Starten Sie mit uns in den HZV-Powermonat!
Es ist so weit: Wir starten in den HZV-Powermonat Oktober. Nutzen Sie unseren Fortbildungstag am 09.10.2024 und die unterstützenden Materialien rund um Ihre Patienteneinschreibung.
Hier finden Sie alle aktuelle Nachrichten aus Ihrem Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg. Wählen Sie einfach eines der Stichwörter um die Beiträge nach Ihren Interessen zu filtern. Bleiben Sie aktuell mit unseren Newslettern.
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Mit unserem neuen Tool haben Sie ab sofort die (Gesamt)ziffernkränze aller an der HZV teilnehmenden Krankenkassen online auf einen Blick.
Die klimaresiliente Versorgung wird zum 01.10.2023 in den HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg aufgenommen und mit einem Zuschlag vergütet.
Zum 15. Geburtstag zeigt die Evaluation der HZV der AOK Baden-Württemberg durch die Universität Frankfurt und das Uniklinikum Heidelberg klare Vorteile gegenüber der Regelversorgung. Zum Podcast
Wenn Sie das Gefühl haben, Ihr Honorarpotential nicht immer vollumfänglich auszuschöpfen, dann ist unser HonorarCheck genau das Richtige für Sie.
Für alle HZV-Verträge endet die Einschreibe- und Arztwechselfrist für Q3/2023 am 01.05.2023.
Offene Online-Fragerunde zu allen Änderungen im HZV-Vertrag mit der AOK am 12.04.
Der Bewertungsausschuss hat die Abrechenbarkeit des Hausarztvermittlungsfalls bei HZV-Patient:innen klargestellt. KVBW informiert über Abrechnungsregeln und Pseudo-Ziffern.
In diesem HZV-Express Q2/23 finden Sie alle wichtigen HZV-Vertragsänderungen für die Abrechnung des laufenden Quartals und für das letzte Quartal.
Der VERAHmobil-Zuschlag wird im HZV-Vertrag der AOK Baden-Württemberg rückwirkend zum 1. Januar 2023 erhöht: Er beträgt nun pro Quartal 360 € für das Leasing eines VW Polo oder VW up! und 600 € für das Leasing der eAutos VW ID.3 oder VW e-up!.
Für alle HZV-Verträge endet die Einschreibe- und Arztwechselfrist für Q2/2023 am 01.02.2023.
Das Modul CovidCare im HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg wird um ein Jahr bis zum 31.12.2023 verlängert.
Spielerisch und mit Spaß alles Wichtige über die HZV erfahren – mit unserem neuen Online-Quiz ist das ganz einfach möglich!
In diesem HZV-Express Q1/23 finden Sie alle wichtigen HZV-Vertragsänderungen für die Abrechnung des laufenden Quartals und für das letzte Quartal.
HZV-Teilnehmer:innen müssen bei telefonischen Anfragen zu personenbezogenen Daten ab dem 6. Februar 2023 ein persönliches Beratungskennwort bereithalten.
Der hohe Versorgungsaufwand von Patient:innen in Pflegeeinrichtungen wird in HZV-Verträgen durch entsprechende Module abgebildet. In der PTQZ aktuell Q4 Online-Ausgabe erfahren Sie mehr dazu.
Aufgrund der steigenden Zahl von Einzelfallprüfungen erläutern wir die Wichtigkeit einer ordnungsgemäßen Dokumentation Ihrer Arzneimittelverordnungen.
Die Teilnahme an unseren HZV-Verträgen ist nun auch ganz einfach online möglich. Alle acht Verträge abschließen und maximal profitieren!
In diesem HZV-Express Q4/22 finden Sie alle wichtigen HZV-Vertragsänderungen für die Abrechnung des laufenden Quartals und für das letzte Quartal.
Im HZV-Vertrag mit der AOK BW wird die Einschreibe- und Arztwechselfrist für Q1/23 einmalig auf den 27.10.2022 vorgezogen. Für alle weitere HZV-Verträge ist die Frist für Q1/23 wie gewohnt am 01.11.2022.
Auf dem 15. Deutschen Internistentag am 08. und 09. September in Berlin diskutierte Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth mit den Gästen auf dem Podium über die bundesweite Bedeutung der Hausarztzentrierten Versorgung für die fachärztlichen Selektivverträge.