25 Euro auf P1
- 0,5 Stelle (ab 19 h pro Woche): 7,50 Euro auf P1
Jede gemeldete Anstellung eines akademischen nichtärztlichen Gesundheitsberuflers / Heilberuflers bzw. einer Gesundheitsberuflerin / Heilberuflerin (mind.19 h pro Woche) löst eine Vergütung je P1 aus. Sofern die entsprechende Meldung bereits im Rahmen anderer HZV-Verträge erfolgt ist, bedarf es keiner neuen Meldung.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: haevbw.de/heilberufler-und-stipendium
Für Fragen rund um die HZV-Verträge steht Ihnen das Team Praxisberatung telefonisch unter +49 (0) 711 21 747-600 oder per Mail an praxisberatung@haevbw.de jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.