16. Dezember 2024

Rückblick: Das HZV-Powerjahr 2024

iStock/cagkansayin

In den zurückliegenden Monaten ist die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) gewachsen – sowohl qualitativ als auch quantitativ. Wir beleuchten die jüngsten inhaltlichen und zahlenbasierten Entwicklungen im Jahr 2024 schlaglichtartig:
 

 

 

HZV-Fokus im Oktober


Die HZV sichert die wohnortnahe Versorgung. 
Fabian Dupont, Hausarzt in Mötzingen

Im Oktober 2024 hat der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg den HZV-Powermonat ausgerufen. Ziel war es, Praxen und Patient:innen durch vermehrte Einschreibung in die Hausarztzentrierte Versorgung nachhaltig zu stärken und zu gewinnen. Mit Erfolg: Während im Februar 2024 noch knapp 7.000 Teilnahmeerklärungen pro Woche eingereicht wurden, waren es im Oktober stolze 15.000. Wissen rund um die HZV konnten sich Praxisteams an unserem digitalen Fortbildungstag am 9. Oktober mit mehr als 130 Teilnehmenden aneignen. Um den Patient:innen die HZV niederschwellig zu vermitteln, standen und stehen den Hausarztpraxen noch immer viele neue Materialien zur Verfügung: Ein Text und ein Banner zur HZV für die Praxiswebsite, ein HZV-Screen für den Bildschirm im Wartezimmer, ein Vorschlag für eine HZV-Anrufbeantworter-Ansage.

->Alle HZV-Materialien erhalten Sie kostenfrei im Bestellshop

 

 

Zahlen & Zuwächse


Die HZV stärkt die Patientenbindung.
Dr. Anette Peetz, Hausärztin in Villingen-Schwenningen
Starkes Wachstum bei den HZV-Versicherten

Nachdem der vergangene Oktober ein HZV-Powermonat war, kann 2024 zweifellos als HZV-Powerjahr bezeichnet werden: Die Zahl der Patient:innen, die von der HZV profitieren, ist deutlich gestiegen. Von Jahresanfang bis Jahresende haben sich rund 245.000 Menschen für die HZV entschieden. Damit vertrauen in Baden-Württemberg inzwischen mehr als 2,9 Mio. HZV-Versicherte auf die bessere Regelversorgung.

 

Deutlicher Anstieg bei den Vertragsteilnahmen

Die Praxen haben nicht nur weitere Patient:innen in die HZV eingeschrieben, sie haben auch ihre eigene Teilnahme an den Verträgen gesteigert. Jeder der 4.000 HZV-Ärzt: innen in Baden-Württemberg nimmt im Durchschnitt an fünf der insgesamt acht HZV-Verträge teil.

 
Zuwachs auch bei den HÄVBW-Mitgliedschaften

Der HÄVBW freut sich auch über ein deutliches Plus in den eigenen Reihen. Rund 4.600 Mitglieder zählt der Berufsverband mittlerweile – allein in den vergangenen 24 Monaten haben 380 Kolleg:innen entschieden, sich dem HÄVBW-Netzwerk als starke Interessensvertretung anzuschließen.
 

 

Das Erfolgsprinzip: Pauschalen statt Einzelleistungen


Ich möchte ein möglichst kalkulierbares Einkommen haben.
Dr. Sonja Kolepke-Kloess, Hausärztin in Villingen-Schwenningen

Während Hausärzt:innen im System der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Einzelleistungen abrechnen, besteht das Prinzip der HZV darin, möglichst viele Einzelleistungen in Pauschalen zu überführen. Über alle HZV-Verträge hinweg gelten folgende Grundpauschalen:

 
Kontaktunabhängige Pauschale P1:
Die P1 wird unabhängig von einem Praxis- Patienten-Kontakt (PPK) ausgelöst und dient der Sicherstellung der Versorgungsinfrastruktur. Die Vergütung erfolgt automatisiert einmal jährlich. 
 
Kontaktabhängige Pauschale P2:
Die P2 setzt einen Praxis-Patienten-Kontakt voraus. Die Vergütung erfolgt nach Abrechnung der Ziffer 0000 bzw. der telemedizinische Kontakt im AOK-Vertrag per 0000F. Wichtig zu wissen ist: Die erste P2 im Versichertenteilnahmejahr, also die Vergütung für den ersten PPK, ist in der P1 enthalten. Aktiv über die Abrechnung angestoßen werden muss die P2 also in maximal drei Quartalen eines Versichertenteilnahmejahres.
 
