01. Juli 2025
Erfolgreich verhandelt: Starke Ergebnisse für starke Praxen
iStock/CarlosDavid.org
Wir freuen uns für Sie über Honorarerhöhungen in den HZV-Verträgen mit der AOK BW, der Knappschaft, IKK classic und der TK. Erfahren Sie im Folgenden mehr.
HZV-Verträge jetzt noch attraktiver
AOK: Honorarsteigerungen
Honorarsteigerungen gibt es im HZV-Vertrag mit der AOK BW gleich an mehreren Stellen und das rückwirkend zum 01.04.2025: P1 und P3 steigen merklich an. Außerdem wurde die Pflegheimversorgung durch eine Erhöhung der P5 aufgewertet.
TK: Verbesserungen
Durch die Erhöhung der kontaktabhängigen P2 und einer Steigerung des VERAH-Zuschlags erfahren Praxisteams im TK-Vertrag jetzt noch mehr Wertschätzung. Ein weiterer Fokus liegt auf der Digitalisierung und innovativen Versorgungskonzepte.
Knappschaft: Durchbruch
Ein Durchbruch ist uns im HZV-Vertrag mit der Knappschaft Bahn und See (KBS) gelungen. Sämtliche Pauschalen steigen maßgeblich an – etwa die P1 um 10 € auf 70 €. Zudem werden sowohl der VERAH-Zuschlag als auch der Präventionszuschlag angehoben.
IKK classic: Dritter Erfolg
Nachdem bereits die P1 gestiegen ist und die Vergütung für die Beschäftigung nichtärztlicher akademischer Gesundheitsberufe eingeführt wurde, tritt zu Q3/2025 ein weiterer Verhandlungserfolg aus 2024 in Kraft: Die Pauschale P2 steigt.
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