14. März 2025
3 Millionen in der HZV in Baden-Württemberg

Tom Weller
Stärkung der Hausarztzentrierten Versorgung: Eine Notwendigkeit für die Zukunft
Mit einer großen Mehrheit stimmten die Delegierten dem Leitantrag zu, der die Bundesregierung auffordert, die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) als freiwilliges Primärarztsystem konsequent zur fördern. Ziel ist es, die Patientensteuerung zu verbessern und das Gesundheitssystem effizienter zu gestalten. Dazu sollen Anreize für Versicherte und Krankenkassen geschaffen werden, die einen hohen Anteil an HZV-Patient:innen haben.
Forderungen zur Stärkung der HZV
- Hausarztpraxen als erste Anlaufstelle
Die Hausarztpraxen müssen als steuernde wohnortnahe erste Anlaufstelle der Patient:innen gestärkt und gefördert werden. Alle primärmedizinischen Angebote müssen gemeinsam mit den Hausärzt:innen in die Hausarztpraxen integriert werden. Es darf keine Fragmentierung der Versorgung durch immer neue Schnittstellen geben. - Versorgungssteuerung nur in der HZV
Versorgungssteuerung muss weiterhin in der HZV umgesetzt werden, da sie den notwendigen Entwicklungsraum und die Rahmenbedingungen bietet, in dem die Praxen den erweiterten Anforderungen einer hausärztlich gesteuerten Primärversorgung gerecht werden können. - Freiwilligkeit statt Pflicht
Versorgungssteuerung muss in der HZV als freiwilliges Primärarztsystem gestärkt und mit Anreizen für Kassen und Patient:innen versehen werden. - Stabile Finanzierung der Hausarztpraxen
Förderung der Hausarztpraxen durch Umsetzung einer attraktiven Vergütung für eine stabile zukunftsfähige Versorgung. - Innovationskraft der HZV nutzen und fördern
Die hausärztliche Versorgung muss aktiv gestärkt und die Innovationen der HZV für eine zukunftsfähige Gestaltung der Versorgung müssen gefördert werden. Hierfür braucht es eine Verzahnung von Fördermitteln mit der HZV.
-> Leitantrag der Delegiertenversammlung
Weitere berufspolitische Beschlüsse der Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung hat zahlreiche weitere berufspolitische Anträge abgestimmt. Hier eine Auswahl zentraler Beschlüsse:
Stärkung nichtärztlicher Gesundheitsberufe
Für eine Stärkung der hausärztlichen Versorgung durch Delegation an qualifiziertes nichtärztliches Personal fordert die Delegiertenversammlung die Landesärztekammer (LÄK) auf und fordert die Einberufung eines Symposiums zur Integration nichtärztlicher akademischer Gesundheitsberufe in die ambulante und stationäre Versorgung mit dem HÄVBW und allen relevanten Fachgesellschaften und Berufsverbänden.
AI Act jetzt umsetzen!
Die Delegiertenversammlung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Baden-Württemberg fordert die neue Bundesregierung auf, den AI Act in nationales Recht umzusetzen. Eine verantwortungsvolle Entwicklung und Verwendung von KI-Systemen im Bereich der Medizin ist dabei zu berücksichtigen. Die fortschreitende Delegation bestimmter Aufgaben an technische Systeme darf nicht zum schleichenden Verlust von ärztlichen Kompetenzen und Erfahrungswissen führen, gleichzeitig brauchen Wissenschaft und Wirtschaft ausreichend Freiraum für Innovationen.
Masterplan endlich umsetzen
Die Delegierten fordern die neue Bundesregierung und die Länder auf, die Novellierung der Ärztlichen Approbationsordnung endlich umzusetzen. Die darin enthaltenen, auf Bund-Länder-Ebene konsentierten Maßnahmen basieren auf Empfehlungen des "Masterplans Medizinstudium 2020" und müssen dringend umgesetzt werden, um eine qualitativ hochwertige und patientenorientierte ärztliche Versorgung in allen Regionen Deutschlands auch in Zukunft sicherzustellen.
Digitalisierung und ePA mit Mehrwert
Digitalisierung mit Mehrwert, das fordert die Delegiertenversammlung von der neuen Bundesregierung im Bezug auf die elektronische Patientenakte (ePA). Die ePA sollte vor Einführung einen klaren Mehrwert für die Versorgung aufweisen und nicht wie zum Beispiel bei der Medikamentenliste hinter das bisher Erreichte (Bundeseinheitlicher Medikamentenplan) zurückfallen. Die ePA muss leicht befüllbar und die Datenaufbereitung strukturiert sein. Die jetzige Basisversion der "ePA für alle" erfüllt diese Anforderungen nicht und ist auch aus Datenschutzgründen nicht marktreif. Zudem hatte der Chaos Computer Club zuletzt massive Sicherheitslücken aufgedeckt. Die Beseitigung der Mängel in der Nutzerfreundlichkeit und beim Datenschutz müssen aus unserer Sicht grundlegende Voraussetzungen für den bundesweiten Rollout sein.
Regelung des §218 außerhalb des Strafgesetzbuches
Die Delegierten fordern die neue Bundesregierung auf, die Empfehlungen der Expertenkommission zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs im ersten Trimenon umzusetzen, um die Kriminalisierung von Betroffenen und durchführenden Ärztinnen und Ärzten zu beenden. Durch die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs im ersten Trimenon sollen die Bedingungen für die Durchführenden und die Versorgungssituation der Betroffenen verbessert werden.
Hausarztpraxisteams in § 115 StGB schützen
Hausärzt:innen und ihre Teams stehen täglich an vorderster Front der medizinischen Versorgung. Immer häufiger werden sie Opfer von gewaltsamen Übergriffen. Während der § 115 StGB Feuerwehrleute, Katastrophenschutzhelfer:innen und medizinisches Personal in Notaufnahmen vor tätlichen Angriffen schützt, gilt dies nicht für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte und ihre Teams in den Praxen. Die Delegierten fordern daher, dass sich der Hausärztinnen- und Hausärzteverband für eine Erweiterung des § 115 StGB einsetzt, um eine einheitliche und angemessene rechtliche Absicherung zu gewährleisten.
Alles rund um den 23. Hausärztinnen- und Hausärztetag
-> Pressemitteilung zur Delegiertenversammlung
-> HÄPPI: Erste Einblicke in die Ergebnisse der Evaluation
-> Pressemitteilung zur HÄPPI-Ergebnispräsentation
-> Berufspolitische Diskussion zum Einsatz von KI in der Hausarztpraxis
-> Elevator-Pitch: Digitalisierung im Schnelldurchlauf
-> First Five Academy verabschiedet erste Absolvent:innen
-> Rückblick in Bildern