23. März 2026

Bürokratiemonster KV-Versorgungspauschale: Mehr Belastung statt Entlastung

Stethoskop Schreibtisch

iStock/humonia

KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf eine neue Versorgungspauschale für chronisch Erkrankte geeinigt, die ab dem 1. Juli 2026 gelten soll. Was als Entlastung für Praxen und Patient:innen gedacht war, entpuppt sich als das Gegenteil: ein bürokratisches Konstrukt mit so engen Voraussetzungen, dass es für den Großteil der Chronikerversorgung schlicht keine Rolle spielt und die Praxen trotzdem mit zusätzlicher Bürokratie belastet.

 

Komplizierte Regeln, wenig Wirkung

Die neue Pauschale soll künftig bei ausgewählten Krankheitsbildern anstelle der Versicherten- und Chronikerpauschale abgerechnet werden. Die Liste der relevanten Erkrankungen ist kurz: Schilddrüsenerkrankungen, Fettstoffwechselstörungen, essentielle Hypertonie ohne hypertensive Krise und idiopathische Gicht. Außerdem dürfen Patient:innen nur ein einziges erkrankungsspezifisches verschreibungspflichtiges Arzneimittel benötigen und müssen zwischen 18 und 74 Jahre alt sein und keine weiteren chronischen Erkrankungen haben. Das betrifft einen Bruchteil der Chroniker in der Hausarztpraxis.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann die Pauschale für ein halbes Jahr abgerechnet werden. Ein Zuschlag bei intensivem Betreuungsbedarf ist zwar vorgesehen, aber auf maximal acht Prozent der Fälle gedeckelt. Eine willkürliche Grenze, die mit der Versorgungsrealität nichts zu tun hat und die für die Praxen nicht kalkulierbar ist.

Mehr Aufwand, kein Mehrwert

Allein die Identifikation der Patient:innen, die überhaupt für diese Pauschale relevant sind, ist ein erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Was diese Regelung wirtschaftlich für die einzelne Praxis bedeutet, ist kaum kalkulierbar – und die eigentliche Intention des Gesetzgebers, die Praxen zu entlasten, bleibt aus.

Nach der Vorhaltepauschale, die seit dem 1. Januar 2026 gilt, ist die Versorgungspauschale der nächste Beleg: Der EBM ist nicht reformierbar. Er wird mit jeder neuen Regelung kleinteiliger, unübersichtlicher und praxisferner. KBV und GKV-Spitzenverband haben offenkundig nicht den Willen, das Kollektivsystem grundlegend zu verändern. Stattdessen wuchert die Bürokratie weiter – auf Kosten der Praxen.

Die HZV liefert, was der EBM nicht schafft

Vorhaltepauschale und Versorgungspauschale sind ein deutliches Signal: Hausarztpraxen haben vom Kollektivsystem nichts zu erwarten. Wenn auch die anstehende Primärversorgungsreform in dieser Manier umgesetzt wird, ist ihr Scheitern vorprogrammiert.

Die HZV zeigt seit Jahren, wie Chronikerversorgung in der Hausarztpraxis funktioniert: pauschalenbasiert, ohne komplexe Bedingungen und ohne bürokratische Fallstricke. Sie bildet Hausarztmedizin so ab, wie sie in der Versorgung gebraucht wird – transparent, fair und mit festen Eurobeträgen.

Setzen Sie konsequent auf die HZV: Sie schafft Planbarkeit, reduziert das Risiko von Honorarabzügen durch Abrechnungs- und Prüffallen im KV-System und sichert ein transparentes, verlässliches und faires Honorar.

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