24. September 2025
Quartalsrundschreiben Q4/2025
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Im vierten Quartal heben wir die Patientenversorgung auf ein neues Level: Ab 1. Oktober 2025 erhalten Praxen, die das Versorgungskonzept HÄPPI (Hausärztliches Primärversorgungszentrum – Patientenversorgung Interprofessionell) umsetzen, im HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg eine attraktive Vergütung. Dieses bundesweite Novum markiert einen Meilenstein in der Weiterentwicklung der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Schon heute bietet die HZV eine etablierte und wissenschaftlich evaluierte Lösung für die Forderung der Politik nach primärärztlicher Steuerung im Gesundheitswesen. HÄPPI-Praxen gehen in der zukunftsfähigen Ausrichtung der Patientenversorgung noch einen Schritt weiter und wir unterstützen Praxisteams auf diesem Weg – unter anderem mit unserer neuen HÄPPI-Einsteigerschulung. Was Sie sonst noch in Q4 rund um die HZV wissen sollten, erfahren Sie im Folgenden. Zu jedem Thema finden Sie weiterführende Informationen verlinkt.
HÄPPI in den Oktober – mit Vergütung und Schulung
Mit dem Start der bundesweit ersten Vergütung von HÄPPI-Praxen im HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg bekommt das innovative Versorgungskonzept ab 1. Oktober zusätzlichen Rückenwind. Es zeichnet sich insbesondere durch die Patientenversorgung in interprofessionellen Teams, den Einsatz digitaler Anwendungen und eine strukturierte Patientenzentrierung aus. Übersetzt wurden diese Kernaspekte in konkrete Voraussetzungen, die es für angehende HÄPPI-Praxen zu erfüllen gilt. Dazu gehört auch die Teilnahme an unserer HÄPPI-Einsteigerschulung, die das Wesen von HÄPPI und den Weg zur HÄPPI-Praxis in mehreren e-Learning-Modulen veranschaulicht. Bei bestandener Prüfung erhalten Hausärzt:innen 5 CME-Punkte. Registrieren Sie sich für die Schulung und gehen Sie einen weiteren Schritt in Richtung HÄPPI
Akademisierung: Bis Ende Oktober aktuelle PCM-Studiengebühren sichern
Die Beschäftigung akademisierter nichtärztlicher Gesundheitsberufe ist ein wesentliches Element im HÄPPI-Konzept. Falls Sie Ihr Team entsprechend entwickeln möchten und eine Ihrer MFA beispielsweise über ein Studium zur Primary Care Manager:in nachdenkt, dann sollten Sie wissen: Wer sich bis 31. Oktober 2025 für das PCM-Studium anmeldet, sichert sich noch die aktuellen Studiengebühren von 10.850 Euro plus VERAH-Gebühr. Zum 1. November steigen die Gebühren auf 11.450 Euro plus VERAH-Gebühr an. Kurzfristige Anmeldung bedeutet in dem Fall aber nicht kurzfristiger Start. Denn: Aufgrund ihrer Berufserfahrung bekommen MFA das erste Fachsemester angerechnet. MFA, die sich zum Wintersemester einschreiben, starten daher de facto erst zum Sommersemester. Anmeldungen für den berufsbegleitenden Einstieg sind daher auch noch bis ins Frühjahr möglich – dann greift allerdings die neue Gebühr. Egal, wann die Entscheidung fällt, denken Sie daran: Im HZV-Vertrag mit der AOK BW stehen Stipendien zur Verfügung.
