24. Juni 2026

Quartalsrundschreiben Q3/2026

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Das Quartalsrundschreiben bietet Ihnen einen Überblick über alle wichtigen Neuerungen in den HZV-Verträgen in Baden-Württemberg. Zu jedem Thema finden Sie weiterführende Informationen verlinkt. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, hilft Ihnen das Team Praxisberatung gerne weiter.
 

Die letzten Wochen waren turbulent – und unser Protest hält an. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird voraussichtlich am 10. Juli 2026 in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten. Bereits bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss hat der Hausärztinnen- und Hausärzteverband erneut klar gemacht: die Versorgungsbremse in Form einer HZV-Fixkostendegression muss aus dem Gesetz. Wie das Parlament nun schlussendlich entscheidet, sehen wir am 10. Juli. Fest steht aber schon heute: Egal, wie das Gesetzgebungsverfahren ausgeht, die HZV bleibt das bessere System – strukturell wie finanziell. Warum das so ist und was Sie sonst noch rund um die HZV wissen sollten, erfahren Sie im Folgenden in aller Kürze.

 

GKV-Spargesetz – in den nächsten Tagen fällt die Entscheidung

Unabhängig davon, wie das Verfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli ausgeht: Die HZV ist strukturell wie finanziell das stärkste Versorgungssystem. Strukturell, weil sie unter anderem bereits heute das leistet, was die Bundesregierung für das Gesundheitssystem der Zukunft fordert: funktionierende Primärversorgung. Finanziell, weil der durchschnittliche Fallwert in der HZV rund 30 Prozent über dem in der KV liegt – und das bei 169 Euro geringeren Gesamtkosten pro HZV-Patient:in und Jahr. Dieser finanzielle Vorteil bleibt erhalten, selbst wenn mit dem GKV-Spargesetz die Honorarzuwächse in HZV und KV künftig an die Grundlohnrate gekoppelt und damit de facto gedeckelt werden sollten. Daher unser Appell: Schreiben Sie verstärkt in die HZV ein und protestieren Sie mit uns weiter!

-> Weiterhin protestieren

 

GWQ-Vertrag: Weitere Verbesserungen zum 01.07.2026

Ab dem 01.07.2026 greifen weitere Verbesserungen im GWQ-Vertrag: Das PSA-Screening (Beratung inklusive Laborkosten) wird mit jeweils 20 € vergütet und die Kinder- und Jugendvorsorgen (U1–J2) mit 50 €. Mit der rückwirkenden Steigerung der Pauschalen P1 und P2 zum 01.01.2026 und mit der Einführung neuer Zuschläge zum 01.04.2026 sind bereits zuvor wesentliche Honorarsteigerungen wirksam geworden. Und im kommenden Jahr geht es direkt weiter: Zum 01.01.2027 steigt die P1 erneut, dieses Mal auf 74 €. Sofern Sie noch nicht teilnehmen – es lohnt sich!

-> Alle Verbesserungen

 

Dr. Berthold Dietsche Stipendium: Bis 15.09.2026 bewerben

Auch 2027 fördert der HÄVBW besonderen Pioniergeist und außerordentliches Engagement für eine zukunftsfähige ambulante Versorgung mit dem Dr. Berthold Dietsche Stipendium. Das Programm erleichtert die Niederlassung und den Aufbau HZV-fähiger Praxen und umfasst eine finanzielle Förderung von 2.000 € monatlich für die Dauer von einem Jahr. Praxisinhaber:innen und Gründer:innen können sich bis 15.09.2026 online unter haevbw.de/stipendium bewerben.

-> Mehr erfahren

 

HonorarCheck: Schließen Sie Lücken in Ihrer Abrechnung

Hausarztpraxen leisten viel, rechnen ihre Leistungen aber nicht immer vollständig ab. Dadurch entgeht ihnen Geld, das ihnen zusteht. Mit dem HonorarCheck schließen Sie Lücken in Ihrer Abrechnung. Unser Experte analysiert dazu sowohl Ihre Abrechnungsdaten in der HZV als auch in der KV. Anschließend zeigt er Ihnen konkret auf, an welchen Stellschrauben Sie drehen können, um Ihre Abrechnung zu optimieren. 

-> Informieren & buchen


IGeL in der Hausarztpraxis: Was Sie beachten sollten

Aufklärungspflicht, schriftlicher Behandlungsvertrag und das oft unterschätzte Kopplungsverbot mit GKV- oder HZV-Leistungen: In einem aktuellen Beitrag auf haevbw.de/igel fassen wir zusammen, welche Vorgaben bei Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) im Praxisalltag gelten.

-> Mehr erfahren


Überzeugend und rechtssicher: HZV-Patientenansprache in der Praxis

Bei der Einschreibung neuer Patient:innen in die HZV kommt es im Praxisalltag immer wieder zu Unklarheiten: Was dürfen wir sagen? Welche Vorteile dürfen wir anbieten? Und wo verläuft die Grenze zwischen Information und unzulässigem Druck? Auf haevbw.de/hzv-ansprache lesen Sie, worauf es ankommt.

-> Beitrag lesen


Kontaktdaten: Wie können wir Sie am besten erreichen?

Um Sie in der HZV noch besser zu unterstützen, möchten wir Sie um eine aktuelle Mobilnummer Ihrer Praxis oder einer zuständigen Ansprechperson (gern auch Ihre eigene) bitten. So erreichen wir Sie in dringenden Fällen direkt, können Rückfragen schneller klären und Vorgänge zügiger bearbeiten. Ihre Nummer nutzen wir ausschließlich vertraulich für unsere Zusammenarbeit. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail an: praxisberatung@haevbw.de

-> Zur Praxisberatung


Abrechnungsstichtag einhalten und Abrechnung prüfen

Die Frist zur Übermittlung Ihrer HZV-Abrechnung für Q2/26 endet am 5. Juli 2026. Einen Tag später finden Sie in Ihrem ePostfach im Arztportal die Abrechnungsbestätigung. Bitte prüfen Sie anhand dieser Bestätigung, ob Ihre Daten vollständig bei der HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG eingegangen sind.

-> Abrechnung prüfen 


HZV-Einschreibe- und Arztwechselfrist

Wenn Sie Ihren Patient:innen die HZV-Teilnahme bereits ab Q4/26 ermöglichen möchten, dann senden Sie die entsprechenden Teilnahmeerklärungen bis zum 1. August 2026 digital an die HÄVG.

-> alle Fristen im Blick

 

Fragen zur HZV?

Das Team Praxisberatung ist für Sie da – montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr unter der Rufnummer 0711 21 747-600 oder per Mail an praxisberatung@haevbw.de. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit Ihrer persönlichen HZV-Beraterin bzw. Ihrem HZV-Berater, entweder direkt in Ihrer Praxis oder digital. Ihre regionale Ansprechperson finden Sie unter haevbw.de/praxisberatung.


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