26. Juni 2025
Quartalsrundschreiben Q3/2025

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Wende in der Gesundheitspolitik
Wir erleben eine Wende in der Gesundheitspolitik: Die Bundesregierung plant die Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems, in dem sich alle Patient:innen für eine Arztpraxis als erste Anlaufstelle entscheiden. In der HZV bieten Sie schon heute Primärversorgung auf höchstem Niveau. Seit mehr als 17 Jahren entwickelt der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg (HÄVBW) die HZV kontinuierlich weiter. Im Gegensatz dazu muss das Primärarztprinzip im KV-System erst noch umgesetzt werden. Dass unser Versorgungsvorsprung in der HZV unaufhaltsam wächst, dafür steht dieser Überblick ganz besonders. Selten zuvor konnten wir parallel so viele Vertragsverhandlungen erfolgreich zum Abschluss bringen! Wir freuen uns für Sie über Honorarerhöhungen in den HZV-Verträgen mit der AOK BW, der Knappschaft, IKK classic und – ein echter Meilenstein – die Einführung einer HÄPPI-Vergütung. Verschaffen Sie sich im Folgenden einen Überblick und klicken Sie für weitere Informationen auf die Links.
Primärarztsystem in HZV und KV: Ihre Praxis, Ihre Entscheidung
Primärversorgung im KV- oder HZV-System? Noch stellt sich die Frage nicht. Die HZV ist aktuell das einzige existierende Primärarztsystem. Weisen Sie Ihre Patient:innen daher jetzt gezielt darauf hin, dass sie sich mit ihrer HZV-Teilnahme einen Platz in Ihrer Primärarztpraxis sichern können. Als HZV-Teilnehmer:in kennen Sie das System und seine Vorteile aus eigener Erfahrung. Wir unterstützen Sie bei der Patientenkommunikation zu diesem Thema mit neuen Materialien – in Kürze erhalten Sie hierzu umfassende Informationen.
AOK: HÄPPI sein lohnt sich
Im HÄPPI haben wir Primärversorgung bereits auf die nächste Stufe gehoben. Wir freuen uns, dass sich das Konzept nach seiner Pilotierung und wissenschaftlichen Evaluation im HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg nun auch wirtschaftlich bezahlt macht, und das auf verschiedenen Ebenen: Die attraktive Vergütung von HÄPPI-Praxen umfasst einen Transformationszuschlag von 10 € je P1 für die ersten vier Quartale ab HÄPPI-Start der Praxis, einen Basiszuschlag von 20 € auf die P1 sowie einen P1-Zuschlag für die Anstellung von nichtärztlichen akademischen Gesundheitsberufen in Höhe von 10 € je Vollzeitkraft und 15 € je P1 bei Anstellung von mehr als 1,5 Vollzeitkräften. Klingt für Sie gut? Dann informieren Sie sich eingehender über das HÄPPI-Konzept und melden Sie sich für unsere digitale Infoveranstaltung am 22. Juli 2025 an.
-> Mehr zu HÄPPI und der Infoveranstaltung
AOK: Honorarsteigerung und Aufwertung der Pflegeheimversorgung
Honorarsteigerungen gibt es im HZV-Vertrag mit der AOK BW gleich an mehreren Stellen und das rückwirkend zum 01.04.2025: Neben einer Erhöhung der kontaktunabhängigen Pauschale P1 um 5 € auf 92 € sowie der Chronikerpauschale P3 von 25 € auf 30 € wurde der Mehraufwand bei der Versorgung von Patient:innen in Einrichtungen mit Pflegepersonal durch eine Erhöhung der P5 finanziell abgebildet. Ab dem 01.07.2025 ist eine zusätzliche Abrechnung der P5 neben den IVP-Leistungen PP1, PP2, PP3 innerhalb eines Abrechnungsquartals dann nicht mehr möglich. Ebenfalls zu Q2/2025 aufgewertet, wird die palliativmedizinische Betreuung durch Vertretungsärzt:innen. Im Zuge dieser Erhöhungen werden die Einstellungs- und Aufwandspauschale bei dauerhafter VKA-Therapie zum 01.10.2025 beendet.
-> Vom Verhandlungserfolg profitieren
IKK classic: Pünktlich zu Q3 tritt der dritte Verhandlungserfolg in Kraft
Nachdem im vergangenen Jahr bereits die kontaktunabhängige Pauschale P1 gestiegen ist und die Vergütung für die Beschäftigung nichtärztlicher akademischer Gesundheitsberufe eingeführt wurde, tritt zu Q3/2025 noch der dritte Verhandlungserfolg aus 2024 in Kraft: Die kontaktabhängige Pauschale P2 wird zum 1. Juli 2025 um 5 € auf 48,00 € erhöht.
-> Alle Verbesserungen im Blick
Knappschaft: Durchbruch sorgt für Erhöhung aller Pauschalen
Ein Durchbruch ist uns im HZV-Vertrag mit der Knappschaft Bahn und See (KBS) gelungen. Sämtliche Pauschalen steigen maßgeblich an – etwa die P1 um 10 € auf 70 €. Zudem werden sowohl der VERAH-Zuschlag als auch der Präventionszuschlag angehoben – ein riesiger Erfolg für alle aktuellen und künftigen Vertragsteilnehmer:innen.
-> Am optimierten Vertrag teilnehmen
Fusion: Informieren Sie Ihre Patient:innen
Die HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG übernimmt ihr 100-prozentiges Tochterunternehmen, die HÄVG Rechenzentrum GmbH. Künftig treten beide Unternehmen gemeinsam unter dem Namen HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG (HÄVG) auf. Für Sie ändert sich dadurch im Praxisalltag nichts. Aus rechtlichen Gründen ist es allerdings wichtig, dass Sie Ihre Patient:innen dazu informieren. Sie haben zu diesem Zweck in den letzten Tagen ein Infoschreiben per Post samt Praxisaushang erhalten. Zusätzlich steht der Aushang auf unserer Website zum Download zur Verfügung. Vielen Dank, dass Sie diesen gut sichtbar in Ihrer Praxis anbringen.
-> Praxisaushang herunterladen
HZV-Einschreibe- und Arztwechselfrist
Wenn Sie Ihren Patient:innen die HZV-Teilnahme bereits ab Q4/25 ermöglichen möchten, dann senden Sie die entsprechenden Teilnahmeerklärungen bis zum 01.08.2025 digital an die HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG.
Abrechnungsstichtag einhalten und Abrechnung prüfen
Die Frist zur Übermittlung der HZV-Abrechnungsdaten für Q2/25 endet am 05.07.2025. Einen Tag später finden Sie in Ihrem ePostfach im Arztportal die Bestätigung Ihrer Abrechnung. Bitte prüfen Sie anhand dieser Bestätigung, ob alle von Ihnen übermittelten Daten bei der HÄVG eingegangen sind.