Bundestag beschließt das Aus der Fixkostendegression
Der Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD wurde angenommen – ein großer Erfolg für die Hausarztpraxen und die HZV.
Hier finden Sie kompakte HZV-Infos und die letzten Quartalsrundschreiben mit den neuesten HZV-Verträgsänderungen.
Der Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD wurde angenommen – ein großer Erfolg für die Hausarztpraxen und die HZV.
Der VERAHmobil-Zuschlag wird im HZV-Vertrag der AOK Baden-Württemberg rückwirkend zum 1. Januar 2023 erhöht: Er beträgt nun pro Quartal 360 € für das Leasing eines VW Polo oder VW up! und 600 € für das Leasing der eAutos VW ID.3 oder VW e-up!.
Für alle HZV-Verträge endet die Einschreibe- und Arztwechselfrist für Q2/2023 am 01.02.2023.
Das Modul CovidCare im HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg wird um ein Jahr bis zum 31.12.2023 verlängert.
Spielerisch und mit Spaß alles Wichtige über die HZV erfahren – mit unserem neuen Online-Quiz ist das ganz einfach möglich!
Aktuelle Neuerungen rund um die HZV senden wir Ihnen einmal im Quartal per Fax als Quartalsrundschreiben zu. Unten finden Sie alle Quartalsrundschreiben aus diesem Jahr und dem Vorjahr.
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HZV-Wissenswert
Informationen rund um die HZV-Verträge – Neuerungen, Änderungen und Hinweise
Fortbildungsinformationen
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Wichtig für die Praxis
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Das Team Praxisberatung steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Bei Fragen rund um die HZV oder zur Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins hilft Ihnen unser kompetentes Team gerne weiter.