22. September 2025
HZV-Express | Neuerungen in den HZV-Verträgen (Q3/25)
iStock/kaisorn
Neuerungen zum 01.07.2025
HZV-Vertrag mit der KBS
| Änderung/Neuerung | Inhalt | Vergütung |
|---|---|---|
|
P1 |
Honorarerhöhung der kontaktunabhängigen Grundpauschale P1 |
70,00 € |
|
P2 |
Honorarerhöhung der kontaktabhängigen Pauschale P2 |
44,00 € |
|
P3 |
Honorarerhöhung des (kontaktabhängigen) Zuschlags für die Behandlung chronisch kranker Patient:innen |
27,00 € |
|
Vertreterpauschale |
Honorarerhöhung der Vertreterpauschale |
40,00 € |
|
Zielauftragspauschale |
Honorarerhöhung der Zielauftragspauschale |
20,00 € |
|
Präventionszuschlag |
Honorarerhöhung des Präventionszuschlags |
15,00 € |
|
VERAH-Zuschlag |
Honorarerhöhung des VERAH-Zuschlags auf die P3 |
8,00 € |
HZV-Vertrag mit der TK
| Änderung/Neuerung | Inhalt | Vergütung |
|---|---|---|
|
P2 |
Honorarerhöhung der kontaktabhängigen Pauschale P2 |
46,50 € |
|
VERAH-Zuschlag |
Honorarerhöhung des VERAH-Zuschlags auf die P3 |
10,00 € |
|
Zuschlag für nichtärztliche akademisierte Gesundheitsberufe |
Die Anstellung einer akademisierten VERAH®, eines Physician Assistant oder vergleichbarer (staatlich anerkannter) akademisch qualifizierter nichtärztlicher Gesundheitsberufe wird durch den neuen Zuschlag akademischer nichtärztlicher Gesundheitsberufe folgend vergütet:
Es gilt die Definition und Auflistung eines Gesundheitsberufes des Bundesministeriums für Gesundheit |
10,00 € |
|
Zuschlag für digitale Anwendungen |
Anpassung der Merkmale des Zuschlags für digitale Anwendungen:
2,00 € je Merkmal auf jede P2 |
2,00 € je Merkmal |
HZV-Vertrag mit der IKK classic
| Änderung/Neuerung | Inhalt | Vergütung |
|---|---|---|
|
P2 |
Honorarerhöhung der kontaktabhängigen Pauschale P2 |
48,00 €
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Neuerungen zum 01.04.2025
HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg
| Änderung/Neuerung | Inhalt | Vergütung |
|---|---|---|
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P1 |
Honorarerhöhung der kontaktunabhängigen Pauschale mit Fachartprogramm (FAP) und ohne Facharztprogramm (FAP) |
105,00 € mit FAP 92,00 € ohne FAP |
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P3 |
Honorarerhöhung des (kontaktabhängigen) Zuschlags für die Behandlung chronisch kranker Patient:innen |
30,00 € |
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P5 |
Honorarerhöhung der Pflegeheimpauschale P5* *Eine zusätzliche Abrechnung der P5 neben den IVP-Vergütungspositionen PP1, PP2, PP3 innerhalb eines Abrechnungsquartals ist ab 01.07.2025 nicht mehr möglich. |
50,00 € |
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P7a |
Honorarerhöhung des Palliativmedizinischen Besuchs P7a für den Vertreterarzt |
Betreuarzt: 15,00 € Vertreterarzt: 25,00 € |
|
Zuschlag auf die Vertreterpauschale für die palliativ-medizinische Versorgung |
Honorarerhöhung des Zuschlags auf die Vertreterpauschale für die palliativ-medizinische Versorgung von fremden HZV Versicherten in der Häuslichkeit, im Pflegeheim oder in palliativmedizinischen Einrichtungen (Hospiz) durch den HAUSARZT, bei dem der HZV-Patient nicht eingeschrieben ist („Vertreterarzt“). |
45,00 € |
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