Chronikerpauschale P3:
Die P3 vergütet den erhöhten Aufwand bei der Behandlung chronisch kranker Patient: innen. Bei multimorbiden Patient:innen, die an mehreren chronischen Krankheiten aus verschiedenen Krankheitsgruppen leiden, greift im HZV-Vertrag mit der AOK BW und der GWQ außerdem die Multimorbiditätspauschale P4. Die Vergütung erfolgt nach Abrechnung der Ziffern 0003 für die P3 und 56544 für die P4 bis zu zweimal pro Quartal.

 

Allein durch die – teils automatisierte – Abrechnung der Pauschalen generieren HZV-Praxen im Durchschnitt rund 90 Prozent ihres Honorars und erwirtschaften einen Fallwert, der signifikant über dem Durchschnittsfallwert im KV-System liegt.

-> Mehr dazu erfahren Mitglieder in der aktuellen Ausgabe der PTQZ aktuell

 

 

Großartige Verhandlungsergebnisse


In den Vertragsverhandlungen zur HZV ist viel Dynamik.
Dr. Zoltan Filip, Hausarzt in Mössingen

HZV-Verträge sind Selektivverträge, d.h. bei den Verhandlungen sitzen die Hausärzt: innen als Leistungserbringende selbst mit den Kostenträgern, also den Krankenkassen, am Verhandlungstisch. Auf diese Weise werden die Verträge nicht nur kontinuierlich weiterentwickelt, sie bringen auch besonders praxis- und zukunftsorientierte Lösungen hervor. 2024 hatte auch in dieser Hinsicht einige Höhepunkte zu bieten:

 
Höhere Pauschalen

In den Verhandlungen mit mehreren Krankenkassen konnte der HÄVBW eine erhebliche Steigerung der Pauschalen erzielen, von der alle Ärzt:innen profitieren, die an den entsprechenden Verträgen teilnehmen: In den HZV-Verträgen mit der BKK VAG und Bosch BKK ist die Vergütung um mehr als 10 Prozent gestiegen. Die P1 liegt nach diesem Verhandlungserfolg bei 72 Euro, die P2 bei 46 Euro und die P3 bei 27 Euro. Zudem wurde der VERAH-Zuschlag um 25 Prozent auf 10 Euro erhöht.
Mit einer Erhöhung der kontaktunabhängigen Pauschale P1 auf 84 Euro hat sich auch der Vertrag mit der IKK classic sehr positiv entwickelt – und der Trend setzt sich fort: Ab 1. Juli 2025 wird auch die P2 steigen, womit sich das Gesamthonorar um 8 Prozent erhöht.

-> Mehr zum Verhandlungserfolg mit der BKK VAG und Bosch BKK
-> Mehr zum Verhandlungserfolg mit der IKK classic

 
Neue Zuschläge

Der Zuschlag für die klimaresiliente Versorgung ist nicht nur im HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg verankert, sondern seit 2024 auch Bestandteil der HZV-Verträge mit den Betriebskrankenkassen GWQ, BKK VAG und Bosch BKK. Für das rege Interesse der Praxen an der klimaresilienten Versorgung spricht die Teilnahme an der qualifizierenden HÄVBW-Schulung zu Klima und Gesundheit, die inzwischen von mehr als 4.900 Ärzt:innen und Praxisteammitgliedern besucht worden ist.
Ebenfalls in mehrere HZV-Verträge aufgenommen wurde der Zuschlag für die Beschäftigung von nichtärztlichen akademischen Heil- und Gesundheitsberufler:innen. Außer dem HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg wird der Zuschlag inzwischen auch in den Verträgen mit der GWQ, der IKK classic, der BKK VAG und der Bosch BKK vergütet.

-> Mehr zum Thema klimaresilienten Versorgung 
-> Mehr zum Thema nichtärztliche akademische Gesundheitsberufe 

 
Zusätzliche Anreize für die Versorgung im Pflegeheim

Der HÄVBW hat den Vertrag zur Integrierten Versorgung Pflegeheim (IVP) mit der AOK Baden-Württemberg maßgeblich weiterentwickelt. Mit höheren Pauschalen und angepassten Teilnahmevoraussetzungen wird es für Hausärzt:innen jetzt noch attraktiver und einfacher, einen Beitrag zur Versorgung von HZV-Patient:innen in Pflegeheimen zu leisten.

-> Mehr zu den Neuerungen im IVP-Vertrag 

Per Mausklick an allen Verträgen teilnehmen: 
-> haevbw.de/vertragsunterlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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