26. März 2026
Quartalsrundschreiben Q2/2026
iStock/atakan
Baden-Württemberg hat gewählt und wir nutzen den Rückenwind, um unsere Positionen weiter klar zu platzieren. Mit Blick auf das geplante Primärarztsystem bleibt für uns entscheidend: Die hausärztliche Praxis muss als zentrale koordinierende Instanz gestärkt werden. Das evaluierte und bewährte HZV-System sollte hierfür die Grundlage bilden. Neben einer verlässlichen hausärztlichen Versorgung braucht es vor allem eines: spürbare Entlastung im Praxisalltag – durch digitale Lösungen, die funktionieren. Einen wichtigen Schritt gehen wir jetzt selbst: Die HZV-Einschreibung wird digital. Ab wann und in welchen Verträgen das möglich ist, lesen Sie unten.
HZV-Einschreibung: Bald vollständig digital
Ab dem dritten Quartal 2026 startet die digitale HZV-Einschreibung in den Verträgen mit der AOK Baden-Württemberg und der GWQ. Damit wird ein zentraler Prozess im Praxisbetrieb vereinfacht. Die Möglichkeit zur papiergebundenen Einschreibung bleibt aber bestehen. Grundlage für die digitale Form der Einschreibung ist die digitale Einverständnis- und Teilnahmeerklärung (DETE), die Patient:innen vollständig papierlos ausfüllen und unterschreiben. Damit der Start gelingt, sollten Praxen frühzeitig technisch vorsorgen: Benötigt werden eine DETE-Schnittstelle für Ihr Praxisverwaltungssystem sowie eine von der HÄVG zugelassene Formularsoftware für die digitale Unterschrift. Sprechen Sie jetzt mit Ihrem Anbieter.
GWQ-Vertrag: Mehr Honorar, neue Zuschläge
Der GWQ-Vertrag wird umfassend aufgewertet: Die Pauschalen P1 und P2 steigen rückwirkend zum 01.01.2026. Zum 01.04.2026 kommen neue Zuschläge für digitale Anwendungen hinzu. Präventionsleistungen werden besser vergütet, und die Abrechnung wird vereinfacht, da die P4 in der P3 aufgeht, die dadurch ebenfalls steigt. Kinder- und Jugendvorsorgen erhalten ab 01.07.2026 eigene Honorare. Zum 01.01.2027 erhöht sich die P1 erneut, und das PSA Screening wird als Präventionsleistung anerkannt.
KV-Versorgungspauschale: Mehr Belastung statt Entlastung
Ab 1. Juli 2026 führt das KV-System eine halbjährliche Versorgungspauschale für einen kleinen, eng definierten Kreis chronisch Erkrankter ein – verbunden mit komplexen Regeln, zusätzlicher Dokumentation, großem Prüfaufwand und hohem Fehlerrisiko. Während der EBM dadurch noch kleinteiliger wird, als er ohnehin schon ist, zeigt die HZV seit Jahren, wie es unkompliziert geht: klare Pauschalen, feste Eurobeträge, keine Bürokratiefallen. Nutzen Sie die Vorteile der HZV, nehmen Sie an allen Verträgen teil und schreiben Sie Ihre Patient:innen ein.
Achtung: Terminanfragen vermeintlicher HZV-Berater:innen
Wie uns mitgeteilt wurde, kommt es aktuell vor, dass Vertriebsmitarbeiter:innen anderer Unternehmen aus dem Gesundheitssektor bei der Terminvereinbarung so auftreten, dass der Eindruck entstehen kann, es handele sich um Mitarbeitende des HÄVBW. Daher möchten wir Sie darauf hinweisen: Unsere persönlichen HZV‑Berater:innen kommen immer allein und niemals in Begleitung Dritter. Wenn Ihnen eine Terminanfrage ungewöhnlich vorkommt, gehen Sie bitte auf Nummer sicher und fragen Sie bei unserer Praxisberatung nach, ob es sich tatsächlich um eine Anfrage im Namen des HÄVBW handelt. Unter „Fragen zur HZV“ finden Sie im Folgenden die Kontaktdaten der HÄVBW‑Praxisberatung.
-> Praxisberatung kontaktieren
Abrechnungsstichtag einhalten und Abrechnung prüfen
Die Frist zur Übermittlung Ihrer HZV-Abrechnung für Q1/26 endet am 5. April 2026. Einen Tag später finden Sie in Ihrem ePostfach im Arztportal die Abrechnungsbestätigung. Bitte prüfen Sie anhand dieser Bestätigung, ob Ihre Daten vollständig bei der HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG eingegangen sind.
HZV-Einschreibe- und Arztwechselfrist
Wenn Sie Ihren Patient:innen die HZV-Teilnahme bereits ab Q3/26 ermöglichen möchten, dann senden Sie die entsprechenden Teilnahmeerklärungen bis zum 1. Mai 2026 digital an die HÄVG.