18. September 2024

Versorgung im Pflegeheim: IVP-Vertrag jetzt noch attraktiver!

iStock/kupicoo

Gute Neuigkeiten: Wir haben den Vertrag zur Integrierten Versorgung Pflegeheim (IVP) mit der AOK Baden-Württemberg maßgeblich weiterentwickelt. Mit höheren Pauschalen und angepassten Teilnahmevoraussetzungen wird es für Sie jetzt noch attraktiver und einfacher, einen Beitrag zur Versorgung von HZV-Patient:innen in Pflegeheimen zu leisten.
 

Der Vertrag zur Integrierten Versorgung Pflegeheim (IVP) hat zum Ziel, die Versorgung von HZV-Patient:innen in Pflegeheimen zu verbessern. Dazu trägt auch das jüngste Verhandlungsergebnis bei, durch das der IVP-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg weiter an Attraktivität gewinnt. Falls Sie bereits am IVP-Vertrag teilnehmen oder von nun an teilnehmen möchten, profitieren Sie rückwirkend zum 1. Juli 2024 von den folgenden Neuerungen und Anpassungen:


Honorarerhöhungen
  • Die kontaktabhängige Quartalspauschale PP1 wird um 5,00 € auf 60,00 € erhöht.
  • Die erhöhte PP1 mit integriertem VERAH-Zuschlag (PP1V) steigt um 10,00 € auf 70,00 €
    -> Ausblick: Ab dem 01.01.2025 steigt auch die Behandlungspauschale PP2 um 1,00 € auf 16,00 €.

Erleichterungen der Teilnahmevoraussetzungen
Anpassung der Erreichbarkeits- und Versorgungszeiten

Die vormals geforderte Sicherstellung der Versorgungszeiten von Montag bis Freitag, 7:00 bis 19:00 Uhr, weicht der „Versorgung während der Sprechstundenzeiten und den Bereitschaftszeiten außerhalb der Notdienstzeiten“.  

Streichung des AOK-Versicherten-Arzt-Quotient 

Der bisher geforderte AOK-Versicherten-Arzt-Quotient von mindestens 5:1 entfällt als Teilnahmevoraussetzung. Somit können Sie bereits ab einer oder einem AOK-HZV-Versicherten pro Pflegeheim am IVP-Vertrag teilnehmen. 

Änderung der apparativen Mindestausstattung 

Die Kriterien zur Ausstattung des Arzt-Behandlungszimmers im Pflegeheim wurden gekürzt: Es muss kein EKG-Gerät mehr vorgehalten werden. 

Aufhebung der Anlage 10 Hüftprotektoren

Die Inhalte des AOK-Projektes „Sturzprävention“ und der Einsatz von Hüftprotektoren sind nicht mehr Bestandteil des IVP-Vertrages.

Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Verträgen haben, steht Ihnen das Team Praxisberatung jederzeit gerne telefonisch unter 0711 21 747-600 oder per Mail an praxisberatung@haevbw.de zur Seite. 

Weitere Informationen

-> Alle Vertragsunterlagen finden Sie unter haevbw.de/vertragsunterlagen


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