09. Juli 2024

IKK classic: Höhere Pauschalen und neuer Zuschlag!

iStock/JLco - Julia Amaral

Der HZV-Vertrag mit der IKK classic wird noch attraktiver! Nach erfolgreichen Vertragsverhandlungen steigt sowohl die Grundpauschale P1 als auch die Grundpauschale P2 signifikant an. Zudem wird nun auch im HZV-Vertrag mit der IKK classic die Anstellung von nichtärztlichen akademisierten Gesundheitsberufen vergütet.

 

Neuerungen zu Q3/2024

Wir freuen uns über ein großartiges Verhandlungsergebnis für alle Ärzt:innen, die bereits am HZV-Vertrag mit der IKK classic teilnehmen oder künftig teilnehmen möchten: Die kontaktunabhängige Pauschale P1 erhöht sich rückwirkend zum 1. Juli 2024 um 12 € auf 84 €.

Und noch eine weitere erfreuliche Neuerung greift zu Q3/2024: Die Anstellung nichtärztlicher akademischer Gesundheitsberufe wie Primary Care Manager:in, Physician Assistant oder vergleichbarer staatlich anerkannter akademischer Qualifikationen ist analog zu den HZV-Verträgen mit der AOK BW und der GWQ nun auch im HZV-Vertrag mit der IKK classic enthalten. Sie wird rückwirkend zum 1. Juli 2024 und zunächst befristet bis zum 30. Juni 2026 wie folgt mit einem Zuschlag vergütet:

  • 1 Stelle (ab 38 h pro Woche): 10,00 € auf P1
  • 0,75 Stelle (ab 28,5 h pro Woche): 7,50 € auf P1
  • 0,5 Stelle (ab 19 h pro Woche): 5,00 € auf P1

Sofern Sie in Ihrem Team Mitarbeiter:innen in nichtärztlichen akademischen Gesundheitsberufen beschäftigen und die Anstellung gemeldet haben, wird eine Vergütung des Zuschlags je P1 ausgelöst. Eine erneute Meldung zur Anstellung des Heilberuflers oder der Heilberuflerin ist nicht erforderlich. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: www.haevbw.de/heilberufler-und-stipendium

Neuerung zu Q3/2025

Aller guten Dinge sind drei: Die kontaktabhängige Pauschale P2 wird zum 1. Juli 2025 um 5 € auf 48,00 € erhöht.

Sollten Sie Fragen zu diesen Neuerungen oder anderen HZV-Themen haben, hilft Ihnen gerne das Team Praxisberatung weiter.

 


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