29. Juni 2026

TK kündigt HZV-Verträge in 14 Bundesländern

Jan Winkler

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat heute bekanntgegeben, dass sie ihre Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) in 14 Bundesländern zum Jahresende kündigt. Wir möchten Sie umgehend und klar informieren: Baden-Württemberg ist von dieser Kündigung nicht betroffen. Auch bundesweit hat die Kündigung keine unmittelbaren Folgen für Praxen und Patient:innen. Gesetzlich ist geregelt, dass bestehende HZV-Verträge nahtlos weitergelten, bis der neue Vertrag steht.

 

Was die TK gekündigt hat und die Hintergründe

Die TK begründet die Kündigungen mit den Ergebnissen einer von ihr beauftragten wissenschaftlichen Evaluation ihrer HZV-Verträge. Diese kommt zu dem Schluss, dass das Hausarztprogramm keine ausreichende Versorgungssteuerung bewirke und der TK jährliche Mehrkosten von rund 160 Millionen Euro verursache.

Dieser Einschätzung haben wir entschieden widersprochen – und stehen damit nicht allein:

  • Die seit über 15 Jahren von den Universitäten Heidelberg und Frankfurt durchgeführten Evaluationen der AOK Baden-Württemberg belegen konsistent klare Effizienzgewinne und eine messbar bessere Versorgungssteuerung durch die HZV. à haevbw.de/evaluation
  • Der Sachverständigenrat Gesundheit sowie der Kassenverband GWQ verweisen auf vergleichbare positive Ergebnisse.
  • Diese Ergebnisse decken sich mit breiter internationaler Evidenz aus Ländern mit etablierten Primärversorgungssystemen.
  • Die schwarz-rote Bundeskoalition und das Bundesgesundheitsministerium setzen explizit auf die HZV als tragendes Element eines künftigen Primärversorgungssystems.

Eine einzelne gesundheitsökonomische Studie, kann die gewachsene wissenschaftliche Evidenz nicht außer Kraft setzen. Dennoch hat die TK das Gutachten zum Anlass genommen, um 14 HZV-Verträge zu kündigen.

Was das für Baden-Württemberg bedeutet

TK-Versicherte in Baden-Württemberg sind nicht in die bundesweiten HZV-Verträge eingeschrieben, die nun gekündigt wurden. Sie nehmen stattdessen am Ersatzkassenvertrag in Baden-Württemberg mit einer eigenen Honoraranlage teil. Für diesen Vertrag wurde keine Kündigung ausgesprochen. Baden-Württemberg war auch nicht Teil des TK-Gutachtens.

Das bedeutet konkret:

  • Für Sie als Hausarztpraxis in Baden-Württemberg ändert sich nichts. Ihre HZV-Teilnahme und Ihre Vergütung bleiben unverändert bestehen.
  • Auch in den betroffenen anderen Bundesländern laufen die gekündigten Verträge weiter, bis neue Verträge verhandelt sind – die TK selbst beschreibt die Kündigung als Auftakt zu Neuverhandlungen.

Unsere Einschätzung

Die heutige Kündigung reiht sich ein, in eine Strategie, die darauf abzielt, die HZV vor ihrer gesetzlichen Stärkung zu schwächen. Die TK ist offenkundig nicht bereit, die HZV als das anzuerkennen, was sie ist – ein nachweislich wirksames System für eine bessere, koordinierte Patientenversorgung. Stattdessen setzt die TK auf eine Strategie, die hausärztlicher Primärversorgung schadet, anstatt sie weiterzuentwickeln. Wir bedauern diesen Schritt – gerade zu einem Zeitpunkt, in dem die politischen Weichen auf Bundesebene klar in Richtung Primärversorgung gestellt werden.

Der HÄVBW steht auf Landesebene weiterhin im konstruktiven Austausch mit der TK. Wir sind zuversichtlich, dass es gelingen kann, die HZV gemeinsam weiterzuentwickeln. Dazu sind wir bereit – und die TK bleibt eingeladen, diesen Weg mit uns zu gehen.

Sie haben Fragen?

Wenn Sie Fragen zur HZV oder zur aktuellen Entwicklung haben, steht Ihnen unsere Praxisberatung gerne zur Verfügung: praxisberatung@haevbw.de

 

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