15. Oktober 2026
Fixkostendegression gestrichen
Stuttgart, 15. Oktober 2026. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg (HÄVBW) begrüßt die heutige Entscheidung des Deutschen Bundestags, die Fixkostendegression (im Gesetz als Kostendegression bezeichnet) in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) zu streichen. Die im Juli mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossene Regelung hätte ausgerechnet die Praxen mit Vergütungsabschlägen bestraft, die zusätzliche Patientinnen und Patienten versorgen. Mit dem Beschluss in zweiter und dritter Lesung entfallen die Kostenabschläge nun sowohl in der HZV als auch im Kollektivvertrag. Damit sind die schwersten Belastungen des Spargesetzes für die hausärztliche Versorgung vom Tisch.
„Heute ist ein guter Tag für die hausärztliche Versorgung in Baden-Württemberg und für die Stärkung der Hausarztzentrierten Versorgung. Die Fixkostendegression war eine Versorgungsbremse: Sie hätte genau die Praxen bestraft, die mehr Menschen koordiniert versorgen und das System nachweislich effizienter machen“, erklärt Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Bundesvorsitzende und Co-Vorsitzende des HÄVBW. „Wir danken den Abgeordneten und der Bundesregierung ausdrücklich, dass sie diesen Fehler korrigiert haben. Dazu gehört politische Größe. Für die Praxen heißt das: Planungssicherheit statt Strafabschläge. Wer neue Patientinnen und Patienten in die HZV (Hausarztverträge) aufnimmt, erhält dafür auch künftig die volle Vergütung.“
Der Korrektur ging ein monatelanger Protest der Hausärzteschaft voraus. In einer bundesweiten Kampagne des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands www.hausarztpraxen-retten.de hatten Praxen im Juni ihre Wartezimmerplätze reduziert. Hausärztinnen und Hausärzte sowie ihre Patientinnen und Patienten schickten rund 400.000 E-Mails an die Bundestagsabgeordneten. Auch nach dem Gesetzesbeschluss setzte sich der Verband in zahlreichen Gesprächen und zuletzt in der Anhörung des Gesundheitsausschusses am 7. Oktober für die Streichung ein.
Die HZV ist seit 18 Jahren das tragende Versorgungssystem der Hausarztpraxen in Baden-Württemberg. Drei von vier Hausarztpraxen im Land bieten sie an. Rund 3,5 Millionen Versicherte haben sich in ihrer Hausarztpraxis eingeschrieben. Diese ist für sie bei allen Gesundheitsfragen erster Ansprechpartner und das Hausarztpraxisteam koordiniert die gesamte Versorgung.
„Mit dieser Korrektur hat die Politik anerkannt: Eine starke Versorgung braucht starke Hausarztpraxen. Das ist das richtige Signal für das geplante Primärversorgungssystem“, betont Dr. Susanne Bublitz, Co-Vorsitzende des HÄVBW. „Wer Primärversorgung ernst meint, kommt an der HZV nicht vorbei. Hier funktioniert hausärztliche Patientensteuerung schon heute, für Millionen Versicherte. Darauf muss die Reform aufbauen und zwar gemeinsam mit den Hausarztpraxen. Wir stehen bereit.“
Über den Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg ist einer von 17 Landesverbänden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands. Er vertritt die Interessen von über 4.600 Hausärztinnen und Hausärzten in Baden-Württemberg gegenüber der Ärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung, den Krankenkassen und den Landesministerien. Alle Aktivitäten des HÄVBW sind auf der Website des Landesverbandes ersichtlich: haevbw.de
Kontakt: Felix Bareiß, Pressesprecher | Telefon: 0711 21 747-547 | E-Mail: felix.bareiss@haevbw.de