-> Aktuelle Studiengebühren sichern
Powermonat statt Herbstblues
Im Oktober begehen Hausärztinnen- und Hausärzteverbände im ganzen Bundesgebiet erneut den HZV-Powermonat. In den kommenden vier Wochen sind Hausärzt:innen und Praxisteams daher aufgerufen, die Hausarztzentrierte Versorgung in den Fokus aller Patient:innen zu rücken. Durch die Teilnahme an der HZV erfüllen sowohl Sie als auch Ihre Patient:innen schon heute, was die Politik für das Gesundheitswesen von morgen fordert: verbindliche primärärztliche Steuerung. Helfen Sie mit, dass sich Ihre Patient:innen für das Ihnen bekannte und wissenschaftlich evaluierte HZV-System entscheiden. Wir unterstützen Sie mit kostenfreien Patientenmaterialien und Fortbildungen für Sie und Ihr Team rund um die HZV. Lernen Sie im Rahmen der Veranstaltungen auch Ihren persönlichen HZV-Berater bzw. Ihre HZV-Beraterin beim HÄVBW kennen und bringen Sie Ihre individuellen Fragen aus Ihrer Praxis mit. Alle Infos und das Fortbildungsprogramm im Powermonat finden Sie hier:
-> Materialien und Fortbildungen nutzen
Anhörung zur Petition am 13. Oktober: Im Livestream verfolgen
Unsere Bundestagspetition zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung geht in die nächste Runde: Am 13. Oktober wird die Petition im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags beraten. Im Mittelpunkt stehen unsere Forderungen nach einer strukturierten, patientenzentrierten Versorgung durch die HZV sowie der Einführung eines Teampraxis-Zuschlags, um die Arbeit in multiprofessionellen Praxisteams nachhaltig zu stärken. Die Anhörung ist ein wichtiger Schritt, um unsere hausärztlichen Anliegen unmittelbar ins Parlament zu tragen. Wer die Anhörung verfolgen möchte, hat dazu am 13. Oktober von 12 bis 15 Uhr unter folgendem Link per Livestream Gelegenheit:
Delegiertenwahl: Bis 2. Dezember 2025 Stimme abgeben
Zeit für Mitbestimmung: Anfang November erhalten alle Mitglieder im Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg ihre Unterlagen für die Delegiertenwahl. Hiermit laden wir Sie herzlich ein, von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und bis spätestens 2. Dezember 2025 Ihre Wunschkandidat:innen aus Ihrem Bezirk zu wählen. Sie entscheiden damit über Ihre Repräsentant:innen in der Delegiertenversammlung, dem höchsten Organ des HÄVBW. Die Delegierten gestalten die Verbandsarbeit aktiv mit und haben dadurch direkten Einfluss auf die hausärztliche Versorgung von morgen.
ePTV: Vollimport und seine Vorteile
HZV-Praxen können das elektronische Patiententeilnahmeverzeichnis (ePTV) inzwischen bei vielen HZV-Vertragssoftwareherstellern nicht mehr nur schrittweise, sondern auch vollständig in ihre Praxissoftware übernehmen. Durch den Vollimport wird das Konfliktpotenzial durch mögliche Abweichungen zwischen den Praxisdaten und den Patientenverzeichnissen im Vergleich zum schrittweisen Import reduziert. Sollten dennoch Abweichungen auftreten, wird die Problembehandlung mit der neuen Funktion deutlich erleichtert: Konflikte werden beim Vollimport erkannt und in der Praxissoftware zur manuellen Bearbeitung bereitgestellt.
Abrechnungsstichtag einhalten und Abrechnung prüfen
Die Frist zur Übermittlung der HZV-Abrechnungsdaten für Q3/25 endet am 05.10.2025. Einen Tag später finden Sie in Ihrem ePostfach im Arztportal die Bestätigung Ihrer Abrechnung. Bitte prüfen Sie anhand dieser Bestätigung, ob alle von Ihnen übermittelten Daten bei der HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG eingegangen sind.
HZV-Einschreibe- und Arztwechselfrist
Wenn Sie Ihren Patient:innen die HZV-Teilnahme bereits ab Q1/26 ermöglichen möchten, dann senden Sie die entsprechenden Teilnahmeerklärungen bis zum 01.11.2025 digital an die HÄVG.