01. Juli 2025

TK: Erfolgreiche Verhandlungen, deutliche Verbesserungen

iStock/witsarut sakorn

Nach erfolgreichen Vertragsverhandlungen mit der Techniker Krankenkasse (TK) konnten wir unseren HZV-Vertrag weiter optimieren. Die neuen Regelungen treten ab dem 3. Quartal 2025 in Kraft und bringen zahlreiche Vorteile für die teilnehmenden Hausarztpraxen.
 
Mehr Honorar für bewährte Leistungen

Ab Q3/2025 werden die Vergütungen für zwei zentrale Leistungen angehoben:

  • Die kontaktabhängige Pauschale P2 steigt auf 46,50 € (plus 2,50 €).
  • Der VERAH-Zuschlag erhöht sich auf 10 € (plus 2 €).

Das bedeutet: Mehr finanzielle Wertschätzung für die engagierte Arbeit in den Praxisteams!
 

Vereinfachungen und Anpassungen im Leistungskatalog

Zum gleichen Zeitpunkt entfallen einige bisherige Leistungen:

  • ePA-Erstbefüllung
  • ePA-Aktualisierung
  • Rotquote im AMM

Dadurch wird der Vertrag übersichtlicher und der administrative Aufwand reduziert.
 

Digitale Anwendungen: Anpassung des Zuschlags Z5 

Auch beim Zuschlag Z5 für digitale Anwendungen gibt es Neuerungen: Für jede gemeldete digitale Anwendung erhalten Praxen weiterhin 2 € auf jede vergütete P2. Künftig muss jedoch für jedes Qualitätsmerkmal der jeweilige Anbieter (Provider) bzw. die KIM-Adresse gemeldet werden. Die Meldung erfolgt wie gewohnt über das Arztportal.

Hier alle Neuerungen bei digitalen Anwendungen im Überblick:
 


Weitere Informationen und eine Videoanleitung zur Meldung der Merkmale bzw. Anbieter finden Sie unter: haevbw.de/tk-zuschlag
 

Zuschlag für nichtärztliche akademisierte Gesundheitsberufe

Eine weitere Verbesserung: Ab dem 01.07.2025 wird – analog zu anderen HZV-Verträgen – die Anstellung von nichtärztlichen akademischen Gesundheitsberufen (z. B. Primary Care Manager:in, Physician Assistant) auch im TK-Vertrag vergütet, zunächst auf ein Jahr befristet bis 01.07.26 Die Zuschläge richten sich nach dem Beschäftigungsumfang und werden automatisch auf die P1-Pauschale gewährt:

  • 1 Stelle (ab 38 Std./Woche): 10,00 € auf P1
  • 0,75 Stelle (ab 28,5 Std./Woche): 7,50 € auf P1
  • 0,5 Stelle (ab 19 Std./Woche): 5,00 € auf P1

Wer bereits entsprechende Mitarbeitende gemeldet hat, muss nichts weiter tun – die Vergütung startet automatisch. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: haevbw.de/heilberufler-und-stipendium
 

Fazit: Starke Verbesserungen für die hausärztliche Versorgung

Mit diesen Anpassungen gestalten wir den HZV-Vertrag mit der TK noch zukunftsfähiger: Mehr Wertschätzung für die Arbeit der Praxisteams, Fokus auf Digitalisierung und neue Möglichkeiten für innovative Versorgungskonzepte.

Weitere Informationen

Die Unterlagen zu sämtlichen HZV-Verträgen finden Sie unter: haevbw.de/vertragsunterlagen

Sollten Sie Fragen zu den HZV-Verträgen haben, steht Ihnen das Team der Praxisberatung telefonisch unter +49 (0) 711 21 747-600 oder per Mail an praxisberatung@haevbw.de gerne zur Verfügung.

 

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