18. September 2024
Versorgung im Pflegeheim: IVP-Vertrag jetzt noch attraktiver!
iStock/kupicoo
Der Vertrag zur Integrierten Versorgung Pflegeheim (IVP) hat zum Ziel, die Versorgung von HZV-Patient:innen in Pflegeheimen zu verbessern. Dazu trägt auch das jüngste Verhandlungsergebnis bei, durch das der IVP-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg weiter an Attraktivität gewinnt. Falls Sie bereits am IVP-Vertrag teilnehmen oder von nun an teilnehmen möchten, profitieren Sie rückwirkend zum 1. Juli 2024 von den folgenden Neuerungen und Anpassungen:
Honorarerhöhungen
- Die kontaktabhängige Quartalspauschale PP1 wird um 5,00 € auf 60,00 € erhöht.
- Die erhöhte PP1 mit integriertem VERAH-Zuschlag (PP1V) steigt um 10,00 € auf 70,00 €.
-> Ausblick: Ab dem 01.01.2025 steigt auch die Behandlungspauschale PP2 um 1,00 € auf 16,00 €.
Erleichterungen der Teilnahmevoraussetzungen
Anpassung der Erreichbarkeits- und Versorgungszeiten
Die vormals geforderte Sicherstellung der Versorgungszeiten von Montag bis Freitag, 7:00 bis 19:00 Uhr, weicht der „Versorgung während der Sprechstundenzeiten und den Bereitschaftszeiten außerhalb der Notdienstzeiten“.
Streichung des AOK-Versicherten-Arzt-Quotient
Der bisher geforderte AOK-Versicherten-Arzt-Quotient von mindestens 5:1 entfällt als Teilnahmevoraussetzung. Somit können Sie bereits ab einer oder einem AOK-HZV-Versicherten pro Pflegeheim am IVP-Vertrag teilnehmen.
Änderung der apparativen Mindestausstattung
Die Kriterien zur Ausstattung des Arzt-Behandlungszimmers im Pflegeheim wurden gekürzt: Es muss kein EKG-Gerät mehr vorgehalten werden.
Aufhebung der Anlage 10 Hüftprotektoren
Die Inhalte des AOK-Projektes „Sturzprävention“ und der Einsatz von Hüftprotektoren sind nicht mehr Bestandteil des IVP-Vertrages.
Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Verträgen haben, steht Ihnen das Team Praxisberatung jederzeit gerne telefonisch unter 0711 21 747-600 oder per Mail an praxisberatung@haevbw.de zur Seite.
Weitere Informationen
-> Alle Vertragsunterlagen finden Sie unter haevbw.de/vertragsunterlagen